Zu Januar 2017 die Pflegestufe durch den Pflegegrad ersetzt. Seit Einführung der Pflegeversicherung gab es die Unterteilung nach Pflegebedürftigkeit in drei Pflegestufen. Um die niedrigste Pflegestufe 1 zu erhalten, musste beim Pflegebedürftigen eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegen. Im Detail wurde eine pflege- und hilfebedürftige Person in die niedrigste Pflegestufe eingestuft, wenn sie täglich sowohl mindestens einmal Hilfe bei einigen Verrichtungen aus dem Bereich "Körperpflege, Ernährung und Mobilität" benötigte als auch durchschnittlich jeweils 45 Minuten Hilfe in den Bereichen der Grundpflege und Hauswirtschaft.
Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit findet das neue Begutachtungsassement statt, welches vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen bzw. durch die Firma MedicProof durchgeführt wird. Dabei werden folgende sechs Bereich überprüft:
1. Mobilität
2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweise und psychische Problemlagen,
4. Selbstversorgung,
5. Unterstützung beim Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und
6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Je Bereich verteilt der Gutachter Punkte. Die Summe der Punkte spiegelt den Grad der Selbständigkeit bzw. der Unselbständigkeit des Antragstellers wider. Um Pflegegrad 2 von der Pflegekasse zu erhalten, muss der Antragsteller mindestens 27 Punkte in den sechs Bereichen bescheinigt bekommen haben.
Auch pflegebedürftige Kinder haben Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegekasse. Die Beantragung erfolgt genauso wie bei Erwachsenen - abgesehen davon, dass Sie als Erziehungsberechtigter den Antrag auf Pflegegrad für Ihr Kind stellen. Im Anschluss erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. In vielen Fällen ist die Bedürftigkeitsprüfung bei Kindern oder Säuglingen komplizierter als bei pflegebedürftigen Senioren.
Oftmals ist es nicht leicht einzuschätzen, wie hoch die tatsächliche Pflegebedürftigkeit ist. Damit Sie jedoch im Vorfeld einen ersten Eindruck erhalten, empfehlen wir unseren kostenlosen Pflegegradrechner zu nutzen. Punkt für Punkt wird abgefragt, wie hoch der Grad der Selbständigkeit bzw. Unselbständigkeit in den sechs Bereichen ist. Das Ergebnis dient jedoch lediglich als erste Tendenz.
Wenn die Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 anerkannt wird, stehen ihm verschiedene Ansprüche und Leistungen zu. Es gilt dabei zu unterscheiden, wie der Betroffene versorgt wird. Sobald eine professionelle Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst oder aber in einem stationären Pflegeheim stattfindet, bezieht der Pflegebedürftige Pflegesachleistungen von seiner Pflegekasse. Findet die Pflege stattdessen in der eigenen Häuslichkeit ausschließlich durch die Pflege und Versorgung von Angehörigen, Freunde oder Nachbarn statt, so bezieht der Bedürftige Pflegegeld. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung aller Ansprüche mit Pflegegrad 2.
Wenn die Versorgung und Pflege durch professionelle Anbieter im Pflegebereich durchgeführt und sicher gestellt wird, erhalten diese dafür von der Pflegekasse oder Pflegeversicherung des Antragstellers Pflegesachleistungen. Wenn der Pflegebedürftige von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird, kann er hierfür 761 Euro verwenden, die er als Pflegesachleistung von seiner Pflegekasse erhält. Wird er stattdessen in einem Pflegeheim stationär versorgt, so stehen ihm 770 Euro zur Verfügung. Da dieser Betrag bei weitem nicht ausreicht, trägt er den Rest der anfallenden Kosten privat.
Leistungsanspruch | Leistungshöhe monatlich |
Pflegesachleistung |
761 Euro |
Vollstationäre Pflege | 770 Euro |
Betreute Wohngruppen | 214 Euro |
Viele Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 werden in ihrer Häuslichkeit versorgt. Dabei werden sie in der Regel durch Angehörige wie zum Beispiel Sohn, Tochter, Schwiegersohn oder Schwiegertochter oder dem Ehepartner versorgt. In diesem Fall kann der anerkannte Pflegebedürftige Pflegegeld als Leistung von der Pflegekasse in Anspruch nehmen.
Wenn die Versorgung und Pflege durch Angehörige oder Bekannte und ohne Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst stattfindet, besteht ein Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 beträgt 332 Euro pro Monat. Dieses Geld kann der Pflegebedürftige an die Pflegeperson weitergeben und somit seinen Dank ausdrücken.
Leistungsanspruch | Leistungshöhe monatlich |
Pflegegeld | 332 Euro |
Fällt die Pflegeperson, die den Pflegebedürftigen versorgt und pflegt aus, gibt es die Möglichkeit Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Dabei übernimmt die Pflegekasse Kosten für Kurzzeit- und Verhinderungspflege (bis zu 6 Wochen) in Höhe von 1.774 Euro bzw. 1.612 Euro.
Leistungsanspruch | Leistungshöhe jährlich |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro |
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro |
Wenn die Pflegeperson tagsüber einem Job nachgeht, muss währenddessen die Versorgung des Pflegebedürftigen sichergestellt sein. Hierfür bietet sich die Tagespflege an, bei der der Betroffene tagsüber in einer Einrichtung versorgt und unterhalten wird. Er steht dort mit anderen älteren Personen im Kontakt und nimmt soweit er kann am Alltag teil. Gleiches gilt für die Möglichkeit der Nachtpflege, wenn die Pflegeperson zum Beispiel im Schichtdienst arbeitet und Nachtdienst hat.
