So kommen Sie mit unserer Hilfe in drei Schritten zum fairen Pflegegrad
1. Kostenloses
Infogespräch
Sie haben nur 1-2 kurze Fragen? Unsere Pflegeberater rufen Sie kostenlos zum Wunschtermin zurück. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad ausreichen könnten und weitere Details, wie wir Sie auf Honorarbasis unterstützen können.
2. Strukturiertes Beratungsgespräch
Sie benötigen weitere Unterstützung? Unsere Pflegeberater beraten Sie umfassend, u.a. zu Ihrer individuellen Pflegesituation,
zur Bedarfsanalyse sowie zur Beurteilung und Legitimation des voraussichtlichen Pflegegrades und
beantworten Ihre offenen Fragen.
3. Begleitung durch
die Begutachtung
Wird zusätzliche Hilfe benötigt, stellen wir den Kontakt zu einem Pflegesachverständiger her, der bei Ihrer Antragstellung auf Honorarbasis ein pflegefachliches Gutachten für Sie erstellt und Sie bestmöglich auf den wichtigen Begutachtungstermin vorbereitet.
Was passiert wenn der Antrag anerkannt oder abgelehnt wird?
Wird der Antrag anerkannt, erhalten Sie rückwirkend ab dem Datum des Erstantrags bzw. der Höherstufung die Leistungen von der Pflegekasse ausgezahlt. Wird der Antrag abgelehnt, legen wir einen professionell begründeten pflegefachlichen Widerspruch ein.
Sachverständige mit Erfahrung
Ralf Bittner (Dipl.-Pflegewirt (FH)
100 Prozent unabhängig
6 Monate gratis Nachbetreuung. Da auch im Anschluss an die erfolgreiche Beantragung weitere Fragen aufkommen werden, stehen wir Ihnen mit unserem Expertenwissen die nächsten sechs Monate kostenlos zur Seite.
Transparente Kosten
Vertrauen Sie auf die MDK Begutachtung und gehen davon aus, dass die Pflegegutachter sämtliche Informationen nutzen, um den maximalen Pflegegrad zu bewilligen? Eine Optimierung Ihres Antrags durch gezielte Rückfragen durch den Pflegegutachter oder Sachbearbeiter der Pflegekasse ist in der Regel nicht vorgesehen. Und das obwohl das Leistungsrecht der Pflegeversicherung so kompliziert ist, dass Laien gegenüber den Experten der Pflegekassen und dem MDK immer im Nachteil sind.
Wird der Pflegegrad anerkannt - hierfür benötigen die Pflegekassen im Durchschnitt zwei bis drei Monate, erhält der Antragsteller eine rückwirkende Erstattung. Wird beispielsweise Pflegegrad 2 bei Versorgung durch Angehörige anerkannt, so gibt es eine rückwirkende Erstattung von 632 bis 948 Euro, d.h. zwei oder drei Mal das entsprechende Pflegegeld bei PG2.
Pflegegrad |
Erstattung bei Pflegegeld |
Erstattung bei ambulanter Sachleistung |
1 | kein Anspruch auf Pflegegeld | 250 - 375 Euro |
2 |
632 - 948 Euro | 1.378 - 2.067 Euro |
3 |
1.090 - 1.635 Euro | 2.596 - 3.894 Euro |
4 |
1.456 - 2.184 Euro | 3.224 - 4.836 Euro |
5 |
1.802 - 2.703 Euro | 3.990 - 5.985 Euro |
Betrachten Sie unsere Beratung als Investition: die Kosten sind transparent und überwiegend erfolgsabhängig, d.h. sie fallen bei Anerkennung des fairen Pflegegrads an. Darüber hinaus sind sie immer geringer als die rückwirkende Erstattung durch die Pflegekasse; ausgenommen ist PG 1, da Sie hier keinen Anspruch auf Pflegegeld oder -sachleistung haben.
Wir geben Ihnen Antworten auf all Ihre Fragen vor, während und nach der Beantragung des Pflegegrads. Auf diesem Weg konnten wir schon vielen Antragstellern und deren Angehörigen zu einem gerechteren Pflegegrad verhelfen. Unsere Kunden wissen, dass eine erfolgreiche Beratung bares Geld wert ist.
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Wir sorgen dafür, dass die Pflegebedürftigkeit richtig und somit auch ein fairer Pflegegrad anerkannt wird. Unsere erfahrenen Pflegeexperten sind mit den Herausforderungen vertraut und begleiten Sie mit ihrer jahrelangen Erfahrung und dem Fachwissen durch den Dschungel von Anträgen. Ebenfalls bereiten wir Sie umfangreich auf die MDK Begutachtung vor.
Unsere Pflegesachverständigen beraten Sie individuell und zeigen auf, wie Sie den besten Pflegegrad erhalten. Damit der Pflegeexperte eine professionelle Dokumentation für die Optimierung des Erstantrags erstellen kann, bespricht er mit Ihnen im Detail den Fall und bittet Sie ggf. weitere Unterlagen von Ärzten oder Therapeuten einzuholen. Im Anschluss erhalten Sie diese professionelle Dokumentation per Post oder Mail. Der Antragsteller muss diese dann nur noch unterschreiben und gemeinsam mit dem Pflegeantrag an die Pflegekasse schicken.