Wir arbeiten Deutschlandweit mit Pflegeberatern und Pflegediensten zusammen, die diese Beratungseinsätze durchführen, die Kosten trägt zu 100% die Pflegekasse. Aufgrund den Corona-Einschränkungen können diese Beratungseinsätze auch telefonisch oder digital per Video stattfinden. Buchen Sie noch heute Ihren kostenlosen Termin und sichern Sie sich so auch zukünftig den Erhalt des Pflegegelds.
Mit dem Beratungseinsatz, der eine verpflichtende Beratung für die Pflegegeldempfänger bzw. den pflegenden Angehörige ist, will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Pflegepersonen nicht überfordert und umfangreich über mögliche Hilfestellungen informiert sind. Deshalb empfehlen wir Ihnen als Pflegeperson den verpflichtenden Beratungseinsatz weniger als Kontrolle sondern vielmehr als Hilfe zu sehen. Lassen Sie sich in diesem Zuge über die Optimierung Ihrer Ansprüche informieren.
Die Häufigkeit der Beratungseinsätze hängt vom Pflegegrad ab.
Pflegegrad | Beratungseinsätze |
Pflegegrad 1 | nicht vorgeschrieben |
Pflegegrad 2 | 1 x pro Halbjahr |
Pflegegrad 3 | 1 x pro Halbjahr |
Pflegegrad 4 | 1 x pro Vierteljahr |
Pflegegrad 5 | 1 x pro Vierteljahr |
Vorteile im Überblick
Wir beraten Sie deutschlandweit. Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten - wir rufen Sie zur vereinbarten Zeit an und vereinbaren gemeinsam den Termin für die Beratung, die entweder telefonisch oder per Video stattfinden kann. Die Kosten der Beratung übernimmt zu 100 Prozent Ihre Pflegekasse, Sie müssen keinen Zuschuss aus eigener Tasche leisten. Wenn Sie die verpflichtende Beratung nicht nutzen, wird das Pflegegeld gekürzt oder komplett gestrichen. Dieses können Sie mit unserer Beratung verhindern.