Die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu werden, ist sehr hoch. Jeder zweite Mann und jede dritte Frau benötigt im Alter Unterstützung bei der Pflege und Hauswirtschaft - Tendenz steigend. Durch die Einführung der Pflegeversicherung sind wir bereits gut abgesichert, aber die Pflegeversicherung ist weder eine Vollkasko- noch Teilkaskoversicherung.
Mit der Einführung der Pflegegrade zum Januar 2017 wurden die Pflegestufen von den fünf Pflegegraden abgelöst. Dennoch bleibt auch zukünftig ein Eigenteil offen, den der Pflegebedürftige selbst, seine Angehörigen oder im Zweifelsfall das Sozialamt übernehmen müssen. Wir raten Ihnen dazu, sich frühzeitig gegen dieses Risiko abzusichern. Je früher Sie sich damit auseinander setzen, desto günstiger wird es für Sie. Werden Sie z.B. eines Tages in einer vollstationären Einrichtung gepflegt, zahlen Sie monatlich ein festgeschriebenes Entgelt. Insgesamt setzt sich die Summe der Heimkosten aus zwei Bestandteilen zusammen, nämlich die von den Bundesländern festgesetzten Pflegesätze und die von den Trägern/Betreibern des Heims festgesetzten Investitions- und Hotelkosten.
Ein Beispiel: Ein Pflegebedürftiger, anerkannt in Pflegegrad 3, wird stationär versorgt. Als Pflegesachleistung stehen ihm 1.262 Euro zu. Der Tagessatz, der durchschnittlich von Heimen für Pflegebedürftige in Pflegegrad 3 angesetzt wird, beträgt etwa 85 Euro.
Heimkosten: 30,41 x 85 Euro = 2.585,70 Euro
Pflegesachleistung von der Pflegekasse: 1.262 Euro
Eigenanteil: 1.323,70 Euro
Es ergibt sich somit eine Finanzierungslücke von mehr als 43 Euro pro Tag, die es frühzeitig abzusichern gilt.
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Wählen Sie zunächst das Bundesland aus, in dem Sie leben, und geben Sie an, wie Sie versorgt werden wollen: durch Angehörige, von einem Pflegedienst oder in einem Pflegeheim. Im Anschluss geben Sie bitte den Betrag ein, den Sie monatlich aus verwertbaren Einkommen (z.B. Rente, Zuschüsse von Kindern, sonstige Einkünfte) zur Finanzierung aufwenden können.
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Beratungsservice
Haben Sie unseren Rechner zur Pflegelücke benutzt und festgestellt, dass die Kosten nicht komplett durch die Pflegeversicherung und Ihren Eigenanteil abgesichert ist?
Wird der Pflegegrad anerkannt, übernimmt die Pflegekasse die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Diese decken jedoch nicht komplett die Kosten für die Versorgung im Heim oder durch einen ambulanten Pflegedienst.
In der kostenlosen telefonischen Erstberatung finden Sie mit unserem Experten zum Thema Pflegezusatzversicherung heraus, wie Sie dieses zukünftige finanzielle Risiko - immerhin wollen Sie wohl nicht Ihre Kinder oder Enkelkinder im Alter in Anspruch nehmen - absichern können.
Unsere Experten beraten Sie unabhängig und in ganz Ihrem Sinne! Wir möchten, dass Sie im Alter abgesichert sind.
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