Nachbarschaftshilfe

  • Alleinstehende pflegebedürftige Personen werden oft von Nachbarn oder hilfsbereiten Personen im Alltag unterstützt.
  • Personen mit einem anerkannten Pflegegrad können sich die Kosten für Nachbarschaftshilfe in der Regel auf Antrag bei der Pflegekasse über den Entlastungsbetrag rückerstatten lassen.
  • Damit die Unterstützung im Alltag über die Nachbarschaftshilfe von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen anerkannt wird, müssen die Helfer und Helferinnen in der Regel einen Nachweis über ihre Qualifikation erbringen. Diese können sie je nach Bundesland durch einen Online Pflegekurs nach §45 SGB XI erhalten.

Einführung in die Nachbarschaftshilfe

Eine gegenseitige Unterstützung im Alltag ist in einer Nachbarschaft oft schon ganz normal. Da kennt man ja auch den Spruch “Eine Hand wäscht die Andere” - aber wie ist es denn eigentlich, wenn jemand auf diese Hilfe angewiesen ist und diese Hilfe einseitig ist? Wie genau lassen sich alltägliche Entlastungsmöglichkeiten bei Pflegebedürftigkeit umsetzen und finanzieren?

 

Eine Möglichkeit ist dabei die Nachbarschaftshilfe. Diese zählt zu den niedrigschwelligen Entlastungsleistungen und wird als “Ehrenamt” eingestuft. Dabei wird die pflegebedürftige Person von einem anerkannten Nachbarschaftshelfer betreut und unterstützt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, diese “Leistung zur Unterstützung im Alltag” von der Pflegekasse mitfinanzieren zu lassen. Mitfinanzierung bedeutet in diesem Sinne nicht, dass eine Nachbarschaftshelfer/in bezahlt wird, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung für Ihre ehrenamtliche Hilfeleistung erhält. Die Abrechnung kann dann über den einheitlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro erfolgen. Die Aufwandsentschädigung je Stunde kann zwischen 5 und 10 Euro liegen, sofern der Helfer oder die Helferin alle Voraussetzungen für eine Anerkennung erfüllt. Bei professionellen Anbietern liegen die Kosten in einem Bereich von 25 bis 35 Euro pro Stunde.


Voraussetzungen für die Nachbarschaftshilfe

  • Es besteht ein anerkannter Pflegegrad
  • Die Pflege findet in der Häuslichkeit statt
  • Das Bundesland, in dem Sie leben, erkennt Nachbarschaftshilfe an.
  • Die helfende Person muss nach Landesrecht für die ehrenamtliche Hilfe anerkannt sein - denn eine private Unterstützung bzw. die Hilfe durch Familienangehörige und Personen, die in derselben Häuslichkeit leben, wird in der Regel nicht übernommen.  

Welche Tätigkeiten fallen in die Nachbarschaftshilfe?

  • Verschiedene Betreuungsangebote, wie Spaziergänge, musikalische und spielerische Angebote, Bewegungsangebote oder auch Begleitungen bei Ausflügen.
  • Verschiedene Hilfen im Alltag, wie Unterstützung im Haushalt in Form von Reinigungsarbeiten, das Einkaufen und die Zubereitung von Mahlzeiten, sowie Arbeiten, die im Garten durchgeführt werden.
  • Begleitungen verschiedener Art im Alltag, wie beispielsweise zu Arztterminen, Therapien und auch das Treffen sozialer Kontakte.


Anerkennung, Antragstellung und Abrechnung der Nachbarschaftshilfe

Wichtig zu wissen ist hierbei, dass die Anerkennung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Im ersten Schritt gilt es daher zu prüfen, ob Ihr Bundesland generell die Nachbarschaftshilfe anerkennt und im zweiten Schritt, welche jeweiligen Voraussetzungen vorliegen müssen. Weitere Informationen sowie Formulare zur Anerkennung als Nachbarschaftshelfer oder Nachbarschaftshelferin erhalten Sie bei den Landesämtern.

Antragstellung auf Nachbarschaftshilfe

Um die Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen zu können, gibt es das Formular zur Anerkennung der Nachbarschaftshilfe. Das können Sie bei Ihrer Pflegekasse anfordern. Ihre Pflegekasse erfasst die Daten der Person, die bei Ihnen die Nachbarschaftshilfe durchführen soll und lässt Ihnen ein Abrechnungsformular zukommen. Damit Sie die Möglichkeit zur Abrechnung erhalten, müssen vorab alle Informationen eingegangen sein, die die Anerkennung der Person für die Nachbarschaftshilfe bescheinigen.

Abrechnung der Nachbarschaftshilfe

Unterstützung im Alltag von anerkannten Helfern kann über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich abgerechnet werden, sofern ein Pflegegrad 1-5 vorliegt. Eine Aufstockung des Betrages ist mit dem Umwandlungsanspruch möglich.


