Ein Pflegefall kommt oft unvorhergesehen und verändert den Alltag von jetzt auf gleich. Damit Sie sich um Ihren Pflegebedürftigen kümmern und die Pflege organisieren können, unterstützen wir Sie als unabhängiges Ratgeberportal in Ihrer individuellen Situation.
Wir unterstützen Sie also bei der Beantragung und Durchsetzung des fairen Pflegegrads sowie bei der Wahrnehmung und Optimierung der Ihnen zustehenden Leistungsansprüche.
Vor der Beantragung
Überprüfen Sie, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllt sind. Nutzen Sie dafür unseren Pflegegradrechner oder den persönlichen Austausch mit unserem Pflegesachverständigen.
Beantragung
Möchten Sie Pflegeleistungen erhalten, müssen Sie den Pflegegrad beantragen. Bei der MDK Begutachtung entscheidet sich, welcher Pflegegrad anerkannt wird.
Der Termin sollte gut vorbereitet sein.
Nach der Beantragung
Jeder 4. Antrag wird abgelehnt oder zu niedrig anerkannt. Wir überprüfen den Bescheid und legen professionell Widerspruch ein. Ebenso informieren wir Sie über all Ihre Leistungsansprüche.
Wenn Sie merken, der Pflegebedarf und die Einschränkungen Ihres pflegebedürftigen Angehörigen nehmen zu, sollten Sie den Pflegegrad beantragen. Wenn Sie sich unsicher sind, prüfen Sie vorab ob die Voraussetzungen für die Antragstellung erfüllt sind.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellen Sie den Antrag auf Pflegegrad und kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung. Die folgende MDK Begutachtung muss gut vorbereitet sein, nur so erhalten Sie einen fairen Grad.
Bei der Begutachtung der Pflegesituation durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK, gesetzlich Versicherte) bzw. MedicProof (für Versicherte einer privaten Pflegeversicherung) müssen 64 Fragen beantwortet werden, die Auskunft über die Selbständigkeit bzw. Unselbständigkeit des pflegebedürftigen Antragstellers und seinen Einschränkungen nach SGB geben. Je mehr Punkte zum Pflegebedarf vom Gutachter im Begutachtungstermin anerkannt werden, desto höher sind der Pflegegrad und die Leistungsansprüche auf Pflegegeld oder Sachleistungen für Pflegedienst und Pflegeheim. Damit Sie sich einen ersten Eindruck über Ihren Anspruch verschaffen können, empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Pflegegradrechner zu nutzen. Das Ergebnis kann jedoch nur als erste Einschätzung dienen, Abweichungen nach oben oder unten sind immer möglich, da die genaue Auslegung und die Unterscheidung in die verschiedenen Stufen für Laien nicht leicht verständlich sind.
In vier Schritten den Pflegegrad beantragen
Berechnen Sie mit unserem kostenlosen Pflegegradrechner,
ob die Voraussetzungen für einen der fünf Pflegegrade erfüllt sind. Das Ergebnis kann als erste Einschätzung dienen.
Machen Sie die Antragstellung auf Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung, sobald sich abzeichnet, dass Pflegebedarf benötigt wird: für die Antragstellung laden Sie sich den formlosen Antrag herunter, füllen Sie ihn aus und schicken ihn per Einschreiben zur Pflegekasse. Viele Antragsteller sind der Meinung, dass das Ausfüllen für einen optimalen Antrag reicht - doch das ist leider ein Trugschluss, da jeder dritte Antrag abgelehnt wird. Unabhängige Pflegesachverständige können Sie als pflegenden Angehörigen unterstützen den Antrag so zu stellen, dass dieser im ersten Anlauf anerkannt wird und Sie einen fairen Pflegegrad erhalten.
Je nach Pflegekasse des Antragstellers meldet sich zur Begut-achtung ein Gutachter vom MDK oder MedicProof (wenn sie bei einer privaten Pflegeversicherung sind).
Beim Begutachtungstermin wird überprüft, wie selbständig der Antragsteller seinen Alltag verrichten kann. Die Begutachtung muss gut vorbereitet sein, weshalb wir unseren Antragsservice empfehlen. Zusätzlich sollten Sie ein Pflegetagebuch führen, was in der Regel alleine jedoch nicht ausreicht.
Auf Grundlage der Beurteilung vom Gutachter entscheidet Ihre Pflegeversicherung bzw. Pflegekasse, ob und welcher der fünf Pflegegrade nach SGB anerkannt wird. Bei positivem Bescheid hat der Antragsteller rückwirkend ab dem Tag des Erstantrags Anspruch auf Leistungen wie z.B. das Pflegegeld. Die Erstattung zahlt die Pflegekasse direkt nach Anerkennung aus.
Wir beraten Sie telefonisch oder per Videochat!
Unsere Pflegeexperten beraten Sie gerne: vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.
