Pflegegrad | Beratungseinsätze |
Pflegegrad 1 | nicht vorgeschrieben |
Pflegegrad 2 | 1 x pro Halbjahr = 2 x Jahr |
Pflegegrad 3 | 1 x pro Halbjahr = 2 x Jahr |
Pflegegrad 4 | 1 x pro Vierteljahr = 4 x Jahr |
Pflegegrad 5 | 1 x pro Vierteljahr = 4 x Jahr |
Um weiterhin den Erhalt des Pflegegeldes zu sichern, müssen Nachweise in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist erbracht werden. Wenden Sie sich frühzeitig an den Anbieter/Pflegedienst Ihrer Wahl bezüglich eines Termines oder nutzen Sie Anlaufstellen, wie eine Online Pflegeberatung oder einen regionalen Pflegestützpunkt, um einen geeigneten Ansprechpartner zu finden. Jeder zweite Beratungstermin kann auch als Videoberatung durchgeführt werden. Die Beratung nach §37.3 ist kostenlos
Während der Hochphase der Corona-Pandemie waren die verpflichtenden Beratungseinsätze ausgesetzt bzw. sie konnten alle per Videoschaltung durchgeführt werden. Seit Juli 2022 wurde diese Regelung jedoch wieder aufgehoben.
Am Ende des Beratungseinsatzes wird ein Formular bzw. Dokument ausgefüllt, welches die Pflegekasse erhält, die das Pflegegeld auszahlt. So weisen Sie nach, dass Sie die vorgeschriebenen Beratungseinsätze durchgeführt haben.
Haben Sie Fragen zur verpflichtenden Beratung?
Wir möchten Sie zukünftig dabei unterstützen, die anstehenden Beratungseinsätze unkompliziert durchführen zu lassen. Aktuell arbeiten wir daran, ein Netzwerk zu schaffen, sodass zukünftig jede zweite Beratung online per Video Call über unsere Berater/innen stattfinden kann.
Haben Sie Fragen rund um den Beratungseinsatz nach §37.3, können Sie sich kostenfrei einen Informationstermin buchen.
Wir rufen Sie zum gewünschten Termin kostenlos zurück.