Wir empfehlen Ihnen den Widerspruch bei der Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung auf alle Fälle schriftlich per Einschreiben einzulegen, nur so haben Sie den Nachweis über den Versand und Eingang des Dokuments. Nach zahlreichen Bitten während des Corona bedingten Lockdowns haben wir uns im Frühjahr 2020 dazu entschieden, einen digitalen Service für den Versand des Widerspruchs aufzubauen. Deshalb faxen wir den formlosen in Ihrem Namen zur ausgewählten Pflegekasse und Sie erhalten von uns innerhalb von 24 Stunden eine Versand- und Eingangsnachweise per Mail.
Nach Eingang des Widerspruchs muss die Pflegekasse bzw. -versicherung innerhalb von 3 Monaten über Ihren Einspruch entscheiden. Dafür wird Ihr Widerspruch durch den Medizinischen Dienst bzw. Medicproof überprüft. Dieses erfolgt entweder durch einen Zweitbesuch oder auf Aktenlage. Ist der Widerspruch nicht ausreichend begründet, führt dieses in der Regel zur Ablehnung.
Um Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch zu erhöhen, empfehlen wir Ihnen eine professionelle pflegefachliche Widerspruchsbegründung erstellen zu lassen. Weitere Infos finden Sie dazu im Bereich Widerspruchsservice.
Es gibt gute Gründe, warum sich ein Widerspruch lohnt! Die Tabelle zeigt auf, wieviel Leistungen Ihnen bei einem berechtigten aber abgelehnten Pflegeantrag entgehen. Die Ansprüche steigen, je höher der eigentliche Pflegegrad hätte sein müssen.
Pflegeleistungen | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 |
Pflegegeld | 0 Euro | 3.792 Euro |
Entlastungsbetrag | 1.500 Euro | 1.500 Euro |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 480 Euro | 480 Euro |
Tagespflege | 0 Euro | 8.268 Euro |
Kurzzeitpflege | 0 Euro | 1.612 Euro |
Verhinderungspflege | 0 Euro | 1.612 Euro |
Jährlicher Gesamtbetrag | 1.980 Euro | 17.264 Euro |
Formloser Widerspruch: Ihre Vorteile im Überblick
Im Durchschnitt wird jeder 3. Antrag auf Leistungen von der Pflegekasse/-versicherungen abgelehnt, bei 50 Prozent der Ablehnungen wird der Pflegebedarf falsch - oftmals zu niedrig - eingeschätzt.
Zögern Sie deshalb nicht den formlosen Widerspruch zu stellen. Wenn Sie sich doch noch um entscheiden sollten, können Sie den Widerspruch jederzeit und ohne Konsequenzen zurückziehen.