Antragsservice

  • Wir bieten Ihnen Entlastung in einer herausfordernden Situation, stehen Ihnen bei Unsicherheiten zur Seite und beraten Sie pflegekassenunabhängig beim Antrag auf Pflegegrad.
  • Unsere Pflegesachverständige kennen die genauen Abläufe sowie die Begutachtungsrichtlinien, auf die Sie vorbereitet sein müssen. Besonders in komplizierten Fällen der Pflegebedürftigkeit ist es ratsam, sich eine professionelle Beurteilung und Begleitung einzuholen.
  • Wir arbeiten nicht für eine Pflegekasse und können daher eine neutrale und angemessene Einschätzung ihrer Situation durchführen und Sie bei der Umsetzung stärken.
  • Wir verfolgen ein transparentes und erfolgsabhängiges Kostenmodell. Bei der erfolgreichen Durchsetzung eines angemessenen Pflegegrades erhalten Sie eine rückwirkende Erstattung Ihrer Pflegekasse ab dem Tag der Antragstellung. Unser Erfolgshonorar ist geringer als Ihre Rückerstattung. 
  • Der Anspruch auf Pflegegeld- und Pflegesachleistungen besteht bei den Pflegegraden 2 bis 5. In unserem Ratgeberportal finden Sie alle Informationen zu den Leistungen der Pflegekasse.

So kommen Sie mit unserer Hilfe in drei Schritten zum fairen Pflegegrad

Pflegeberaterin bei Pflegeberatung

1. Kostenloses 

Infogespräch


Sie haben nur 1-2 kurze Fragen? Unsere Pflegeberater rufen Sie kostenlos zum Wunschtermin zurück. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob die  Voraussetzungen für einen Pflegegrad ausreichen könnten und weitere Details, wie wir Sie auf Honorarbasis unterstützen können. 

Strukturierte Pflegeberatung

2. Strukturiertes Beratungsgespräch


Sie benötigen weitere Unterstützung? Unsere Pflegeberater beraten Sie umfassend, u.a. zu Ihrer individuellen Pflegesituation, zur Bedarfsanalyse sowie zur Beurteilung und Legitimation des voraussichtlichen Pflegegrades und beantworten Ihre offenen Fragen.

Pflegeberatung im MDK Prozess

3. Begleitung durch

die Begutachtung


Wird zusätzliche Hilfe benötigt, stellen wir den Kontakt zu einem Pflegesachverständiger her, der bei Ihrer Antragstellung auf Honorarbasis ein pflegefachliches Gutachten für Sie erstellt und Sie bestmöglich auf den wichtigen Begutachtungstermin vorbereitet. 



Was passiert wenn der Antrag anerkannt oder abgelehnt wird? 

Wird der Antrag anerkannt, erhalten Sie rückwirkend ab dem Datum des Erstantrags bzw. der Höherstufung die Leistungen von der Pflegekasse ausgezahlt. Wird der Antrag abgelehnt, legen wir einen professionell begründeten pflegefachlichen Widerspruch ein.


Sachverständige mit Erfahrung


  • Jeder zu pflegende Mensch benötigt individuelle Lösungen.
  • Es ist mir daher wichtig, Ihre Situation vollständig zu erfassen, zu verstehen und darauf aufbauend sowohl für Sie als pflegenden Angehörigen als auch für den Pflegebedürftigen die beste Umgebung zu schaffen.
  • Ich unterstütze Ratsuchende bei der Beantragung & Durchsetzung (= Widerspruch) eines fairen Pflegegrads und stelle sicher, dass Sie Ihre Leistungsansprüche gegenüber den Pflegekassen wahrnehmen können.
  • Seit über zehn Jahren bin ich als unabhängiger Pflegegutachter und -sachverständiger tätig und möchte auch Sie gerne unterstützen.

Ralf Bittner (Dipl.-Pflegewirt (FH)

100 Prozent unabhängig


  • Unsere Pflegesachverständigen kennen die Abläufe und alle Tricks der Pflegekassen. Mit uns erhalten Sie immer einen fairen Pflegegrad.
  • Wir sind unabhängig, erhalten keine staatliche Unterstützung und arbeiten auch für keine Kasse. So können wir vollkommen unabhängig für Sie handeln!
  • Pro Jahr nutzen mehrere tausend Ratsuchende unseren Service, sowohl beim Erstantrag als auch beim Widerspruch.
  • Wir nehmen auch schwierige Fälle an und setzen diese für Sie durch.
  • 6 Monate gratis Nachbetreuung. Da auch im Anschluss an die erfolgreiche Beantragung weitere Fragen aufkommen werden, stehen wir Ihnen mit unserem Expertenwissen die nächsten sechs Monate kostenlos zur Seite.