Leistungsanspruch | Leistungshöhe monatlich |
Teilstationäre Leistung der Tages-/Nachtpflege | 689 Euro |
Jeder anerkannte Pflegebedürftige, der in häuslicher Umgebung gepflegt wird, hat unabhängig von seinem Pflegegrad Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, der zur Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag dienen soll. Der Anspruch wird im § 45b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) geregelt. Mit dem Entlastungsbetrag für Pflegegrad 2 können Sie Kosten aus dem Bereich der Leistungen in der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, des ambulanten Pflegedienstes nach § 36 und Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag - geregelt in § 45a.
In vielen Bundesländer können auch Sie als Angehöriger und Nachbar den Entlastungsbetrag für Ihre Pflege des Betroffenen erhalten. Hierfür ist ein Nachweis nötig, den Sie durch das erfolgreiche Absolvieren unseres kostenlosen Online Pflegekurses erhalten.
Leistungsanspruch | Leistungshöhe monatlich |
Entlastungsbetrag | 125 Euro |
Anerkannte Pflegebedürftige, unabhängig von der Höhe des Pflegegrads, haben Anspruch auf weitere Unterstützungen, die durch die Pflegekasse bezahlt werden. Neben den zum Verbrauch verwendeten Pflegehilfsmitteln, die Ihnen bei der häuslichen Pflege kostenlos zur Verfügung gestellt werden, können wohnumfeldverbesserende Maßnahmen - wie zum Beispiel der Badumbau oder der Einbau eines Treppenlifts - beantragt werden. Übernehmen Sie als Pflegeperson die Aufgaben der Versorgung, erfahren Sie im kostenlosen Online Pflegekurs Details zu Ihren Ansprüchen und Rechten, aber auch nützliche Tipps und Tricks für die Pflege. Lebt die pflegebedürftige Person in ihrer eigenen Häuslichkeit, z.B. Wohnung, so gibt es den Hausnotruf, der nur im Bedarfsfall gerufen wird. Auch diese Leistung steht Ihnen kostenlos nach Beantragung zur Verfügung.
Leistungsanspruch bei Pflegegrad 2 | Leistungshöhe |
kostenlose Pflegehilfsmittel |
40 Euro monatlich |
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen wie Bad oder Treppenlift * |
4.000 Euro / Maßnahme |
Hausnotruf |
25,50 Euro monatlich |
Online Pflegekurs |
kostenlos für Pflegepersonen |
* bis 16.000 € wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen
Sie haben Pflegegrad 1 und möchten nun eine Höherstufung beantragen? Oder wollen Sie gleich den Pflegegrad 2 beantragen?
Wir empfehlen folgendes Vorgehen:
1. Formlosen Antrag online stellen oder formlosen Antrag herunterladen, ausfüllen und zur Pflegekasse schicken
2. MD-Begutachtung gut vorbereiten und meistern
3. Pflegegutachten unabhängig überprüfen lassen
4. Ansprüche optimieren
Wussten Sie, dass mehr als 50 % aller Anträge Pflegekassen fälschlicherweise abgelehnt werden? Damit Ihre Ansprüche auch nach Ablehnung gewahrt bleiben, empfehlen wir Ihnen Widerspruch einzulegen. Wenn Sie einen Neuantrag stellen, verlieren Sie wertvolle Anspruchszeit und somit Leistungsansprüche. Wir unterstützen Sie beim Widerspruch einlegen: professionell, kostengünstig weil erfolgsbasiert und schnell. In den vergangenen Jahren lehnten Pflegekassen jeden 3. Antrag auf Pflegestufe ab. Häufig liegt die Ablehnung an formellen Gründen, die der Antragsteller nicht wusste, nicht beachtet oder falsch gemacht hat. Damit Ihnen das nicht passiert, raten wir Ihnen, sich einen unabhängigen Pflegeberater an die Seite zu holen.
Die Begründung des Widerspruchs zu Pflegegrad 2 ist sehr wichtig. Zunächst können Sie formlos Widerspruch einlegen, dass Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung und des Pflegegutachtens nicht einverstanden sind. Im Anschluss gilt es einen professionellen Widerspruch einzulegen, aus dem die genauen Gründe hervorgehen. Ziehen Sie dafür einen unabhängigen Pflegesachverständigen hinzu. Dieser kennt sich mit dem Aufbau, den Formulierungen und der Begründung des professionellen Widerspruchs im Detail aus.
Gerne lassen wir Ihnen einen Widerspruch Pflegegrad 2 Musterbriefe zukommen. Prinzipiell raten wir hiervon jedoch ab, da es einer professionellen und pflegefachlichen Begründung bedarf, warum die Entscheidung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der Pflegekasse Ihrer Meinung nach falsch ist. Den Widerspruch Musterbrief können Sie jedoch für den formlosen Widerspruch nehmen, den Sie unmittelbar nach Ablehnung des Pflegegrads per Einschreiben bei der Pflegekasse einlegen sollten.
Nach Erhalt des Widerspruchs zu Pflegegrad 2 prüft die Pflegekasse den Sachverhalt intern. Dazu wird die Empfehlung des MDs hervorgeholt, auf dessen Grundlage die Pflegekasse den Pflegegrad 2 abgelehnt hat. Ist der Widerspruch professionell und vor allem nachvollziehbar pflegefachlich begründet, erfolgt im besten Fall ein positiver Bescheid nach Aktenprüfung. Ist die Pflegekasse trotz guter Begründung nicht überzeugt den Pflegegrad 2 anzuerkennen, kommt es zu einer weiteren Prüfung beim Pflegebedürftigen vor Ort. Spätestens hier empfehlen wir Ihnen, sich von einem unabhängigen Pflegesachverständigen unterstützen zu lassen.