Pflegeberatung

  • Jeder pflegebedürftigen Person steht gesetzlich eine umfassende Pflegeberatung nach §7a SGB XI zu. Gehen Sie vorbereitet in die private Pflegesituation und nutzen Sie Beratungsangebote.
  • Wir unterstützen Sie bei der Suche von geeigneten Anlaufstellen und der Vermittlung zu einem unserer Pflegesachverständigen und Pflegeberater/innen. Diese sind in ganz Deutschland verteilt tätig.
  • Zudem begleiten wir Sie beim Antrag auf Pflegegrad, bei der Vorbereitung auf die Begutachtung durch den MD, bei der Stellung eines Widerspruches und der Beanspruchung der Ihnen zustehenden Leistungsansprüche.

Warum ist eine Beratung zur Pflegesituation sinnvoll?

Familie bei Pflegeberatung

Die Pflegeberatung bezieht sich nicht ausschließlich auf die Pflege selbst. Vielmehr geht es darum, der pflegebedürftigen Person und ihrem Umfeld eine individuelle Betreuung anzubieten. Dazu gehört das “Zuhören”, genauso viel wie die strukturierte Planung der Pflegesituation. Pflegeberater/innen haben demnach die Aufgabe, den Hilfebedarf und die persönlichen sowie die häuslichen Umstände der Person zu erfassen und eine angepasste Versorgung zu gestalten.

 

Es können verschiedene Beratungsangebote beansprucht werden. Darunter fallen beispielsweise Beratungen in Form von Schulungen in einer Einrichtung oder direkt in der Häuslichkeit (nach §45 SGB XI). Aufgabe dieser Form der Schulung ist es, an der Pflege interessierte und pflegende Angehörige optimal auf die Pflegesituation vorzubereiten und anzuleiten.

Möchten Sie zeitlich flexibel und online mehr über Pflegethemen und Ihre Ansprüche erfahren?

Sie haben einen Pflegefall und möchten sich bestmöglich um diesen kümmern? Dann nutzen Sie Ihren Anspruch auf einen kostenlosen online Pflegekurs, in dem Sie grundlegendes Pflegewissen erlangen. Neben praktischen Tipps finden Sie sowohl wichtige Infos zu organisatorischen Dingen als auch Ihren Leistungsansprüchen. Der Kurs wird von unserem Partner angeboten und ist für Sie kostenlos, sicher und anonym sowie unabhängig, neutral und leicht verständlich.


Gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung nach §7a SGB XI

Neben dieser Schulungsform haben alle Menschen mit einem Pflegegrad Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung, finanziert durch die Pflegekassen. Die umfassende Form der Beratung wird nach §7a SGB XI durchgeführt.

 

  • "Die Pflegekasse ist (...) verpflichtet, bei Anträgen auf Leistungen (..) von sich aus spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags einen Termin für eine individuelle Pflegeberatung anzubieten oder einen Gutschein für eine Pflegeberatung durch eine (...)  Beratungsstelle auszustellen." (BMG)
  • Ihnen wird ein Termin zugewiesen innerhalb von 2 Wochen oder alternativ ein Gutschein für eine einmalige Beratung ausgestellt, finanziert durch Ihre Pflegekasse. Weitere Beratungen und Betreuungen dieser Art müssen selbst finanziert werden.

Private Pflegeberatung auf Selbstzahlerbasis

Für eine langfristig gesicherte Pflegesituation empfehlen wir Ihnen, die Inanspruchnahme einer privaten Pflegeberatung von Beginn an. So entscheiden Sie, welchen Pflegeberater Sie in Ihre Situation involvieren, haben einen direkten Ansprechpartner und können örtlich und zeitlich flexibel in den Austausch gehen. Ein privater Pflegeberater kennt langfristig Ihren Pflegeverlauf und kann in Form des Case-Managements/Fallmanagements einen umfassenden Versorgungsplan entwerfen, der möglicherweise auch Sorgen und Fragen minimiert.

