Pflegegrad bei der AOK Niedersachsen beantragen

Eine der ältesten gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland ist die AOK, zu der die AOK Niedersachsen als größte Krankenversicherung Niedersachsens gehört. Sie genießt das Vertrauen von mehr als 2,8 Millionen Versicherten. Gehören auch Sie oder ein pflegebedürftiger Angehöriger zum Kreis der Versicherten, gilt dort auch die Pflegeversicherung. Sie können dort bei Pflegebedürftigkeit einen Pflegegrad beantragen. Sind Sie als pflegender Angehöriger krank oder aufgrund von Urlaub verhindert, können Sie die AOK Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

 

Die AOK Niedersachsen hat ein gut ausgebautes Geschäftsnetz mit 121 Standorten. Dorthin können Sie sich auch wenden, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird und Sie Widerspruch AOK einlegen möchten, oder wenn kurzfristig die AOK Verhinderungspflege benötigt wird. Um Pflegeleistungen und Zuschüsse zu erhalten, müssen Sie für sich selbst oder für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen bei der AOK Niedersachsen einen Pflegegrad beantragen.


Wir von Pflegegrad-beantragen.de unterstützen Sie als unabhängiges Ratgeberportal bei der Beantragung, Durchsetzung und Wahrnehmung Ihrer Leistungsansprüche! Wir sind nicht die AOK, sondern geben Ihnen Tipps, wie Sie erfolgreich den Pflegegrad beantragen bzw. einen Widerspruch einlegen und unterstützen Sie unter anderem mit dem Service Antrag online stellen.

Wie Sie bei der AOK Niedersachsen einen Pflegegrad beantragen

Der Antrag auf einen Pflegegrad ist Grundvoraussetzung, um Leistungen und Unterstützung im Pflegefall zu erhalten. Das Formular für den Pflegeantrag laden Sie online herunter und füllen es mit Ihren Daten oder den Daten des pflegebedürftigen Angehörigen aus. Ist der unterschriebene Antrag bei der Pflegekasse der AOK Niedersachsen eingegangen, wird sich kurze Zeit später ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MdK) bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen melden und einen Besuchstermin vereinbaren. Er prüft anhand eines Fragenkatalogs, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad vorliegen. Der Gutachter gibt seine Empfehlung für einen Pflegegrad an die Pflegekasse weiter. Er hat großen Einfluss auf die Entscheidung, die letztendlich von der Pflegekasse der AOK Niedersachsen getroffen wird.


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Beim Widerspruch AOK keine Zeit verlieren

Damit Sie tatsächlich einen Pflegegrad für sich selbst oder Ihren Angehörigen bekommen und auch die AOK Verhinderungspflege beanspruchen können, sollten Sie beim Widerspruch AOK keine Zeit verlieren. Die Frist muss unbedingt eingehalten werden. Je früher Sie Widerspruch einlegen, desto früher wird über den Pflegegrad entschieden.



Ratgeber Pflege

So beantragen Sie erfolgreich den Pflegegrad

In unserem kompakten Ratgeber zeigen wir Schritt für Schritt auf, wie Sie auch ohne professionelle Unterstützung erfolgreich den Pflegegrad beantragen. Darüber hinaus machen wir Sie auf Ihre Leistungsansprüche aufmerksam, die für Ratsuchende am Anfang sonst schwer zu überblicken sind. Das Gute: Alle Kosten, die für die Inanspruchnahme der Leistungen entstehen, werden von der Pflegekasse getragen. Mitunter handelt es sich um einige hundert Euro im Monat, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.