Beihilfe bei Pflege mit Pflegegrad

  • Beamte und ihre Angehörigen sind beihilfeberechtigt und erhalten deshalb finanzielle Unterstützung in Pflege-, Krankheits-, Geburts- und Todesfällen.
  • Auch Soldaten und Richter, deren Kinder und Ehepartner können diese erhalten, wenn sie nicht selbst sozialversicherungs-pflichtig sind.
  • Die Höhe der Beihilfe als Kostenzuschuss für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen orientiert sich an Grad der Pflegebedürftigkeit.
  • Der Berechnung, wie hoch der Anteil der Kostenübernahme durch die private Pflegeversicherung und die Beihilfestelle ist, liegen komplexe Faktoren und unterschiedliche Beihilfevorschriften in den Ländern und im Bund zugrunde.

Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit

Die Beihilfe wird nur auf Antrag vom Dienstherrn pauschal oder prozentual nach Einreichung der zuvor vom Beihilfeberechtigten privat vorbezahlten Original-Rechnungen für pflege- und gesundheitsbezogene Ausgaben ausgezahlt. In den meisten Fällen liegt der erstattete Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen nach vorherigem Abzug von Selbstbehalten zwischen 50% und 80% - je nach Landes- oder Bundesrecht und jeweiliger Familiensituation.

Beihilfe bei häuslicher Pflege

Wenn der Beihilfeberechtigte von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird, zahlt die Beihilfe die Hälfte von dem, was durch die Pflegekasse freigegeben wurde. Die andere Hälfte erhält der Beihilfeberechtigte von seiner Pflegeversicherung.

Beihilfe bei stationärer Pflege

Wenn der Beihilfebedürftige in einem Pflegeheim versorgt wird, hat er unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf Unterstützung bei Verpflegung und Unterkunft. Zur genauen Klärung empfehlen wir, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.



Beihilfeantrag

 Für die 16 Bundesländer und den Bund gelten unterschiedliche Voraussetzungen im Beihilferecht. Je nach Versicherung werden die Leistungen und Erstattungen anders gehandhabt. Bei vielen Beihilfestellen kommt es leider häufig zu Verzögerungen in der

Bearbeitung von Beihilfeanträgen, weshalb auch die Beratung und das Hinweisen auf möglicherweise teure Fehler selten vorkommt.  

 

Um Teilbeträge erstattet zu bekommen, muss der Beihilfeberechtigte einen Beihilfeantrag stellen. Nicht selten stellen sich hierbei spezielle Fragen, für deren Beantwortung es einen Experten braucht. Da die Beratung im Beihilferecht als Rechtsberatung gilt, darf diese nur von einem gerichtlich zugelassenen Beihilfeberater oder einem Rechtsanwalt ausgeübt werden. Gerne unterstützt Sie unser Kooperationspartner bei der komplizierten Berechnung Ihrer Ansprüche. Auf Wunsch übernehmen deren Fachleute auch die komplette Abrechnung mit Ihrer Pflegeversicherung.

Beihilfeantrag Online

Gerne unterstützt Sie unser Kooperationspartner bei der komplizierten Berechnung Ihrer Ansprüche. Auf Wunsch übernehmen wir die Abrechnung mit Ihrer Pflegeversicherung auch komplett. Was Sie dafür tun müssen? Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten, wir melden uns für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch zurück.


Ratgeber Pflege

In unserem kompakten Ratgeber zeigen wir Schritt für Schritt auf, wie Sie auch ohne professionelle Unterstützung erfolgreich den Pflegegrad beantragen. Darüber hinaus machen wir Sie auf Ihre Leistungsansprüche aufmerksam, die für Ratsuchende am Anfang sonst schwer zu überblicken sind. Das Gute: Alle Kosten, die für die Inanspruchnahme der Leistungen entstehen, werden von der Pflegekasse getragen. Mitunter handelt es sich um einige hundert Euro im Monat, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.