 

Laut BARMER erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit der Anerkennung des Pflegegrads um 30 Prozent, wenn Sie sich von einem Pflegesachverständigen oder erfahrenen Pflegeberater unterstützen lassen (Quelle: Pflegereport 2013).


Deutschlandweite Pflegeberatung

Wir unterstützen Sie dabei, geeignete Hilfsangebote und Anlaufstellen in Ihrem Umfeld zu finden. Wir arbeiten mit über 250 Pflegesachverständigen und Pflegeberater/innen zusammen, die in ganz Deutschland verteilt sind. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Pflegestützpunkte und städtische Anlaufstellen aufzusuchen für eine Beratung. In welchem Bundesland leben Sie?

Fünf Gründe für eine unabhängige Pflegeberatung

1. Fairer Pflegegrad: Unsere Pflegeberater stellen sicher, dass Sie den Pflegegrad erhalten, der Ihnen zusteht! Wird ein zu geringer Pflegegrad anerkannt, erhalten Sie weniger finanzielle Mittel für die Versorgung des Bedürftigen. Wenn z.B. nur Pflegegrad 1 anstelle von Pflegegrad 2 anerkannt wird, entgehen Ihnen bei der Versorgung durch Angehörige pro Monat 316 Euro / pro Jahr 3.792 Euro an Unterstützungsleistung. Wird der Pflegebedürftige durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, sind es über 8.000 Euro im Jahr!

 

2. Anträge: Unsere Pflegeberater unterstützen Sie bei allen Anträgen, z.B. dem Erstantrag, der Höherstufung oder beim Widerspruch. Gemeinsam bereiten Sie mit Ihnen den wichtigen Termin zur Begutachtung vor und holen dafür im Vorfeld alle notwendigen Unterlagen ein.

 

3. Begutachtung: Unsere Pflegeberater unterstützen seit Jahren Ratsuchende und kennen alle Tricks, die der Gutachter anwendet. Deshalb sind sie immer an Ihrer Seite, lenken das Gespräch und wirken beruhigend auf den Pflegebedürftigen ein. Sie verfolgen ein Ziel: Die Anerkennung des Pflegegrads. 

 

4. Ansprüche: Nach Anerkennung der Pflegebedürftigkeit holen die Pflegeberater das Optimum Ihrer finanziellen und pflegerelevanten Ansprüche heraus. Bedenken Sie immer, dass es bei Ihren Ansprüchen um mehrere tausend Euro geht, Jahr für Jahr. Hiervon soll schließlich die Pflege finanziert werden. 

 

5. Kosten: Jeder Ratsuchende bekommt von unseren Pflegeberater:innen eine qualifizierte kostenlose Erstauskunft. Sollen wir Sie im Anschluss bei der Beantragung, der Höherstufung oder der Durchsetzung des Widerspruchs unterstützen, rechnen wir diese Leistungen auf Selbstzahlerbasis ab, da wir unabhängig sind und keine Unterstützung von Pflegekassen erhalten.


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Weitere Möglichkeiten der Beratungsinanspruchnahme

 

Neben der oben beschriebenen Pflegeberatung, die Sie entweder bei Ihrer Pflegekasse oder durch unabhängige Pflegeexperten nutzen können, gibt es weitere Optionen:

  • Pflegestützpunkte
  • Seniorenservicebüros
  • Pflegekurse
  • Pflegebesuche

In unserem Video erfahren Sie mehr dazu. Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns gerne.



Ratgeber Pflege

So beantragen Sie erfolgreich den Pflegegrad

In unserem kompakten Ratgeber zeigen wir Schritt für Schritt auf, wie Sie auch ohne professionelle Unterstützung erfolgreich den Pflegegrad beantragen. Darüber hinaus machen wir Sie auf Ihre Leistungsansprüche aufmerksam, die für Ratsuchende am Anfang sonst schwer zu überblicken sind. Das Gute: Alle Kosten, die für die Inanspruchnahme der Leistungen entstehen, werden von der Pflegekasse getragen. Mitunter handelt es sich um einige hundert Euro im Monat, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.