Wenn Sie oder Ihr Pflegebedürftiger bei der AOK krankenversichert sind, sind Sie auch automatisch bei der AOK Pflegekasse versichert. Damit die Pflegebedürftigkeit von der AOK anerkannt wird, müssen Sie zuerst den Pflegegrad bei der AOK beantragen. Hierfür stellen Sie den Antrag auf Pflegegrad. Sofern Sie bzw. Ihr Pflegebedürftiger den Pflegegrad Kriterien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen entsprechen, erhalten Sie einen der fünf Pflegegrade, zum Beispiel AOK Pflegegrad 1, AOK Pflegegrad 2 oder AOK Pflegegrad 3. Wenn Sie nicht bei der AOK versichert sind, haben wir eine Liste aller Pflegekassen erstellt.
Wir von PflegeVertrauen unterstützen Sie
als unabhängiges Ratgeberportal bei der Beantragung und Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche! Wir sind nicht die AOK Krankenkasse, sondern geben Ihnen Tipps, wie
Sie erfolgreich den Pflegegrad beantragen bzw. einen Widerspruch einlegen und unterstützen Sie mit dem Antragsservice. |
Mit der Pflegereform zum Jahr 2017 wurden die Pflegestufen abgeschafft. Seitdem müssen Sie keine Pflegestufe sondern einen Pflegegrad beantragen. Wir von PflegeVertrauen - Betreiber dieses unabhängigen Ratgeberportals - zeigen Ihnen, wie Sie erfolgreich den Antrag stellen und zu einem fairen Pflegegrad kommen.
Die AOK – Allgemeine Ortskrankenkassen – wurden im Jahr nach der 1883 durch Reichskanzler Otto von Bismarck Einführung der gesetzlichen Krankenkassen gegründet. In 2015 bestehen elf rechtlich selbstständige Krankenkassen, bei denen ca. 54.000 Mitarbeiter in 1.250 Geschäftsstellen sich um ca. 24 Mio. Versicherte kümmern. Seit dem 30. Juni 2006 gibt es elf Allgemeine Ortskrankenkassen. In fast jedem Bundesland gibt es eine AOK. Wir haben für die elf verschiedenen Allgemeinen Ortskrankenkassen in Deutschland spezielle Seiten angelegt, wo sie weitere Informationen finden, zum Beispiel auch die postalischen Anschriften.
AOK Bayern | AOK Hessen | ||
AOK Niedersachsen | AOK Rheinland-Pfalz-Saarland | ||
AOK Rheinland-Hamburg | Alle Pflegekassen |
Stellen Sie noch heute den Antrag auf Pflegegrad. Im Falle der Anerkennung des Pflegegrads erhalten Sie rückwirkend ab dem heutigen Tag Pflegegrad Leistungen. Wir von PflegeVertrauen empfehlen Ihnen, den Antrag unbedingt schriftlich zu stellen, denn nur dann haben Sie einen Nachweis über das Datum des Antrags. Für die Antragstellung haben Sie aber drei Optionen:
Nachdem der Pflegeantrag bei der AOK eingegangen ist, vereinbart ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MdK) einen Termin für einen Besuch bei Ihnen. Er prüft bei seinem Besuch, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad vorliegen, und gibt eine Empfehlung an die Pflegekasse AOK ab. Das Gutachten ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse über die Höhe des Pflegegrads. Wird der Antrag abgelehnt oder erfolgt die Einstufung zu niedrig, sollten Sie Widerspruch einlegen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
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Bis Ende 2016 wurden pflegebedürftige Versicherte der AOK und aller anderen Pflegekassen in die drei Pflegestufen eingestuft. Um von Pflegestufe 1 in Pflegestufe 2 zu wechseln, musste man einen Antrag auf Höherstufung Pflegestufe bei der AOK stellen.
Seit Januar 2017 haben die fünf Pflegegrade die drei Pflegestufen abgelöst. Ist der Pflegebedarf gestiegen, so macht es Sinn einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads bei der AOK zu stellen. Je höher der Pflegegrad ist, desto höher sind auch die Leistungen.
Sollte Ihr Pflegeantrag abgelehnt worden sein, muss das noch keine endgültige Entscheidung sein. Indem Sie die Ablehnung durch unsere unabhängigen Pflegeberater prüfen lassen und einen Widerspruch einlegen, können Sie nachträglich zu Ihrem Recht kommen!
Wussten Sie, dass es sinnvoll ist ein Pflegetagebuch zu führen? So erhalten Sie als pflegender Angehöriger einen Eindruck darüber, wie oft und umfangreich Sie Hilfe leisten. Das Ergebnis können Sie bei der MDK Begutachtung dem Pflegegutachter vorlegen. Wir haben für Sie ein kostenloses Pflegetagebuch zum Ausdrucken erstellt.
Sie haben einen Pflegefall und möchten sich bestmöglich um diesen kümmern? Dann nutzen Sie Ihren Anspruch auf einen kostenlosen Pflegekurs, in dem Sie grundlegendes Pflegewissen erlangen. Neben praktischen Tipps finden Sie sowohl wichtige Infos zu Organisatorischem als auch Ihren Leistungsansprüchen. Der Kurs wird von unserem Partner angeboten und ist für Sie kostenlos, sicher und anonym sowie unabhängig, neutral und leicht verständlich.
So kommen Sie erfolgreich zum Pflegegrad
In unserem kompakten Ratgeber zeigen wir Schritt für Schritt auf, wie Sie auch ohne professionelle Unterstützung erfolgreich den Pflegegrad beantragen. Darüber hinaus machen wir Sie auf Ihre Leistungsansprüche aufmerksam, die für Ratsuchende am Anfang sonst schwer zu überblicken sind. Das Gute: Alle Kosten, die für die Inanspruchnahme der Leistungen entstehen, werden von der Pflegekasse getragen. Mitunter handelt es sich um einige hundert Euro im Monat, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.