Transparente Kosten


  • Kostenloses Infogespräch: In 10 Min. schätzt unser unabhängiger Pflegesachverständiger Ihre Aussicht auf Erfolg ein
  • Strukturiertes Beratungsgespräch: in 60 Minuten ermitteln wir die Höhe Ihres fairen Pflegegrads: 150 Euro
  • Begleitung bei Antrag: Erstellung einer professionellen Dokumentation zum Antrag, Vorbereitung auf und Begleitung bei der Begutachtung durch den MDK, Überprüfung des finalen Bescheids bzw. Gutachtens.
  1. Wird der Pflegegrad anerkannt, erhalten Sie von der Pflegekasse eine rückwirkende Erstattung. Nur dann erhalten wir ein Erfolgshonorar, das jedoch geringer ist als die Erstattung von der Pflegekasse.
  2. Wird der Antrag abgelehnt, legen wir Widerspruch für Sie ein. Solange der Antrag nicht erfolgreich ist, fällt für Sie kein Erfolgshonorar an.


Unser Antragsservice rechnet sich sofort

Vertrauen Sie auf die MDK Begutachtung und gehen davon aus, dass die Pflegegutachter sämtliche Informationen nutzen, um den maximalen Pflegegrad zu bewilligen? Eine Optimierung Ihres Antrags durch gezielte Rückfragen durch den Pflegegutachter oder Sachbearbeiter der Pflegekasse ist in der Regel nicht vorgesehen. Und das obwohl das Leistungsrecht der Pflegeversicherung so kompliziert ist, dass Laien gegenüber den Experten der Pflegekassen und dem MDK immer im Nachteil sind. 

 

Wird der Pflegegrad anerkannt - hierfür benötigen die Pflegekassen im Durchschnitt zwei bis drei Monate, erhält der Antragsteller eine rückwirkende Erstattung. Wird beispielsweise Pflegegrad 2 bei Versorgung durch Angehörige anerkannt, so gibt es eine rückwirkende Erstattung von 632 bis 948 Euro, d.h. zwei oder drei Mal das entsprechende Pflegegeld bei PG2.

Pflegegrad

Erstattung bei Pflegegeld

Erstattung bei ambulanter Sachleistung

1 kein Anspruch auf Pflegegeld 250 - 375 Euro

2

632 - 948 Euro 1.378 - 2.067 Euro

3

1.090 - 1.635 Euro 2.596 - 3.894 Euro

4

1.456 - 2.184 Euro 3.224 - 4.836 Euro

5

1.802 - 2.703 Euro 3.990 - 5.985 Euro

Betrachten Sie unsere Beratung als Investition: die Kosten sind transparent und überwiegend erfolgsabhängig, d.h. sie fallen  bei Anerkennung des fairen Pflegegrads an. Darüber hinaus sind sie immer geringer als die rückwirkende Erstattung durch die Pflegekasse; ausgenommen ist PG 1, da Sie hier keinen Anspruch auf Pflegegeld oder -sachleistung haben. 

 

Wir geben Ihnen Antworten auf all Ihre Fragen vor, während und nach der Beantragung des Pflegegrads. Auf diesem Weg konnten wir schon vielen Antragstellern und deren Angehörigen zu einem gerechteren Pflegegrad verhelfen. Unsere Kunden wissen, dass eine erfolgreiche Beratung bares Geld wert ist.


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So unterstützen wir Sie mit dem Antragsservice beim Pflegegrad beantragen

Wir sorgen dafür, dass die Pflegebedürftigkeit richtig und somit auch ein fairer Pflegegrad anerkannt wird. Unsere erfahrenen Pflegeexperten sind mit den Herausforderungen vertraut und begleiten Sie mit ihrer jahrelangen Erfahrung und dem Fachwissen durch den Dschungel von Anträgen. Ebenfalls bereiten wir Sie umfangreich auf die MDK Begutachtung vor. 

 

Unsere Pflegesachverständigen beraten Sie individuell und zeigen auf, wie Sie den besten Pflegegrad erhalten. Damit der Pflegeexperte eine professionelle Dokumentation für die Optimierung des Erstantrags erstellen kann, bespricht er mit Ihnen im Detail den Fall und bittet Sie ggf. weitere Unterlagen von Ärzten oder Therapeuten einzuholen. Im Anschluss erhalten Sie diese professionelle Dokumentation per Post oder Mail. Der Antragsteller muss diese dann nur noch unterschreiben und gemeinsam mit dem Pflegeantrag an die Pflegekasse schicken.