Mit dem Jahreswechsel 2016 zu 2017 wurden die drei Pflegestufen von den fünf Pflegegrade ersetzt. All diejenigen, die zuvor Pflegestufe 3 hatten, wurden in Pflegegrad 4 übergeleitet. Somit stellte der Gesetzgeber sicher, dass kein anerkannter Hilfe- oder Pflegebedürftiger schlechter als zuvor gestellt war. Voraussetzung zum Erhalt von Pflegegrad 4 sind die Anerkennung von 70 Punkten im Pflegegrad Punktesystem, die bei der MDK Begutachtung von einem Pflegegutachter in den sechs Bereichen - 1. Mobilität, 2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten, 3. Verhaltensweise und psychische Problemlagen, 4. Selbstversorgung, 5. Unterstützung beim Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte - verteilt werden.
Pflegebedürftige, die in Pflegestufe 2 waren, erfüllen dann die Voraussetzung für Pflegestufe 3, wenn sie rund um die Uhr, also auch nachts Hilfe bei Verrichtungen aus dem Bereich “Körperpflege, Ernährung, Mobilität” und mehrfach in der Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft sowie durchschnittlich am Tag mindestens vier Stunden im Bereich der Grundpflege und eine Stunde im Bereich der Hauswirtschaft benötigen. Zu Dokumentation dieser Unterstützungsleistung empfehlen wir Ihnen im Vorfeld der MDK Begutachtung ein Pflegetagebuch zu führen. Seit Januar 2017 hat der Pflegegrad 4 die Pflegestufe 3 ersetzt.
Für Laien, die sich nicht täglich mit der Pflegethematik auseinander setzen, ist es nicht leicht einzuschätzen, wie hoch die tatsächliche Pflegebedürftigkeit ist. Um sich aber dennoch im Vorfeld der so wichtigen Begutachtung durch den MDK einen Eindruck zu verschaffen, welche Pflegestufe oder Pflegegrad vorliegen kann, empfehlen wir unseren kostenlosen Pflegegradrechner zu nutzen. In diesem wird Punkt für Punkt abgefragt, wie hoch der Grad der Selbständigkeit in den sechs Bereichen ist, die der MDK Gutachter bei der MDK Begutachtung überprüft. Das Ergebnis dient jedoch nur als erste Tendenz. Grund hierfür ist die komplizierte Einstufung in selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig und unselbständig.
Die Pflegekasse erhält vom MDK Gutachter eine Empfehlung, welches Pflegestufe anerkannt werden sollte. In Abhängigkeit vom Ergebnis fällt der Anspruch auf Leistungen wie zum Beispiel für das Pflegegeld, die ambulante oder stationäre Pflegesachleistung unterschiedlich hoch aus. Wichtig dabei ist, ob eine Demenz vorliegt oder nicht. Wenn Pflegebedürftige in Pflegestufe 3 sowohl von Angehörigen als auch einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird, können die verschiedenen Pflegestufe 3 Leistungen kombiniert werden.
Der absolute Großteil der Pflegebedürftigen in Pflegestufe 3 werden entweder von einem ambulanten Pflegedienst oder aber in einem Pflegeheim versorgt. Mit Pflegestufe 3 stehen dem Pflegebedürftigen 1.612 Euro für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst zur Verfügung. Findet die Pflege in einem Pflegeheim statt, stehen für Pflegesachleistung ebenfalls 1.612 Euro zur Verfügung. Die Kosten des Pflegeheims übersteigen diesen Betrag jedoch deutlich, weshalb der Rest der Kosten privat getragen werden muss. Neben der Pflegestufe 3 gibt es noch die sogenannte Pflegestufe 3 Härtefall. Hierfür gelten die in der Tabelle aufgeführten Sachleistungen.
Leistungsanspruch bei Pflegestufe 3 | Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz | Mit eingeschränkte Alltagskompetenz |
Pflegesachleistung ambulanter Pflegedienst | 1.612 Euro | 1.612 Euro |
bei Härtefall | 1.995 Euro | 1.995 Euro |
Pflegesachleistung Pflegeheim | 1.612 Euro | |
bei Härtefall | 1.995 Euro | |
Teilstationäre Versorgung | 1.612 Euro | 1.612 Euro |
Sehr wenige Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3 oder gar Pflegestufe 3 Härtefall werden ausschließlich von Angehörigen versorgt und betreut. Wenn, dann übernehmen zum Beispiel Tochter, Ehefrau, Schwiegertochter oder Sohn die Versorgung in der Häuslichkeit. In diesem Fall hat der anerkannte Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld als Leistung von seiner Pflegekasse. Es gilt he höher die Pflegestufe, desto höher fällt das Pflegegeld aus.
