Pflegegrad beantragen: Antrag, alle Pflegegrade, Widerspruch & Höherstufung

  • Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Durchsetzung des fairen Pflegegrads sowie bei der Wahrnehmung und Optimierung der Ihnen zustehenden Leistungsansprüche.
  • Stellen Sie den Antrag direkt online über uns an Ihre Pflegekasse. So sparen Sie sich viel Zeit und unnötige Wege. Oder nutzen Sie unseren Musterantrag für den Antrag auf Pflegegrad.
  • Da etwa jeder vierte Pflegeantrag abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wird, helfen wir Ihnen auch beim Widerspruch einlegen.
  • Auf unserem Portal finden Sie alle Informationen über die fünf Pflegegrade, welche die Pflegestufen 2017 abgelöst haben.


Wie funktioniert das Beantragen eines Pflegegrads / einer Pflegestufe?


Junge Frau informiert sich zur Beantragung

Vor der Beantragung

Überprüfen Sie kostenlos, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllt sind. Nutzen Sie dafür unseren Pflegegradrechner und finden Sie heraus, welche Unterstützung Ihnen zusteht.


Person füllt Pflegeantrag aus

Beantragung

Um Pflegeleistungen zu erhalten, müssen Sie den Pflegegrad beantragen. Bei der MD Begutachtung entscheidet sich, welcher Pflegegrad anerkannt wird.

Der Termin sollte gut vorbereitet sein.


Person informiert sich über Pflegeansprüche

Nach der Beantragung

 Jeder 4. Antrag wird abgelehnt oder zu niedrig anerkannt. Wir überprüfen den Bescheid und legen professionell Widerspruch ein. Informieren Sie sich über unseren Widerspruchsservice.



Finden Sie kostenlos heraus, welcher Pflegegrad voraussichtlich zutrifft.

Bei der Begutachtung der Pflegesituation durch den Medizinischen Dienst (MD, gesetzlich Versicherte) bzw. MedicProof (für Versicherte einer privaten Pflegeversicherung) müssen 64 Fragen beantwortet werden, die Auskunft über die Selbständigkeit bzw. Unselbständigkeit des pflegebedürftigen Antragstellers und seinen Einschränkungen nach SGB geben.

 

Je mehr Punkte zum Pflegebedarf vom Gutachter im Begutachtungstermin anerkannt werden, desto höher sind der Pflegegrad und die Leistungsansprüche auf Pflegegeld oder Sachleistungen für Pflegedienst und Pflegeheim. Damit Sie sich einen ersten Eindruck über Ihren Anspruch verschaffen können, empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Pflegegradrechner zu nutzen. Das Ergebnis kann jedoch nur als erste Einschätzung dienen, Abweichungen nach oben oder unten sind immer möglich, da die genaue Auslegung und die Unterscheidung in die verschiedenen Stufen für Laien nicht leicht verständlich sind. 


Gratis Hilfen: Musterformulare, Checklisten & praktische Tools

Damit Sie für die Zeit vor und nach der Antragstellung gut vorbereitet sind, haben wir in den vergangenen Jahren mit anerkannten Experten verschiedene gratis Hilfen wie zum Beispiel Musterformulare, Checklisten, Ratgeber und praktische Tools erstellt. In nachfolgender Tabelle finden Sie einige weitere, zu denen Sie umfangreichere Informationen finden, indem Sie diese anklicken. 


Das sagen unsere Nutzer


In vier Schritten den Pflegegrad beantragen

Pflegegrad 1 bis 3

Die erfolgreiche Einstufung ist der Dreh- und Angelpunkt bei der Finanzierung des Pflegefalls eines pflegebedürftigen Angehörigen. Wenn der Pflegegrad anerkannt wird, erhält der Antragsteller ab dem Tag des Antrags Pflegeleistungen seiner Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung. Um unkompliziert den Antrag stellen und Pflegebedürftigkeit feststellen zu können, erhalten Sie bei uns das formlose Antragsformular, das

  • rechtlich geprüft,
  • in wenigen Minuten ausgefüllt und
  • kostenlos ist.

Ebenfalls liegt dem Antragsformular eine Mustervollmacht zum Bevollmächtigen vor. So sparen Sie viel Zeit und Nerven. Bedenken Sie jedoch, dass jeder dritte Antrag abgelehnt wird. Deshalb arbeiten wir deutschlandweit mit unabhängigen Pflegesachverständigen zusammen, die Sie beim Pflegegrad beantragen auf Honorarbasis unterstützen - mehr Infos dazu unter Antragsservice

Sobald der Pflegegrad nach Antragstellung durch den Gutachter und Ihre Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung anerkannt ist, haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen, wie z.B. auf das Pflegegeld, ambulante oder stationäre Sachleistungen oder einen ambulanten Entlastungsbetrag. Je höher der anerkannte Pflegegrad, desto höher ist der finanzielle Anspruch für den Pflegebedarf. Nachfolgende Tabelle gibt Ihnen als Pflegeperson eine erste Übersicht Ihrer Leistungsansprüche:

Leistungsanspruch  Pflegegrad 1  Pflegegrad 2  Pflegegrad 3  Pflegegrad 4   Pflegegrad 5 
Pflegegeld    332 € 573 € 765 € 947 €
ambulante Sachleistung durch Pflegedienst    761 € 1.432 € 1.778 € 2.200 €
ambulanter Entlastungsbetrag 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Leistungen für vollstationäre Pflege 125 € 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €

1. Voraussetzungen für einen Pflegegrad prüfen

Berechnen Sie mit unserem kostenlosen Pflegegradrechner, 

ob die Voraussetzungen für einen der fünf Pflegegrade erfüllt sind. Das Ergebnis kann als erste Einschätzung dienen.