Umwandlungsanspruch nach § 45a Absatz 4 SGB XI

Der Umwandlungsanspruch dient dazu, den Entlastungsbetrag aufzustocken. Das bedeutet: Sie haben einen Pflegegrad 2-5 und es besteht ein Anspruch auf die so genannten Pflegesachleistungen, also Leistungen für externe Anbieter wie einen ambulanten Pflegedienst. Nutzen Sie den Betrag für die Sachleistungen nicht oder nur zu einem Teil, können bis zu 40 % des maximalen Sachleistungsbetrages “umgewandelt” werden. Umgewandelte Sachleistungen können für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Das bezieht sich dann auf Betreuungsleistungen (stundenweise Betreuung) und die Unterstützung im Haushalt, die pflegende Angehörige entlasten. Die tatsächliche Höhe der Umwandlungs- Summe hängt von der Höhe Ihres Anspruches auf Sachleistungen und der bereits genutzten Sachleistungen ab. 

 

Einen wichtigen Unterschied gibt es aber noch: Der Entlastungsbetrag von 125 Euro kann über das Jahr verteilt genutzt und auch “gesammelt” eingesetzt werden. Der Umwandlungsanspruch hingegen muss monatlich beansprucht werden und kann dann jeden Monat aufs Neue genutzt werden.

Voraussetzung für den Umwandlungsanspruch

  • Es besteht mind. Pflegegrad 2 und die Pflege findet Zuhause statt
  • Sie erhalten eine Pflegeleistung, d.h. Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombinationsleistung aus beiden - dabei wird der Anspruch auf die Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt

Umwandlungsanspruch beanspruchen

  1. Die oben genannten Voraussetzungen sind erfüllt
  2. Es wird von der Pflegekasse ermittelt, wie viele Mittel zur Umwandlung zur Verfügung stehen von den Pflegesachleistungen (bis zu 40% können umgewandelt werden)
  3. Der Leistungserbringer für die Entlastungsleistungen, als z.B. die Betreuungsleistung im Alltag, ist nach landesrecht anerkannt und kann Ihnen Belege für die Betreuung zur Einreichung bei der Pflegekasse erstellen
  4. Die Erstattung erfolgt wie bei dem Entlastungsbetrag nach dem “Kostenerstattungsprinzip” - nachdem Sie alle Belege eingereicht haben in einem monatlichen Intervall
  5. Es erfolgt keine vorherige Antragstellung.
  6. Dienstleister können auch direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen, sofern Sie eine “Abtretungserklärung” unterzeichnet haben
  7. Es gibt zahlreiche Kombinations- und Nutzungsmöglichkeiten für Ihre Pflegeleistungen. Eine Beratung und vorherige Aufschlüsselung der Kosten und der offenen Leistungen ist in jedem Fall sinnvoll, um alles individuell an Ihre Situation angepasst nutzen zu können.

Online Pflegekurs für Nachbarschaftshilfe

Sehr viele Pflegekassen fordern einen Qualifizierungsnachweis ein, damit auch die Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann. Bitte erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse und dem jeweiligen Landesamt, ob ein Nachweis durch die Teilnahme an einem kostenlosen Pflegekurs nach §45 SGB XI für eine Anerkennung ausreicht. Wenn ja, bieten wir Ihnen gemeinsam mit unserem Kooperationspartner einen kostenfreien Online Pflegekurs an. 

 

Wir empfehlen grundsätzlich allen Pflegepersonen einen Pflegekurs zu absolvieren. Warum? Die Mehrheit der Menschen wollen auch noch bei Pflegebedürftigkeit in der eigenen Häuslichkeit leben. Durch einen Pflegekurs kann man das schaffen! Der Pflegealltag der pflegebedürftigen Person und der Pflegeperson wird durch Wissen und praktische Anleitungen zur Pflege unterstützt. Der Pflegealltag wird dadurch nicht nur verbessert, sondern kann falsche Handlungsweisen und vielleicht sogar körperliche Probleme durch fachliche Anleitungen, zum Beispiel beim Heben und Bewegen der pflegebedürftigen Person, verhindern. Also: Vorbeugen ist immer besser!

  • Pflegegrad beantragen und erfolgreich widersprechen bei Ablehnung
  • Grundlagen der häuslichen Pflege, sowie Hygienemaßnahmen
  • Die rechtliche Vorsorge für den medizinischen Ernstfall
  • Pflege zu Hause organisieren und Entlastung im Alltag schaffen

Der Pflegekurs ist immer kostenfrei, da die Kosten von der Pflegekasse bzw. der Pflegeversicherung übernommen werden. Die Teilnahme ist sicher, anonym, unabhängig, neutral, kompetent und verständlich.

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