Wenn die Versorgung und Pflege durch Angehörige oder Nachbarn ohne Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst stattfindet, besteht ein Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld bei Pflegestufe 3 beträgt 728 Euro pro Monat. Sofern eine Demenz, also eine eingeschränkte Alltagskompetenz anerkannt wurde, bekommt er ebenfalls 728 Euro. Über die Verwendung des Geldes kann der Pflegebedürftige frei entscheiden, oftmals wird es an die Pflegeperson weitergeben und somit der Dank ausgedrückt.
Leistungsanspruch | Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz | Mit eingeschränkte Alltagskompetenz |
Pflegegeld | 728 Euro | 728 Euro |
Auch ein pflegender Angehöriger benötigt mal eine Auszeit, ob für Urlaub, zur Regeneration, Fortbildung oder Krankheit. Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, bietet die Möglichkeit, dass die Pflege sichergestellt wird, auch wenn die Pflegeperson verhindert ist. Die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist eine gute Möglichkeit für die Pflegeperson, sich also eine Auszeit zu gönnen. Die Höhe der Leistung beträgt 1.612 Euro im Jahr. Mit diesem Geld können Sie dann eine Pflegekraft bezahlen, die sich in Ihrer Abwesenheit (bis zu sechs Wochen im Jahr) um den Pflegebedürftigen kümmert. Es empfiehlt sich, die Verhinderungspflege stundenweise zu beantragen, da sonst für diese Zeit das Pflegegeld gekürzt wird. Voraussetzung für Verhinderungspflege ist, dass die Pflegestufe seit einem halben Jahr besteht. Aber nicht nur die Pflege durch eine professionelle Pflegekraft, sondern auch die Pflege durch nahe Angehörige wird finanziell entschädigt.
Leistungsanspruch | Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz | Mit eingeschränkte Alltagskompetenz |
Kurzzeitpflege | 1.612 Euro | |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro | |
Verhinderungspflege bei Übernahme durch Angehörige | 1.092 Euro | 1.092 Euro |
Die teilstationäre Versorgung ist auch als Tagespflege und Nachtpflege bekannt. Diese Form dient der Entlastung der Angehörigen und sorgt dafür, dass der Pflegebedürftige tagsüber oder während der Nacht gut versorgt ist. Die Höhe der Sachleistung beträgt bei Pflegestufe 3 mit und ohne eingeschränkte Alltagskompetenz 1.612 Euro pro Monat.
Leistungsanspruch | Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz | Mit eingeschränkte Alltagskompetenz |
Tagespflege & Nachtpflege | 1.612 Euro | 1.612 Euro |
Es gibt niedrigschwellige Betreuungsangebote für Pflegebedürftige in Pflegestufe 2. Dann können Sie als Pflegeperson ihres pflegebedürftigen Angehörigen, z.B. Mutter, Oma, Vater oder Opa, auch Zeit für sich haben. Die Betreuungsleistungen werden von der Pflegekasse bezahlt, je nach Alltagskompetenz liegt das Budget pro Jahr bei 1.248 bis 2.496 Euro.
Wenn Sie als Eltern, Tochter oder Sohn einen Pflegebedürftigen in seiner Häuslichkeit versorgen, haben Sie darüber hinaus noch Ansprüche auf Unterstützungsmaßnahmen, die Ihnen als Pflegeperson den Alltag erleichtern sollen. Sie können zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die vierwöchentlich direkt zu Ihnen nach Hause geschickt werden, in Anspruch nehmen.
Ebenso können Sie das Bad umbauen oder einen Treppenlift für den Weg von Wohnzimmer ins Schlafzimmer einbauen lassen.
Leistungsanspruch | Leistungshöhe pro Monat |
kostenlose Pflegehilfsmittel |
40 € |
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen* |
4.000 € |
* bis 16.000 € wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen
Wir arbeiten mit unabhängigen Pflegeberatern zusammen. Diese setzen sich ausschließlich für Ihren Vorteil ein.
