Beratungseinsatz § 37.3

  • Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, die durch Angehörige und nahestehende Personen versorgt werden, ohne den Einbezug eines ambulanten Pflegedienstes, beziehen Pflegegeld
  • Damit dauerhaft eine gute Versorgung der pflegebedürftigen Person sichergestellt werden kann, verpflichtet der Gesetzgeber nach § 37 SGB XI Absatz 3 zu regelmäßigen Beratungseinsätzen, sofern ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt.
  • Wird die Beratung nicht in Anspruch genommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen.

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2

  • Besonders in der häuslichen Pflegesituation ist es wichtig, sich eine Erinnerung an bevorstehende Ereignisse einzurichten, um die Leistungen der Pflegekasse zu erhalten. Der Beratungseinsatz ist verpflichtend und festgelegt.
  • Es geht um die Sicherstellung der Versorgungssituation der pflegebedürftigen Person und um eine Unterstützungsleistung für die private Pflegeperson.
  • Sehen Sie diese Einsätze nicht als eine Kontrolle, sondern als eine Hilfe, um bestmöglich über Ansprüche aufgeklärt und beraten zu werden.
  • Dabei hängt die Häufigkeit von dem vorhandenen Pflegegrad ab:

 

Pflegegrad Beratungseinsätze
Pflegegrad 1 nicht vorgeschrieben
Pflegegrad 2 1 x pro Halbjahr = 2 x Jahr
Pflegegrad 3 1 x pro Halbjahr = 2 x Jahr
Pflegegrad 4 1 x pro Vierteljahr = 4 x Jahr
Pflegegrad 5 1 x pro Vierteljahr = 4 x Jahr

Beratungseinsatz durch Pflegedienst / Beratungsbesuch vom Pflegedienst

Um weiterhin den Erhalt des Pflegegeldes zu sichern, müssen Nachweise in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist erbracht werden. Wenden Sie sich frühzeitig an den Anbieter/Pflegedienst Ihrer Wahl bezüglich eines Termines oder nutzen Sie Anlaufstellen, wie eine Online Pflegeberatung oder einen regionalen Pflegestützpunkt, um einen geeigneten Ansprechpartner zu finden. Jeder zweite Beratungstermin kann auch als Videoberatung durchgeführt werden. Die Beratung nach §37.3 ist kostenlos

Beratungseinsatz Formular

Am Ende des Beratungseinsatzes wird ein Formular bzw. Dokument ausgefüllt, welches die Pflegekasse erhält, die das Pflegegeld auszahlt. So weisen Sie nach, dass Sie die vorgeschriebenen Beratungseinsätze durchgeführt haben.



Haben Sie Fragen zur verpflichtenden Beratung?

Beratungseinsatz nach § 37.3

Wir möchten Sie zukünftig dabei unterstützen, die anstehenden Beratungseinsätze unkompliziert durchführen zu lassen. Aktuell arbeiten wir daran, ein Netzwerk zu schaffen, sodass zukünftig jede zweite Beratung online per Video Call über unsere Berater/innen stattfinden kann. 

 

Haben Sie Fragen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3, können Sie sich kostenfrei einen Informationstermin buchen.

 

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