Zum 01. Januar 2017 wurden nicht nur alle Änderungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) umgesetzt, sondern auch die vier Pflegestufen durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Warum? Die alte Definition von Pflegebedürftigkeit berücksichtigte in erster Linie körperliche Beeinträchtigungen als Pflegebedarf – kognitive und psychische jedoch nur bedingt. Fortan werden Pflegebedürftige nicht mehr auf körperliche Beeinträchtigungen sondern auf den Grad ihrer Selbstständigkeit in Pflegegrade eingeordnet. Durch das Pflegestärkungsgesetz wird diesem Sorge getragen wird fortan ebenfalls die eingeschränkte Alltagskompetenz überprüft.
Nach Antragstellung findet zur Ermittlung des Pflegegrads das neuen Begutachtungsassesment (NBA) beim Begutachtungstermin durch einen Gutachter statt. Den Pflegegraden liegt eine Bemessung der Selbstständigkeit in sechs Kriterien zugrunde, die in der Begutachtung bestimmt werden: 1. Mobilität, 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, 3. Verhaltensweise und psychische Problemlagen, 4. Selbstversorgung, 5. Unterstützung beim Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Während der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (gesetzlich) bzw. MedicProof (privat versichert) werden die Einschränkungen überprüft und Punkte je nach Schwere der Beeinträchtigung vergeben. Je höher die Anzahl der Punkte, desto höher ist der Grad der Unselbständigkeit, der Pflegegrad und der finanzielle Anspruch beim Pflegegeld oder der Sachleistung, die monatlich durch die Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung ausgezahlt werden und für die Versorgung des Pflegebedarfs durch einen ambulanten Pflegedienst oder in einem Pflegeheim verwenden können. Nutzen Sie die verschiedenen Möglichkeiten um sich über die benötigten Einschränkungen nach SBG beraten zu lassen, zum Beispiel in einem Pflegestützpunkt oder durch unsere unabhängigen Pflegesachverständige.
Die erfolgreiche Einstufung ist der Dreh- und Angelpunkt bei der Finanzierung des Pflegefalls eines pflegebedürftigen Angehörigen. Wenn der Pflegegrad anerkannt wird, erhält der Antragsteller ab dem Tag des Antrags Pflegeleistungen seiner Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung. Um unkompliziert den Antrag stellen und Pflegebedürftigkeit feststellen zu können, erhalten Sie bei uns das formlose Antragsformular, das
Ebenfalls liegt dem Antragsformular eine Mustervollmacht zum Bevollmächtigen vor. So sparen Sie viel Zeit und Nerven. Bedenken Sie jedoch, dass jeder dritte Antrag abgelehnt wird. Deshalb arbeiten wir deutschlandweit mit unabhängigen Pflegesachverständigen zusammen, die Sie beim Pflegegrad beantragen auf Honorarbasis unterstützen - mehr Infos dazu unter Antragsservice.
Bevor der Antragsteller Leistungen von der Pflegekasse beziehen kann, muss zunächst der Pflegegrad beantragt werden. Wenn der pflegebedürftige Angehörige den Antrag nicht mehr selbst unterschreiben kann, kann er Sie als Pflegeperson dafür bevollmächtigen. Sobald der Pflegegrad nach Antragstellung durch den Gutachter und Ihre Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung anerkannt ist, haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen, wie z.B. auf das Pflegegeld, ambulante oder stationäre Sachleistungen oder einen ambulanten Entlastungsbetrag. Je höher der anerkannte Pflegegrad, desto höher ist der finanzielle Anspruch für den Pflegebedarf. Nachfolgende Tabelle gibt Ihnen als Pflegeperson eine erste Übersicht Ihrer Leistungsansprüche:
Leistungsanspruch | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Pflegegeld | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € | |
ambulante Sachleistung durch Pflegedienst | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € | |
ambulanter Entlastungsbetrag | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Pflegesachleistung für Pflege im Pflegeheim | 125 € | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
bundesdurchschnittlicher pflegebedingter Eigenanteil | 580 € | 580 € | 580 € | 580 € |
Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Anerkennung der Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftigen mit diesem Pflegegrad stehen 125 Euro jeweils für die ambulante Entlastung und im Bereich der vollstationären Pflege zu.
Der Pflegegrad 2 ersetzt seit 2017 die Pflegestufe 0 und die Pflegestufe 1. Anerkannte Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen für Versorgung durch einen Pflegedienst oder im Pflegeheim.
Der Großteil der Pflegebedürftigen ist in Pflegegrad 3 und der Nachfolgebegriff der Pflegebedürftigkeit für Pflegestufe 2 ist. Anerkannte Pflegebedürftige erhalten in diesem Grad deutlich mehr Pflegegeld und Pflegesachleistung als in Pflegegrad 2.
