Ergänzend zu der Patientenverfügung ist die Vorsorgevollmacht eine Möglichkeit sicherzustellen, dass Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden.
Eine Vorsorgevollmacht regelt im Voraus, welche Dinge im Bedarfsfall von welcher Vertrauensperson zu regeln sind. Sie bevollmächtigt eine oder auch mehrere Personen, für Sie als Betroffenen Entscheidungen zu treffen. Diese können zum Beispiel regeln:
Eine Vollmacht tritt nur dann in Kraft, wenn der Betroffene die persönlichen Entscheidungen nicht mehr treffen kann.
In der Regel kann eine ausführliche Vorsorgevollmacht damit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers überflüssig machen (Näheres zur gesetzlichen Betreuung können Sie in diesem Artikel lesen). Weiterhin sichert die Vollmacht auch die die Durchsetzung des Patientenrechtes bei Gesundheitsangelegenheiten. Die gesetzliche Grundlage finden Sie in $§ 164 ff. und 662 ff. BGB.
Die Vorsorgevollmacht kann zum Einen als sogenannte Generalvollmacht verfasst werden. Dann gilt die Vertretung in allen persönlichen Angelegenheiten. Alternativ kann sie aber auch auf einzelne Bereiche beschränkt werden. Außerdem können einzelne Bereiche auch einzelnen Personen zugeordnet werden. Mögliche Bereiche sind dann beispielsweise:
So kann eine Person beispielsweise für Behördenangelegenheiten zuständig sein und eine andere für medizinische Aspekte, also die Gesundheitsfürsorge. Es empfiehlt sich jedoch, dass die einzelnen Personen jeweils über die anderen informiert werden.
Eine Vorsorgevollmacht ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Ähnlich der Patientenverfügung muss Sie jedoch schriftlich verfasst und unterschrieben werden. Außerdem muss sie mit Ort und Datum der Verfassung versehen werden. Idealerweise ergänzen Sie die Vorsorgevollmacht um die Unterschrift des Bevollmächtigten. Tipp: Ergänzen Sie die Vorsorgevollmacht um eine Betreuungsverfügung. Beachten Sie: weder Kinder noch Ehe- oder Lebenspartner können automatisch die gesetzliche Vertretung übernehmen. Informationen erhalten Sie bei Betreuungsvereine und Notaren sowie Rechtsanwälten.
Zusammengefasst: