Pflegegrad | Beratungseinsätze |
Pflegegrad 1 | nicht vorgeschrieben |
Pflegegrad 2 | 1 x pro Halbjahr = 2 x Jahr |
Pflegegrad 3 | 1 x pro Halbjahr = 2 x Jahr |
Pflegegrad 4 | 1 x pro Vierteljahr = 4 x Jahr |
Pflegegrad 5 | 1 x pro Vierteljahr = 4 x Jahr |
Um weiterhin Pflegegeld zu erhalten, müssen Nachweise in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist erbracht werden. Wenden Sie sich frühzeitig an einen Anbieter/Pflegedienst Ihrer Wahl bezüglich
eines Termines oder nutzen Sie Anlaufstellen, wie eine Online-Pflegeberatung oder einen regionalen Pflegestützpunkt, um einen geeigneten Ansprechpartner zu finden.
Wichtig: Die erstmalige Beratung hat in der Häuslichkeit zu erfolgen. Die darauffolgende Beratung und jede nachfolgende Zweite kann auch
digital per Videokonferenz durchgeführt werden.
Die Beratung nach §37.3 ist kostenlos
Am Ende des Beratungseinsatzes wird ein Formular bzw. Dokument ausgefüllt, welches die Pflegekasse erhält, die das Pflegegeld auszahlt. So weisen Sie nach, dass Sie die vorgeschriebenen Beratungseinsätze durchgeführt haben.
Zertifizierter Beratungseinsatz nach §37.3
Sie benötigen einen Termin zum Beratungseinsatz nach §37.3? Unsere erfahrenen Pflegeexpertinnen sind für den Beratungseinsatz qualifiziert.
Hinweis: Wir befinden uns in der finalen Vorbereitungsphase und werden Ihnen in Kürze Termine für den Beratungseinsatz nach §37.3 zur Verfügung stellen.