Umrechnung von Pflegestufe auf Pflegegrad

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu bekommen, musste man bis Ende 2016 in eine Pflegestufe eingestuft sein. Somit drückte sich der Grad der Pflegebedürftigkeit in Pflegestufen nach § 15 SGB XI aus. Bis zur Einführung des Pflegegrads unterteilt man in fünf Pflegestufen: 

  1. sog. Pflegestufe 0: eingeschränkte Alltagskompetenz
  2. Pflegestufe 1: erhebliche Pflegebedürftigkeit
  3. Pflegstufe 2: Schwerpflegebedürftigkeit
  4. Pflegestufe 3: Schwerstpflegebedürftigkeit
  5. Pflegestufe 3+: Härtefall

Nach dem Antrag auf Pflegestufe prüfte der Medizinische Dienst der Krankenkassen in einer Begutachtung den Pflegebedürftigen auf den von ihm benötigten Hilfebedarf in den Bereichen Ernährung, Körperpflege, Mobilität und Hauswirtschaft. Zugrunde gelegt wurde immer der Hilfebedarf in Minuten, den ein Angehöriger brauchte. Die Summe der in der Woche angefallenen Minuten an Hilfebedarf wurde auf den durchschnittlichen Tageswert herunter gerechnet.


Pflegegrad löst Pflegestufe ab

Zum 1. Januar 2017 hat der Pflegegrad die Pflegestufe abgelöst. Weil Pflegebedürftige, die bereits in eine Pflegestufe eingestuft worden sind, zukünftig nicht schlechter gestellt werden als zuvor, wurden sie anhand ihrer Pflegestufe in die Pflegegrade - Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 - eingestuft. Im Video finden Sie umfangreiche Infos. Ebenfalls zeigen wir Ihnen nachfolgend auf, in welchen Pflegegrad die bisherigen Pflegestufen aufgegangen sind.


 

Pflegestufen Pflegegrade
Pflegestufe 0 Pflegegrad 1
Pflegestufe 1  Pflegegrad 2

Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegestufe 2

Pflegegrad 3

Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegestufe 3

Pflegegrad 4

Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Härtefall

Pflegegrad 5

Die Politik ist damit der Aufforderung nachgekommen, neben den bisherigen Bewertungskriterien auch weitere Faktoren in die Bemessung der Pflegebedürftigkeit einfließen zu lassen. Wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger bisher noch keiner Pflegestufe angehört, zögern Sie nicht und stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung. Wir arbeiten deutschlandweit mit über 250 ausgebildeten und zertifizierten Pflegeberatern zusammen.


Ratgeber Pflege

In unserem kompakten Ratgeber zeigen wir Schritt für Schritt auf, wie Sie auch ohne professionelle Unterstützung erfolgreich die Pflegestufe beantragen. Darüber hinaus machen wir Sie auf Ihre Leistungsansprüche aufmerksam, die für Ratsuchende am Anfang sonst schwer zu überblicken sind. Das Gute: Alle Kosten, die für die Inanspruchnahme der Leistungen entstehen, werden von der Pflegekasse getragen. Mitunter handelt es sich um einige hundert Euro im Monat, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten. 



Kostenlose Pflegehilfsmittel

Sobald der Pflegegrad anerkannt ist, der der Pflegebedürftige Anspruch auf kostenlose und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro monatlich. Wir kümmern uns um den Versand. 


Beihilfe

Die Abrechnung von Pflegeleistungen kann bei Beihilfeberechtigten kompliziert werden. Wir unterstützen Sie kostengünstig, dass Sie möglichst viel erstattet bekommen. 


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Hausnotruf

Pflegebedürftige möchten möglichst lange selbständig in ihren eigenen Wänden leben. Damit Sie im Ernstfall aber schnell Unterstützung erhalten, gibt es den Hausnotruf.