Hintergrund: Die Hanse Merkur Versicherungsgruppe wurde 1969 gegründet und hat ihren Sitz in Hamburg. Um die Belange der Versicherten kümmern sich über 2.000 Mitarbeiter und selbständige Agenturinhaber.
Ist der Antragsteller bei der Hanse Merkur krankenversichert? Dann ist er auch hier pflegeversichert. Um von der Hanse Merkur den Pflegegrad zugesprochen zu bekommen, müssen Sie zunächst den Hanse Merkur Pflegeantrag stellen. Sofern Sie bzw. der Pflegebedürftige den Pflegegrad Kriterien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen entspricht, wird einer der fünf Pflegegrade Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 anerkannt.
Wir von PflegeVertrauen unterstützen Sie als unabhängige Ratgeber und sind keine Pflegekasse. Wir informieren Sie zu Ihren Leistungsansprüchen und geben Ihnen Tipps, wie Sie erfolgreich den Pflegegrad beantragen bzw. einen Widerspruch einlegen und unterstützen Sie mit dem Antragsservice. |
PflegeVertrauen empfiehlt: Stellen Sie noch heute den Pflegeantrag bei der Hanse Merkur, damit Sie im Falle der Anerkennung des Pflegegrads rückwirkend ab dem heutigen Tag Pflegegrad Leistungen beziehen können. Fordern Sie jetzt direkt online einen formlosen Pflegeantrag auf unserer Seite an. Nachdem Sie ihn per Mail erhalten haben, brauchen Sie diesen dann nur noch um fehlende Daten ergänzen und in einer der nächsten Geschäftsstellen abgeben bzw. der Hanse Merkurs postalisch zu senden. So sparen Sie viel Zeit.
Pflegekasse anrufen
Faxservice: Antrag online stellen
Per Einschreiben auf eigene Faust
Bitten senden Sie den ausgefüllten Pflegeantrag im Anschluss an folgende Adresse:
Hanse Merkur Versicherungsgruppe
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
So vermeiden Sie Fehler bei der Beantragung
In unserem kompakten Ratgeber zeigen wir Schritt für Schritt auf, wie Sie auch ohne professionelle Unterstützung erfolgreich den Pflegegrad beantragen. Darüber hinaus machen wir Sie auf Ihre Leistungsansprüche aufmerksam, die für Ratsuchende am Anfang sonst schwer zu überblicken sind. Das Gute: Alle Kosten, die für die Inanspruchnahme der Leistungen entstehen, werden von der Pflegekasse getragen. Mitunter handelt es sich um einige hundert Euro im Monat, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.