2. Antrag auf Pflegegrad ausfüllen

Stellen Sie die Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung, sobald sich abzeichnet, dass Pflegebedarf benötigt wird. Laden Sie sich unseren formlosen Antrag herunter, füllen Sie ihn aus und schicken ihn per Einschreiben zur Pflegekasse. Alternativ können Sie den Antrag auch direkt online über uns einreichen. 

Viele sind der Meinung, dass das Ausfüllen für einen optimalen Antrag reicht - doch das ist ein Trugschluss, da jeder dritte Antrag abgelehnt wird. Nutzen Sie das Wissen unabhängiger Pflegesachverständiger beim Antrag, dass dieser im ersten Anlauf anerkannt wird und Sie einen fairen Pflegegrad erhalten.


3. Termin & Vorbereitung für die MD Begutachtung

Je nach Pflegekasse des Antragstellers meldet sich zur Begut-achtung ein Gutachter vom MD oder MedicProof (wenn sie bei einer privaten Pflegeversicherung sind). 

Beim Begutachtungstermin wird überprüft, wie selbständig der Antragsteller seinen Alltag verrichten kann. Die Begutachtung muss gut vorbereitet sein, weshalb wir unseren Antragsservice empfehlen. Zusätzlich sollten Sie ein Pflegetagebuch führen, was in der Regel alleine jedoch nicht ausreicht. 


4. Anerkennung & Erhalt des richtigen Pflegegrads

Auf Grundlage der Beurteilung vom Gutachter entscheidet Ihre Pflegeversicherung bzw. Pflegekasse, ob und welcher der fünf Pflegegrade nach SGB anerkannt wird. Bei positivem Bescheid hat der Antragsteller rückwirkend ab dem Tag des Erstantrags Anspruch auf Leistungen wie z.B. das Pflegegeld. Die Erstattung zahlt die Pflegekasse direkt nach Anerkennung aus. 



Bei welcher Pflegekasse sind Sie versichert?

Wir unterstützen Sie als unabhängige Experten beim Pflegegrad beantragen - wir sind keine Pflegekasse und arbeiten vollkommen unabhängig. Zu jeder gesetzlichen Krankenkasse gehört eine gesetzliche Pflegekasse und zu jeder privaten Krankenversicherung eine private Pflegeversicherung. Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie als Pflegeperson einen Antrag auf Pflege stellen. Dafür können Sie sich entweder den offiziellen Pflegeantrag von Ihrer Pflegeversicherung bzw. Pflegekasse zuschicken lassen oder aber Sie nutzen unseren Onlineantrag bzw. formlosen Pflegeantrag. Die Seiten zu den einzelnen Pflegekassen und Pflegeversicherungen dienen zu Ihrer Information:


Höherstufung des Pflegegrads

Wenn Sie bereits anerkannter Pflegebedürftiger mit einem Pflegegrad sind, können Sie eine Höherstufung beantragen, wenn sich die Situation verändert bzw. verschlechtert. In diesem Fall gehen Sie genauso vor wie beim Erstantrag auf Pflegegrad. Laden Sie sich unser formloses Antragsformular herunter, kreuzen Sie "Höherstufung des Pflegegrads" an, ergänzen Sie fehlende persönliche Angaben und schicken Sie das Schreiben per Einschreiben an Ihre gesetzliche Pflegekasse oder private Pflegeversicherung. Im Anschluss folgt erneut die Begutachtung durch einen MD bzw. MedicProof Gutachter in dem Begutachtungstermin.


Widerspruch bei falschem Pflegegrad

Wird der Antrag vom Gutachter bzw. Ihrer Pflegekasse oder Pflegeversicherung abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad anerkannt, empfehlen wir Ihnen einen Widerspruch einzulegen - hierfür haben Sie vier Wochen Zeit. Dieser muss unbedingt professionell begründet sein, damit er im zweiten Anlauf anerkannt wird - gerne unterstützen Sie unsere Pflegesachverständige mit einer professionellen Dokumentation des Pflegebedarfs: WiderspruchsserviceVerzichten Sie als pflegender Angehöriger auf einen Widerspruch und beantragen den Pflegegrad neu, verliert der Antragsteller alle Ansprüche von Antragstellung des Erstantrags.


Häufig gestellte Fragen