Widerspruch Pflegegrad online stellen

  • Wir empfehlen Ihnen den Widerspruch bei der Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung auf alle Fälle schriftlich per Einschreiben einzulegen. Nur so haben Sie den Nachweis über den Versand und Eingang des Dokuments.
  • Deshalb haben wir uns dazu entschieden, Ihnen die Möglichkeit zu bieten, einen Widerspruch online bei Ihrer Pflegekasse einzureichen - unkompliziert & schnell.
  • Das Versenden eines formlosen Widerspruches über uns per Fax ist kostenlos. Dazu einfach notwendige Daten hinterlassen und wir kümmern uns um den Versand an Ihre Pflegekasse. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie von uns eine Versand- und Eingangsbestätigung per E-Mail, dass Ihr formloser Widerspruch erfolgreich übermittelt wurde.
  • Sollten Sie eine professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, bieten wir zudem eine persönliche Begleitung auf Honorarbasis an.

Erfolgreich Pflegegrad Widerspruch einlegen

Wir möchten Sie umfassend informieren und es Ihnen ermöglichen, unkompliziert einen Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einzureichen. Besonders wenn man noch nie einen Widerspruch gestellt hat, kann es zu einer großen Hemmschwelle werden, das Thema anzugehen. Fragen wie: “Wann stelle ich einen Widerspruch?" oder “Wie formuliere ich einen Widerspruch” können Sie so ganz einfach umgehen.

 

1. Widerspruchsfrist beachten

Sofern nicht anders im Ablehnungsbescheid geregelt ist, haben Sie vier Wochen Zeit, um den Widerspruch einzulegen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, zeitnah nach dem Erhalt des Ablehnungsbescheids formlos zu widersprechen und erst in Folge eine Begründung nachzureichen. So wahren Sie die Frist in jedem Fall und können stressfrei eine Begründung anhand Ihrer Unterlagen erstellen.

 

2. Formlos widersprechen und fehlende Dokumente anfordern

Durch unseren kostenlosen Service können Sie in wenigen Minuten einen formlosen Widerspruch an Ihre Pflegekasse versenden. Fehlen Ihnen noch Dokumente von der Pflegekasse, wie beispielsweise das Gutachten, fordern Sie diese gleichzeitig mit an.

 

3. Dokumente sorgfältig lesen und dokumentieren

Liegen Ihnen alle Dokumente von der Pflegekasse vor, nehmen Sie sich ausreichend Zeit diese durchzulesen. Wichtig ist es, genau abzugleichen und festzustellen, welche Bereiche nicht oder unzureichend bewertet wurden. Machen Sie sich Notizen zum Feststellungsbescheid und gleichen Sie diese wiederholt mit der vorhandenen Pflegesituation ab. Der Feststellungsbescheid enthält das Pflegegutachten, das von dem Medizinischen Dienst oder MedicProof bei privat Versicherten erstellt wurde. Hierzu empfehlen wir Ihnen, unser Pflegetagebuch und den Pflegegradrechner zu verwenden, um Ihre Aussagen zu bestärken und Ihren Widerspruch zu begründen. Eine genaue Auflistung der fehlerhaft bewerteten Bereiche ist dabei von Vorteil.

 

4. Ausführliche Begründung erstellen und versenden

Nach Versenden des formlosen Widerspruchs erhalten Sie gewöhnlich eine Bestätigung der Pflegekasse sowie die Forderung einer ausführlichen Begründung Ihres Widerspruches. Nutzen Sie dafür die erstellten Notizen für eine Ausformulierung aus Schritt 3 und versenden Sie diese an Ihre Kasse. Daraufhin erhalten Sie in der Regel einen neuen Begutachtungstermin oder eine Entscheidung auf Aktenlage.


Ihre Vorteile, wenn Sie den Widerspruch online einreichen


Kostenlos & rechtssicher

Mit uns können Sie orts- und zeitunabhängig Ihren Widerspruch kostenlos, rechtssicher und einfach online in 5 Minuten stellen. So sparen Sie sich den Download, Ausdruck, Weg zur Post und die Einschreibekosten (5.50 Euro).


Eingangsbestätigung erhalten

Ihren formlosen Widerspruch übermitteln wir direkt elektronisch und kostenlos an die ausgewählte  Pflegekasse - es ist eine einmalige Dienstleistung und kein Abo! Im Anschluss erhalten Sie per Mail eine Versand- & Eingangsbestätigung.


Hilfe bei der Begründung?

Damit Sie erfolgreich zu einem fairen Pflegegrad kommen, unterstützen wir Sie auf Wunsch auch bei der Erstellung der professionellen pflegefachlichen  Widerspruchsbegründung. Vereinbaren Sie dafür jetzt einen Termin zum kostenlosen telefonischen Infogespräch.



Zögern Sie deshalb nicht den formlosen Widerspruch zu stellen. Wenn Sie sich doch noch um entscheiden sollten, können Sie den Widerspruch jederzeit und ohne Konsequenzen bei der Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung wieder zurückziehen.




Widerspruch ist eingereicht - was nun?

Nach Eingang des Widerspruchs muss die Pflegekasse bzw. -versicherung innerhalb von 3 Monaten über Ihren Einspruch entscheiden. Dafür wird Ihr Widerspruch durch den Medizinischen Dienst bzw. Medicproof überprüft. Dies erfolgt entweder durch einen Zweitbesuch oder auf Aktenlage. Ist der Widerspruch nicht ausreichend begründet, kommt es in der Regel zu einer Ablehnung.

Sie sind sich unsicher mit der umfassenden Begründung?

Auch für den Fall, dass Sie sich unsicher fühlen mit der eigenständigen Begründung des Widerspruches oder wenn sich Ihr Fall komplizierter darstellt, sind wir vorbereitet. Mit unserem professionellen Widerspruch-Service sind Sie umfassend betreut. Buchen Sie sich dafür ein kostenfreies Erstgespräch, in dem wir Sie über Ihre Möglichkeiten, den Ablauf der professionellen Begleitung und die Kosten aufklären.