Beratungseinsatz nach § 37.3

  • Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, die durch Angehörige und nahestehende Personen versorgt werden, ohne den Einbezug eines ambulanten Pflegedienstes, beziehen Pflegegeld
  • Damit dauerhaft eine gute Versorgung der pflegebedürftigen Person sichergestellt werden kann, verpflichtet der Gesetzgeber nach § 37 SGB XI Absatz 3 zu regelmäßigen Beratungseinsätzen, sofern ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.
  • Wird die Beratung nicht in Anspruch genommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen.

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 bis 5

  • Besonders in der häuslichen Pflegesituation ist es wichtig, sich eine Erinnerung an bevorstehende Ereignisse einzurichten, um die Leistungen der Pflegekasse zu erhalten. Der Beratungseinsatz ist verpflichtend und festgelegt.
  • Beim Beratungseinsatz 37.3 geht es darum, die Pflege der bedürftigen Person sicherzustellen und die private Pflegekraft zu unterstützen.
  • Sehen Sie diese Einsätze nicht als eine Kontrolle, sondern als eine Hilfe, um bestmöglich über Ansprüche aufgeklärt und beraten zu werden.
  • Bei Pflegegrad 1 ist ein Beratungseinsatz nicht vorgeschrieben, kann aber von Ihnen in Anspruch genommen werden, wenn Sie sich informieren möchten.
  • Die Häufigkeit der Beratungseinsätze hängt von dem vorhandenen Pflegegrad ab: 
Pflegegrad Beratungseinsätze
Pflegegrad 1 nicht vorgeschrieben
Pflegegrad 2 1 x pro Halbjahr = 2 x Jahr
Pflegegrad 3 1 x pro Halbjahr = 2 x Jahr
Pflegegrad 4 1 x pro Vierteljahr = 4 x Jahr
Pflegegrad 5 1 x pro Vierteljahr = 4 x Jahr

Beratungseinsatz durch Pflegedienst / Beratungsbesuch 37.3

Um weiterhin Pflegegeld zu erhalten, müssen Nachweise in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist erbracht werden. Wenden Sie sich frühzeitig an einen Anbieter/Pflegedienst Ihrer Wahl bezüglich eines Termines oder nutzen Sie Anlaufstellen, wie eine Online-Pflegeberatung oder einen regionalen Pflegestützpunkt, um einen geeigneten Ansprechpartner zu finden.
Wichtig: Die erstmalige Beratung hat in der Häuslichkeit zu erfolgen. Die darauffolgende Beratung und jede nachfolgende Zweite kann auch digital per Videokonferenz durchgeführt werden.

 

Die Beratung nach §37.3 ist kostenlos

Beratungseinsatz Formular

Am Ende des Beratungseinsatzes wird ein Formular bzw. Dokument ausgefüllt, welches die Pflegekasse erhält, die das Pflegegeld auszahlt. So weisen Sie nach, dass Sie die vorgeschriebenen Beratungseinsätze durchgeführt haben.



Zertifizierter Beratungseinsatz nach §37.3 

Beratungseinsatz nach § 37.3

Sie benötigen einen Termin zum Beratungseinsatz nach §37.3? Unsere erfahrenen Pflegeexpertinnen sind für den Beratungseinsatz qualifiziert.

 

Hinweis: Wir befinden uns in der finalen Vorbereitungsphase und werden Ihnen in Kürze Termine für den Beratungseinsatz nach §37.3 zur Verfügung stellen.