Pflegebedürftige, die große Unterstützung brauchen und in der Regel nicht mehr von pflegenden Angehörigen versorgt werden, sind in Pflegegrad 4 eingestuft. Dieser Grad ersetzt die Pflegestufe 3. Laden Sie sich das Antragsformular herunter.
Pflegegrad 5 ist der höchste der fünf möglichen Pflegegrade. Schwerstgradig Pflegebedürftige, die zu Zeit der Pflegestufen in Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder gar als Härtefall galten, erhalten zukünftig Pflegegrad 5. Ihnen stehen die höchsten Leistungsansprüche beim Pflegegeld und der ambulanten bzw. stationären Pflegesachleistung zu.
Wird der Antrag vom Gutachter bzw. Ihrer Pflegekasse oder Pflegeversicherung abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad anerkannt, empfehlen wir Ihnen einen Widerspruch einzulegen - hierfür haben Sie vier Wochen Zeit. Dieser muss unbedingt professionell begründet sein, damit er im zweiten Anlauf anerkannt wird - gerne unterstützen Sie unsere Pflegesachverständige mit einer professionellen Dokumentation des Pflegebedarfs: Widerspruchsservice. Verzichten Sie als pflegender Angehöriger auf einen Widerspruch und beantragen den Pflegegrad neu, verliert der Antragsteller alle Ansprüche von Antragstellung des Erstantrags.
Wenn Sie bereits anerkannter Pflegebedürftiger mit einem Pflegegrad sind, können Sie eine Höherstufung beantragen, wenn sich die Situation verändert bzw. verschlechtert. In diesem Fall gehen Sie genauso vor wie beim Erstantrag auf Pflegegrad. Laden Sie sich unser formloses Antragsformular herunter, kreuzen Sie "Höherstufung des Pflegegrads" an, ergänzen Sie fehlende persönliche Angaben und schicken Sie das Schreiben per Einschreiben an Ihre gesetzliche Pflegekasse oder private Pflegeversicherung. Im Anschluss folgt erneut die Begutachtung durch einen MDK bzw. MedicProof Gutachter in dem Begutachtungstermin.
Wir von PflegeVertrauen unterstützen Sie als unabhängige Experten beim Pflegegrad beantragen - wir sind keine Pflegekasse und arbeiten auch mit keiner zusammen. Zu jeder gesetzlichen Krankenkasse gehört eine gesetzliche Pflegekasse und zu jeder privaten Krankenversicherung eine private Pflegeversicherung. Um Leistungen zu erhalten, können Sie als Pflegeperson einen Antrag auf Pflege stellen. Dafür können Sie sich entweder den offiziellen Pflegeantrag von Ihrer Pflegeversicherung bzw. Pflegekasse zuschicken lassen oder aber Sie nutzen unseren formlosen Pflegeantrag als Antragsformular, das Sie direkt bei uns erhalten - die Seiten zu den einzelnen Pflegekassen und Pflegeversicherungen dienen zu Ihrer Information.
Damit Sie für die Zeit vor und nach der Antragstellung gut vorbereitet sind, haben wir in den vergangenen Jahren mit anerkannten Experten verschiedene gratis Hilfen wie zum Beispiel den Pflegegradrechner, Musterformulare, Checklisten und praktische Tools erstellt. In nachfolgender Tabelle finden Sie einige weitere, zu denen Sie umfangreichere Informationen finden, indem Sie diese anklicken.
Wir unterstützen Sie als Pflegeperson von der Antragstellung bis zum erfolgreichen Widerspruch. Dafür arbeiten wir deutschlandweit mit über unabhängigen 250 Pflegesachverständigen und Pflegeberatern zusammen, die sich täglich um die Anliegen von Familien mit Pflegebedürftigen kümmern. In welchem Bundesland leben Sie?
Brandenburg | Nordrhein-Westfalen | Sachsen | |
Berlin | Hamburg | Niedersachsen | Sachsen-Anhalt |
Bremen | Hessen | Rheinland-Pfalz | Schleswig-Holstein |
Baden-Württemberg | Mecklenburg-Vorpommern | Saarland | Thüringen |
Warum wir Sie unterstützen
Jeder 12. Deutsche versorgt als Pflegeperson einen Angehörigen mit Pflegebedarf. Deshalb unterstützen wir von PflegeVertrauen Sie bei der Beantragung und Durchsetzung eines fairen Pflegegrads. Der Anlass für den Aufbau dieses unabhängigen Ratgeberportals war ein Pflegefall innerhalb der Familie des Gründers. Wir wissen also was es heißt, unvorbereitet in die Pflegesituation zu kommen. Damit Sie sich um Ihren Pflegebedürftigen kümmern können, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um das Organisatorische schnell, einfach und erfolgreich zu erledigen. Wir sind fest davon überzeugt, dass Sie nur dann jegliche Unterstützung wahrnehmen können, wenn Sie über alle Ihre Ansprüche Bescheid wissen.