24-Stunden-Pflege

Unter 24-Stunden-Pflege versteht man eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung und Pflege, vor allem für pflegebedürftige ältere Menschen, aber auch für Personen mit Behinderung und schwerer Krankheit, üblicherweise in den eigenen vier Wänden.

  • Pflegekräfte aus Osteuropa: Zahlreiche Pflegekräfte, die 24-Stunden-Pflege in deutschen Haushalten durchführen, stammen aus osteuropäischen Ländern, darunter häufig Polen, Tschechien oder auch Rumänien.
  • Kosten: Die Kosten einer 24-Stunden-Pflege können stark variieren, abhängig von der Qualifikation der Pflegekraft, dem Pflegegrad des Patienten, aber auch der geografischen Lage.
  • Finanzierung: Ein Teil der Aufwendungen kann über die Pflegekasse abgedeckt werden. Abhängig vom Pflegegrad des Einzelnen stehen variierende Beträge zur Verfügung.

Dank 24-Stunden-Pflege zuhause alt werden

Älteres Ehepaar in Verhinderungspflege

Altwerden in den eigenen vier Wänden - das ist ein weitverbreiteter Wunsch für Senioren. Doch mit zunehmendem Alter kommen auch neue Herausforderungen. Obwohl Angehörige häufig versuchen, möglichst viel Unterstützung zu bieten, sind sie manchmal mit der intensiven Pflege überfordert. Gleichzeitig hat das Zuhause eine große Bedeutung für ältere Menschen – es ist ihr Rückhalt und eine Verbindung zu ihrem gelebten Leben. Die 24-Stunden-Pflege kann hier eine gute Lösung für alle Parteien ermöglichen.

 

Im Rahmen der 24-Stunden-Pflege ist es üblich, dass die unterstützende Hilfskraft im selben Haus oder in derselben Wohnung wie der Pflegedürftige lebt und somit kontinuierlich präsent ist. Eine 24-Stunden-Pflegekraft ist üblicherweise etwa 35 bis 40 Stunden wöchentlich im Einsatz. Aus diesem Grund zählt diese Variante zu den kostenintensiveren Modellen.



Finanzierung der 24-Stunden-Pflege

Verhinderungspflege

Die Finanzierung der 24-Stunden-Pflege kann oft eine Herausforderung darstellen. In Deutschland stehen diverse Optionen zur Verfügung, um die umfangreichen Pflegeleistungen zu finanzieren. Zum einen kann die Pflegekasse, je nach Pflegegrad, einen erheblichen Anteil der Kosten decken. Zum anderen existieren Förderprogramme und Zuschüsse, die bei der Kostendeckung unterstützen können. Um die 24-h-Pflege finanzieren zu können, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zu: 

1. Pflegegeld

Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld, welches eine finanzielle Unterstützung für die Pflege zu Hause darstellt. Das Pflegegeld kann daher komplett für die Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege verwenden werden. Folgende Beträge stehen Ihnen für die jeweiligen Pflegegrade zu: 

Pflegegrad Höhe Zuschuss

Pflegegrad 1

 0 € 

Pflegegrad 2

316 €

Pflegegrad 3

545 €

Pflegegrad 4

728 €

Pflegegrad 5

901 €

2. Entlastungsbetrag

Zusätzlich gibt es den Entlastungsbeitrag, der ab Pflegegrad 1 ausgezahlt wird und monatlich 125 Euro beträgt. Wichtig ist dabei zu beachten, dass dieser Zuschuss für die 24-Stunden-Pflege nicht in allen Bundesländern verwendet werden kann.

3. Verhinderungspflege

Für den Fall, dass eine Ersatzpflegekraft für Ihren Angehörigen benötigt wird – sei es aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Umständen – kann eine 24-Stunden-Pflegekraft einspringen und eine kontinuierliche Betreuung sicherstellen. Hier können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Um eine finanzielle Unterstützung für die Verhinderungspflege zu erhalten, muss Ihr pflegebedürftiger Angehöriger den Pflegegrad 2–5 haben und seit mindestens einem halben Jahr von einer privaten Pflegekraft zu Hause versorgt werden. Hierbei ist ein entsprechender Nachweis gegenüber Ihrer Pflegekasse erforderlich.

 

Der Höchstbetrag für den Zuschuss zur Verhinderungspflege beträgt 1.612 Euro pro Jahr und kann rückwirkend sogar bis zu vier Jahre beantragt werden. Wenn Sie bisher keinen Zuschuss für eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, kann der Zuschuss für die Verhinderungspflege auf bis zu 2.418 Euro ansteigen. Dies ermöglicht eine Finanzierung einer 24-Stunden-Pflegekraft für etwa vier bis sechs Wochen.

 

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit die Eigenanteile der Kosten für die 24-Stunden-Pflege steuerlich abzusetzen. Wenn Sie eine 24-Stunden-Betreuung für Ihren Angehörigen engagieren, haben Sie die Möglichkeit, die außergewöhnliche Belastung gemäß den aktuellen Unterhaltsregelungen steuerlich abzusetzen.


Aufgaben des 24-Stunden-Pflegepersonals

Die 24-Stunden-Pflege stellt eine umfassende und kontinuierliche Unterstützung für pflegebedürftige Personen sicher. Diese Form der Betreuung hat zum Ziel, das tägliche Leben und Wohlbefinden der Pflegebedürftigen in ihrem eigenen Zuhause zu verbessern. Eine 24-Stunden-Pflegekraft übernimmt dabei eine Vielzahl an Aufgaben:

  • Grundpflege: Hierzu zählen tägliche Tätigkeiten wie Waschen, Anziehen oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung: Das beinhaltet Aufgaben wie Kochen, Reinigen und Wäsche waschen.
  • Medikamentenmanagement: Sicherstellen, dass die benötigten Medikamente zur richtigen Zeit eingenommen werden.
  • Mobilitätshilfe: Unterstützung beim Aufstehen, Gehen und eventuellen Transfers, etwa ins Bett oder auf einen Stuhl.
  • Begleitung zu Terminen: Arztbesuche, Therapien oder auch Freizeitaktivitäten.
  • Soziale Interaktion: Gesellschaft leisten, Vorlesen oder einfache Gespräche führen, um die emotionale Gesundheit zu fördern.

Sie benötigen weitere Informationen zur 24-Stunden-Pflege?

Unser Partner Pflegehilfe für Senioren berät Sie kostenlos zum Thema 24-h-Pflegekraft und beantwortet Ihre offenen Fragen zum Thema und hilft Ihnen, die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege zu ermitteln. Füllen Sie dafür das untenstehende Formular aus:

Pflegehilfe für Senioren