Wenn der Ablehnungsbescheid kommt, heißt es Ruhe zu bewahren. Jeder dritte Antrag wird abgelehnt. Unserer Erfahrung nach hätten aber etwa 50 Prozent der abgelehnten Anträge positiv ausfallen müssen. Deshalb lohnt es sich auf alle Fälle professionell zu widersprechen.
Wir sind unabhängige Experten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche gegenüber den Pflegekassen. Pro Jahr betreuen wir weit mehr als 1.000 Ratsuchende eins zu eins und sichern diesen nicht nur einen fairen Pflegegrad, sondern auch den Anspruch auf tausende Euro für die Finanzierung der Pflege.
Warum sich ein Widerspruch immer lohnt?
Unsere Erfahrung zeigt, dass etwa jede zweite Ablehnung falsch ist.
Wenn Sie anstatt einem Widerspruch einen Neuantrag stellen, verlieren Sie den Anspruch auf die rückwirkende Erstattung Ihrer Leistungsansprüche.
Dadurch entgehen Ihnen mehrere tausend Euro, die Ihnen zustehen. Diese sollten Sie sich auf alle Fälle sichern.
Das kommt nach dem Widerspruch auf Sie zu!
Entweder stimmt die Pflegekasse dem gut begründeten Widerspruch direkt zu oder sie veranlasst eine zweite Begutachtung durch den MDK. Auf diesen wichtigen Termin bereiten wir Sie natürlich vor. Sofern notwendig, ziehen wir unsere Rechtsanwältin hinzu - einige Dinge dürfen nämlich nur von dieser übernommen werden.
So legen Sie einen erfolgreichen Widerspruch ein
In der telefonischen Beratung finden Sie mit unserem unabhängigen Pflegesachverständigen heraus, ob nicht doch der Anspruch auf einen Pflegegrad vorliegt. Dazu überprüft unser Experte das vorliegende Gutachten und erstellt einen professionell begründeten Widerspruch für Sie.
So unterstützen wir Sie beim Widerspruch
1. Ablehnungsbescheid prüfen
Jeder dritte Antrag wird abgelehnt - etwa 50 Prozent davon hätten aber gar nicht abgelehnt werden dürfen!
Deshalb überprüfen unsere Experten gewissenhaft den Ablehnungsbescheid
und klären die Voraussetzungen des Antragstellers mit Ihnen im Detail.
2. Widerspruch einlegen
Ist der Bescheid fehlerhaft, entgehen Ihnen hohe finanzielle Ansprüche.
Deshalb erstellen unsere Pflegeexperten einen fachlich begründeten Widerspruch. Diesen müssen Sie nur noch unterschreiben und an die Pflegekasse schicken.
3. Pflegegrad & Erstattung erhalten
Wenn die Pflegekasse den Widerspruch anerkennt, erhält der Antragsteller rückwirkend eine hohe Erstattung.
Neben einer geringen Pauschale für die Prüfung des Bescheids erhalten wir nur dann einen Anteil der Erstattung, wenn wir Erfolg haben: fair & transparent.
Unser Versprechen...
... zu transparenten und erfolgsabhängigen Kosten.
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