Alle Versicherte der Techniker Krankenkasse sind bei der Pflegekasse der Techniker pflegepflichtversichert.
Wir von Pflegegrad-beantragen.de unterstützen Sie als unabhängiges Ratgeberportal bei der Beantragung, Durchsetzung und Wahrnehmung Ihrer Leistungsansprüche! Wir geben Ihnen unabhängig Tipps, wie Sie erfolgreich den Pflegegrad beantragen bzw. einen Widerspruch einlegen und unterstützen Sie unter anderem mit dem Antrag online stellen-Service. Wir sind keine Pflegekasse! |
Sie haben verschiedene Möglichkeiten den Pflegeantrag zu stellen. Zögern Sie auf alle Fälle nicht den Antrag auf Pflegegrad zu stellen, denn Sie können diesen jederzeit und ohne Konsequenzen rückgängig machen, wenn Sie sich doch anders entscheiden möchten. Bedenken Sie immer, dass Sie bzw. der pflegebedürftige Angehörige über die Sozialabgaben in die Pflegekasse eingezahlt haben und somit auch Anspruch auf die Unterstützungsleistungen hat.
Ist der Pflegeantrag bei der Techniker Krankenkasse eingegangen, vereinbart ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MdK) einen Termin für einen Besuch bei Ihnen. Er prüft bei seinem Besuch, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad vorliegen, und gibt eine Empfehlung an die Pflegekasse der Techniker Krankenkasse. Das Gutachten ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse über Pflegegeld und einen Pflegegrad. Wird der Antrag abgelehnt oder erfolgt die Einstufung zu niedrig, sollten Sie Widerspruch einlegen.
In der Regel schreitet der Grad der Pflegebedürftigkeit mit der Zeit fort. Waren bislang die Voraussetzungen für Pflegegrad 1 oder 2 erfüllt, so können schon zeitnah die Voraussetzungen für Pflegegrad 3 oder 4 erfüllt sein. Deshalb empfehlen wir die Nutzung unseres kostenlosen Pflegegradrechners, mit dessen Hilfe Sie einschätzen können, welcher Pflegegrad realistisch ist. Wenn die Voraussetzungen für einen höheren Pflegegrad erfüllt sind, stellen Sie bitte den Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads.
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Techniker Krankenkasse, Bramfelder Straße 140 in 22305 Hamburg. Telefon: 0800 285 858 5 und Fax 040 460 661 019
Die Techniker Krankenkasse - eine Ersatzkasse und somit Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung - ist bundesweit ansässig und hat 9,3 Mio. Versicherte. Die TK hat ihren Hauptsitz in Hamburg, ist mit ca. 250 Geschäftsstellen deutschlandweit vertreten, in denen sich ca. 13.000 Mitarbeiter um die Versicherten kümmern. Die TK wurde am 3. August 1884 gegründet. Wenn Sie oder der Pflegebedürftiger bei der TK krankenversichert sind, sind Sie auch bei der TK pflegeversichert. Um von Leistungsansprüche im Pflegefall wahrnehmen zu können, muss zuerst die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers anerkannt werden. Beantragen Sie deshalb noch heute den Pflegegrad. Im Anschluss überprüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen - der hauseigene Gesundheits-TÜV der Krankenkassen - bei der MDK Begutachtung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn ja, erhalten Sie einen der fünf Pflegegrade, zum Beispiel Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2.
Alle Versicherten der TK haben bis einschließlich 2016 erfolgreich die Pflegestufe beantragen müssen, um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Zu Januar 2017 wurden die Pflegegrade eingeführt, sie lösten die Pflegestufen ab. Fortan wird die Pflegebedürftigkeit nicht mehr anhand benötigter Minutenaufwände gemessen, sondern am Grad der Selbständigkeit, der in einem Begutachtungstermin vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft wird und gut vorbereitet werden muss.
Viele Pflegepersonen unterschätzen die Hilfe und Unterstützung, die Sie leisten. Um Ihren Aufwand in der Begutachtung gegenüber dem Gutachter aufzeigen zu können, empfehlen wir Ihnen unbedingt ein Pflegetagebuch zu führen. So können Sie klar dokumentieren, wann der pflegebedürftige Angehörige wie viel Unterstützung benötigte.
Wurde Ihr Pflegeantrag von der Techniker Krankenkasse abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad anerkannt? Dann empfehlen wir Ihnen direkt und zeitnah zu reagieren! Lassen Sie Ihre Ansprüche von unseren unabhängigen Pflegeberatern erneut prüfen und legen Sie mit unserer Unterstützung einen professionell begründeten Widerspruch ein.
Jede Pflegekasse in Deutschland ist verpflichtet, seinen Versicherten einen kostenlosen Besuch eines Pflegekurses zu ermöglichen. Dieser findet bislang offline und über mehrere Monate verteilt statt. Gemeinsam mit unserem Partner haben wir einen zertifizierten online Pflegekurs entwickelt, den Sie zeit- & ortsunabhängig besuchen können. Weitere Infos finden Sie unter Pflegekurs Online.
So kommen Sie erfolgreich zum Pflegegrad
In unserem kompakten Ratgeber zeigen wir Schritt für Schritt auf, wie Sie auch ohne professionelle Unterstützung erfolgreich den Pflegegrad beantragen. Darüber hinaus machen wir Sie auf Ihre Leistungsansprüche aufmerksam, die für Ratsuchende am Anfang sonst schwer zu überblicken sind. Das Gute: Alle Kosten, die für die Inanspruchnahme der Leistungen entstehen, werden von der Pflegekasse getragen. Mitunter handelt es sich um einige hundert Euro im Monat, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.