Es liegt bereits Pflegestufe 2 vor und Sie möchten einen Höherstufungsantrag stellen? Oder aber wollen Sie direkt Pflegestufe 3 beantragen? Unabhängige Pflegeexperten schlagen folgendes Vorgehen vor:
1. Formlosen Antrag anfordern bzw. herunterladen
2. Antrag ausfüllen und vom Antragsteller unterschreiben lassen
Tipp: Unabhängige Experten hinzuziehen und professionelle Dokumentation dem Antrag hinzulegen
3. Antrag zur Pflegekasse schicken
4. MDK-Begutachtung gut vorbereiten und meistern
5. Pflegegutachten unabhängig überprüfen lassen
6. Ansprüche optimieren
Wenn Sie den Antrag nicht runterladen, ausdrucken, ausfüllen und postalisch versenden wollen, können Sie den Pflegeantrag bei uns auch direkt online stellen.
Wussten Sie, dass mehr als 50 % aller Anträge Pflegekassen fälschlicherweise abgelehnt werden? Damit Ihre Ansprüche auch nach Ablehnung gewahrt bleiben, empfehlen wir Ihnen Widerspruch einzulegen. Wenn Sie einen Neuantrag stellen, verlieren Sie wertvolle Anspruchszeit und somit Leistungsansprüche. Wir unterstützen Sie beim Widerspruch einlegen: professionell, kostengünstig weil erfolgsbasiert und schnell.
In den vergangenen Jahren lehnten Pflegekassen jeden 3. Antrag auf Pflegestufe ab. Häufig liegt die Ablehnung an formellen Gründen, die der Antragsteller nicht wusste, nicht beachtet oder falsch gemacht hat. Damit Ihnen das nicht passiert, raten wir Ihnen, sich einen unabhängigen Pflegeberater an die Seite zu holen.
Die Begründung des Widerspruchs zu Pflegestufe 3 ist sehr wichtig. Zunächst können Sie formlos Widerspruch einlegen, dass Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung und des Pflegegutachtens nicht einverstanden sind. Im Anschluss gilt es einen professionellen Widerspruch einzulegen, aus dem die genauen Gründe hervorgehen. Ziehen Sie dafür einen unabhängigen Pflegesachverständigen hinzu. Dieser kennt sich mit dem Aufbau, den Formulierungen und der Begründung des professionellen Widerspruchs im Detail aus.
Gerne lassen wir Ihnen einen Widerspruch Pflegestufe 3 Musterbriefe zukommen. Prinzipiell raten wir hiervon jedoch ab, da es einer professionellen und pflegefachlichen Begründung bedarf, warum die Entscheidung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der Pflegekasse Ihrer Meinung nach falsch ist. Den Widerspruch Musterbrief können Sie jedoch für den formlosen Widerspruch nehmen, den Sie unmittelbar nach Ablehnung des Pflegegrads per Einschreiben bei der Pflegekasse einlegen sollten.
Nach Erhalt des Widerspruchs zu Pflegestufe 3 prüft die Pflegekasse den Sachverhalt intern. Dazu wird die Empfehlung des MDKs hervorgeholt, auf dessen Grundlage die Pflegekasse die Pflegestufe 3 abgelehnt hat. Ist der Widerspruch professionell und vor allem nachvollziehbar pflegefachlich begründet, erfolgt im besten Fall ein positiver Bescheid nach Aktenprüfung. Ist die Pflegekasse trotz guter Begründung nicht überzeugt die Pflegestufe 3 anzuerkennen, kommt es zu einer weiteren Prüfung beim Pflegebedürftigen vor Ort. Spätestens hier empfehlen wir Ihnen, sich von einem unabhängigen Pflegesachverständigen unterstützen zu lassen.
Erfolgreich Pflegegrad beantragen
In unserem kompakten Ratgeber zeigen wir Schritt für Schritt auf, wie Sie auch ohne professionelle Unterstützung erfolgreich den Pflegegrad beantragen. Darüber hinaus machen wir Sie auf Ihre Leistungsansprüche aufmerksam, die für Ratsuchende am Anfang sonst schwer zu überblicken sind. Das Gute: Alle Kosten, die für die Inanspruchnahme der Leistungen entstehen, werden von der Pflegekasse getragen. Mitunter handelt es sich um einige hundert Euro im Monat, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.