Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

  • Der Entlastungsbetrag soll pflegebedürftigen Personen und deren Pflegepersonen den Alltag durch zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsangebote erleichtern.
  • Die Kosten für diese Angebote erstattet die Pflegekasse mit einem monatlich festgelegten Betrag in Höhe von 125 Euro.
  • Voraussetzungen: Bei der pflegebedürftigen Person wurde eine Pflegebedürftigkeit festgestellt (ab Pflegegrad 1) und die pflegebedürftige Person wird in der häuslichen Umgebung versorgt.
  • In der Regel fordern die Pflegekassen einen Qualifizierungsnachweis an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse nach den Voraussetzungen des Nachweises. Einige Pflegekassen erkennen die Teilnahme an einem kostenlosen Pflegekurs an.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden einzusetzen. Das heißt, er soll schlussendlich der Entlastung pflegender Angehöriger dienen und somit für qualitätsgesicherte Leistungen genutzt werden: 

  • Leistungen der Tages und - Nachtpflege,
  • Leistungen der Kurzzeitpflege, 
  • Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des §36 SGB XI und
  • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag (im Sinne des §45a SGB XI) 

Gut zu wissen! Der Entlastungsbetrag kann - je nach Pflegekasse unterschiedlich - auch teilweise für die Unterstützung von Freunden oder Bekannten genutzt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse nach den Voraussetzungen.


Was sind Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des §36 SGB XI?

Bei diesen Leistungen handelt es sich insbesondere um pflegerische Betreuungsmaßnahmen, sowie um Hilfen der Haushaltsführung. Lediglich pflegebedürftige Personen mit einem PG 1 können den Entlastungsbetrag ebenfalls für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung nutzen (wie beispielsweise Duschen oder Baden). Da pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Sachleistungen haben, trifft dies bei ihnen nicht zu.

Entlastungsbetrag für die Verhinderungspflege nutzen

Der Entlastungsbetrag kann auch für die  Verhinderungspflege genutzt werden, allerdings nur dann, wenn sie von einem professionellen Anbieter ausgeführt wird, der auch eine Rechnung stellen kann.

Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen

Da jede Person,  die pflegebedürftig ist und in häuslicher Umgebung versorgt wird, Anspruch auf einen Entlastungsbetrag hat, ist kein gesonderter Antrag zu stellen. Die Leistungen des Entlastungsbetrags werden allerdings erst dann gestellt, wenn  die entsprechenden Rechnungen eingereicht wurden. Das heißt, eine pflegebedürftige Person und/oder deren Angehörige suchen ein passendes Angebot aus und treten in Vorleistung.  Nachdem die Entlastung stattgefunden hat, werden die Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht.  Diese überprüft dann, ob das entsprechende Angebot qualifiziert ist und überweist den Betrag auf das Konto der pflegebedürftigen Person.

 

Anbieter finden und Entlastungsbetrag abrechnen

Der Pflege- oder Betreuungsdienst kann direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn Sie eine Abtretungserklärung abgeben. Damit gestatten Sie dem Dienstleister den Datenaustausch mit der Pflegekasse. Es ist in dem Fall aber empfehlenswert, sich in regelmäßigen Abständen eine Übersicht über die eingereichten Rechnungen geben zu lassen. So haben Sie einen besseren Überblick über das vorhandene Budget. Um die richtige Unterstützung in Ihrer Umgebung zu finden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. 

  1. Sie informieren sich selbstständig im Internet oder über Dritte. 
  2. Sie fragen bei der Pflegekasse nach geeigneten Anbietern in Ihrer Umgebung.
  3. Sie  suchen Anbieter über den Pflegelotsen
  4. Oder Sie treten mit uns in Kontakt, um den richtigen Anbieter zu finden. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine kostenlose Beratung an und beantworten offene Fragen. 

Online Pflegekurs kostenlos besuchen und Entlastungsbetrag erhalten?

Sehr viele Pflegekassen fordern einen Qualifizierungsnachweis ein, damit auch die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann. Bitte erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse, ob ein Nachweis durch die Teilnahme an einem kostenlosen Pflegekurs erbracht werden kann. Wenn ja, bieten wir Ihnen gemeinsam mit unserem Kooperationspartner einen online Pflegekurs kostenlos an. Damit Sie diesen Kurs jedoch nicht über mehrere Wochen verteilt mühsam am Abend bei einem Anbieter vor Ort machen müssen, bieten wir Ihnen den gesamten Kurs online an.

 

Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wollen so lange wie möglich die Pflege zu Hause erhalten. Damit keine Gesundheitsschäden bei der Pflegeperson auftreten, da dieser falsch hebt oder trägt, werden auch Übungen gezeigt, dieses zu verhindern. Es bietet sich also deshalb an, den Pflegekurs möglichst früh zu machen um von Anfang an die Techniken zu erlernen, die zu keinen falschen Handlungsweisen führen, welche Ihre Gesundheit schädigen.

  • Pflegegrad beantragen und erfolgreich widersprechen bei Ablehnung,
  • Grundlagen der häuslichen Pflege,
  • rechtliche Vorsorge für den medizinischen Ernstfall,
  • Pflege zu Hause organisieren und Entlastung schaffen,
  • Hygienemaßnahmen als Grundlage der häuslichen Pflege

Der Pflegekurs ist immer kostenfrei, da die Kosten von der Pflegekasse bzw. der Pflegeversicherung übernommen werden. Die Teilnahme ist sicher, anonym, unabhängig, neutral, kompetent und verständlich.