Was passiert, wenn man bei einem medizinischen Notfall, wie beispielsweise nach einem schweren Unfall, nicht mehr entscheiden kann, welche medizinischen Behandlungen man wünscht und welche man ausschließt? Wie kann man dafür Sorge tragen, dass der eigene Wille berücksichtigt wird?
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Antwort auf diese Fragen und mit einem sensiblen Thema: die Patientenverfügung oder „wie kann man festlegen, was in einem medizinischen Notfall passieren soll und was nicht?“
Hierzu beantworten wir vier wichtige Kernfragen zu diesem Thema:
Eine Patientenverfügung können Sie nutzen, um konkret festzulegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden wollen. Hierbei besteht auch die Möglichkeit, Bitten zu äußern oder Wertvorstellungen sowie Einstellungen zum Leben und der Religion festzuhalten. So können Sie neben der konkreten Vorgabe auch eine Art Richtlinie für das behandelnde Ärzteteam aufstellen. Mit einer Patientenverfügung können Sie die ärztliche Behandlung also trotz aktueller Entscheidungsunfähigkeit – beispielsweise nach einem schweren Unfall – beeinflussen!
Die Patientenverfügung richtet sich zuerst an das behandelnde medizinische Personal. Zusätzlich kann eine Patientenverfügung ebenso Weisungen und Bitten bezüglich der Durchsetzung und Auslegung der Patientenverfügung enthalten, die an einem bevollmächtigten Vertreter gerichtet sein können.
Wichtiges, aber auch prekäres Thema ist die Tatsache, dass man durch eine Entscheidung gegen eine Behandlungsmaßnahme unter Umständen auf ein Weiterleben verzichtet. Andererseits kann die Chance des Weiterlebens möglicherweise Abhängigkeit und Fremdbestimmung bedeutet.
Auch wenn dies keine generelle Vorgabe ist, empfiehlt es sich, die Patientenverfügung schriftlich mit Hilfe eines Notars zu verfassen. Außerdem sollte man die Verfügung in regelmäßigen Abständen aktualisieren, falls sich etwas geändert hat, oder bestätigen, wenn sie noch korrekt ist. So liegt dann im Falle des Einsatzes einer Patientenverfügung eine aktuelle Version vor.
Es empfiehlt sich weiterhin, möglichst konkret auf Behandlungssituationen einzugehen, sodass die Auslegung immer möglichst eindeutig ist. Weiterhin sollte man einen Hinweis auf die Verfügung bei sich tragen und diese so aufbewahren, dass sie zu finden ist. Informieren Sie ihr nahes Umfeld und Ihre Vertrauenspersonen über die vorhandene Patientenverfügung und weisen Sie bei der Aufnahme in ein Krankenhaus oder Pflegeheim darauf hin.
Tipp: Kombinieren Sie die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung, um ideal vorzusorgen!