Damit Sie die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können, muss der Pflegebedürftige seit mindestens sechs Monaten Pflegegeld beziehen und einen anerkannten Pflegegrad 2 bis 5 haben. Ebenfalls haben Sie einen Anspruch, wenn Sie gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst die häusliche Pflege übernehmen.
Keinen Anspruch besteht, wenn der Hilfebedürftige ausschließlich von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird. Insgesamt kann maximal 42 Tage, d.h. sechs Wochen, pro Jahr Verhinderungspflege wahrgenommen werden. In diesem Zeitraum zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld für bis zu sechs Wochen zur Hälfte weiter. Wenn Sie die Unterstützung stundenweise nutzen möchten, wird keine Hochrechnung auf Tage durchgeführt sondern es gilt als Obergrenze der in Anspruch zu nehmende Höchstbetrag. Wussten Sie, dass Sie übrigens nicht verbrauchte Mittel zur Finanzierung der Kurzzeitpflege oder zur Finanzierung sonstiger zusätzlicher Entlastungsleistungen nutzen können? Hierzu müssen Sie allerdings einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen.
Einige Pflegeanbieter bieten Verhinderungspflege auch stundenweise an. Wenn Sie zum Beispiel mit ihrem Partner einen Abend ins Kino gehen möchten und für diese Zeit Ihren Pflegebedürftigen versorgt wissen möchten, übernehmen Mitarbeiter von professionellen Pflegeanbietern Ihre Aufgabe, die dann stundenweise vergütet werden. Um kein Risiko einzugehen empfehlen wir, dass Sie sich frühzeitig mit der entsprechenden Pflegekasse zu diesem Sachverhalt austauschen. Insgesamt darf auch hier der Höchstbetrag von 1.612 Euro im Jahr nicht überschritten werden.
In der Regel wird die Verhinderungspflege von einem ambulanten Pflegedienst, von ehrenamtlichen Pflegehelfern oder Freunden bzw. Nachbarn durchgeführt. Übernimmt stattdessen eine Person, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist, übernimmt die Pflegekasse nur bestimmte Leistungen.
Die Höhe der Leistung der Verhinderungspflege beträgt pro Kalenderjahr 1.612 Euro. Es hängt allerdings davon ab, von wem die Pflege übernommen wird. Wird die Verhinderungspflege von einem ambulanten Pflegedienst oder von Nachbarn bzw. Freunden übernommen, ist die Obergrenze 1.612 Euro.
Wenn ein naher Angehöriger die Versorgung übernimmt, besteht lediglich die Fortzahlung des Pflegegelds, das je nach Pflegegrad variiert. Sofern nachgewiesen wird, dass für die Pflegeperson besondere Aufwendungen notwendig sind wie z.B. Verdienstausfall oder Fahrtkosten, können die Leistungen ebenfalls bis auf 1.612 Euro aufgestockt werden.
Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit, dass der Betrag von 1.602 Euro um maximal 50 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel für die Kurzzeitpflege - d.h. 806 Euro - im Kalenderjahr aufgestockt werden. Demnach ist der Maximalbetrag für die Verhinderungspflege pro Jahr 2.418 Euro, die über einen Zeitraum von 42 Tagen genutzt werden kann. Wird die Hilfe stundenweise in Anspruch genommen, hat dieses keinen Einfluss auf die Höhe des Pflegegelds.
Beispiel: Ein pflegender Angehörige ist für 17 Tage erkrankt und kann deshalb die Pflege nicht leisten. Vor dieser Verhinderungspflege erhielt der Pflegebedürftige Pflegegrad 2 in Höhe von 316 Euro im Monat. Für den ersten und letzten Tag wird das Pflegegeld in voller Höhe gezahlt (2/30 von 316 Euro = 21,07 Euro). An den übrigen 15 Tagen wird die Hälfte des Leistungsanspruchs gezahlt (15/30 von 158 Euro = 79 Euro). Insgesamt werden für die 17 Tage Verhinderungspflege 100,04 Euro gezahlt.
Wenn Sie Verhinderungspflege beantragen wollen, muss ein Antrag gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Den Antrag müssen Sie bei der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen einreichen. Dieser muss nicht zwangsläufig im Voraus gestellt werden, sondern das Geld kann auch noch im Nachhinein ausgezahlt werden. Kontaktieren Sie dazu einfach die entsprechende Pflegekasse oder lassen Sie sich unabhängig beraten.