Anerkannte Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben zahlreiche Ansprüche, wenn der Pflegegrad durch die Pflegekasse zugesprochen wurde.
In der Regel zahlt die Pflegekasse des Leistungsempfängers diese Ansprüche zu 100 Prozent, welche einen Gegenwert von bis zu mehreren tausend Euro pro Jahr haben. Damit Sie die Pflege für Ihren Angehörigen bestmöglich und für sich schonend durchführen können, empfehlen wir diese Ansprüche auch wahrzunehmen. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Durchsetzung folgender Ansprüche.
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