Vorsorge für die eigene zukünftige Pflegebedürftigkeit

  • Jede dritte Frau und jeder zweite Mann benötigt im Alter Unterstützung bei der Pflege und in der Hauswirtschaft.
  • Die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu werden, ist sehr hoch und steigt mit zunehmender Lebenserwartung.
  • Durch die gesetzliche und private Pflegeversicherung sind wir bereits gut abgesichert.
  • Da die staatliche Absicherung aber keine Vollkaskoversicherung ist, sollten Sie unbedingt selbst frühzeitig vorsorgen.

Pflegevorsorge

Vermutlich kümmern Sie sich als Angehörige/r gerade um die Beantragung und Durchsetzung eines fairen Pflegegrads für einen pflegebedürftigen Angehörigen und stellen fest, dass der Fall nicht nur an die eigenen Nerven sondern auch an das Ersparte geht. Wir unterstützen Sie dabei, dass Sie abgesichert sind und Ihren Angehörigen wie Partner, Kindern oder Verwandten im Pflegefall eine Situation ohne finanzielle Sorgen überlassen können.


Pflegelücke

Die gesetzliche und private Pflegeversicherung zahlt - unabhängig von der Höhe der Kosten - einen je Pflegegrad festgelegten Betrag und ist somit keine Vollkaskoversicherung. Zu den Pflegesachleistungen, die direkt mit der Pflegekasse bzw. -versicherung abgerechnet werden, zählen die pflegerischen Leistungen und Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege. Pflegebedürftige, die von einem ambulanten Anbieter versorgt werden, leisten ebenfalls einen Eigenanteil. 

 

Aus diesem Grund bleibt immer ein finanzieller Eigenanteil offen, den Sie selbst übernehmen müssen. Deshalb gilt es sich frühzeitig abzusichern. Wenn Sie eines Tages in einer vollstationären Einrichtung versorgt werden, zahlen Sie monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Entgelt. Die Summe der Heimkosten setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:

  1. die von den Bundesländern festgesetzten Pflegesätze
  2. die von den Trägern/Betreibern des Heims festgesetzten Investitions- und Hotelkosten

Seit der Umstellung von den Pflegestufen auf die Pflegegrade unterbleibt die Anhebung des Eigenanteils mit der Höherstufung. Dass heißt, dass der Eigenanteil der Betroffenen bzw. ihrer Angehörigen in jedem der fünf Pflegegrade in Zukunft gleich hoch ist. Lediglich der sog. einrichtungseinheitliche Eigenanteil unterscheidet sich zwischen Einrichtungen. Sofern der Pflegebedürftige in einer Einrichtung bei Höherstufung der Pflegegrade bleibt, verändert sich der Eigenanteil nicht, da er für alle Bewohner der Einrichtung - unabhängig des Pflegegrads - identisch ist.


Pflegelücke berechnen

Ein Beispiel: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 soll in Bayern stationär im Pflegeheim versorgt werden. Im Durchschnitt rechnet das Pflegeheim pro Monat 3.541 Euro ab. Da der Pflegebedürftige jedoch nur 1.262 Euro als stationäre Pflegesachleistung von seiner gesetzlichen Pflegekasse bzw. seiner privaten Pflegeversicherung ausgezahlt bekommt, entsteht eine Pflegelücke in Höhe von 2.279 Euro, die vom Pflegebedürftigen selbst oder seinen Angehörigen aufzubringen sind. Erhält der Pflegebedürftige z.B. 1.000 Euro monatliche Rente, verringert sich die Pflegelücke auf 1.279 Euro pro Monat bzw. auf etwa 75 Euro pro Tag. 

Pflegelueckenrechner NRW
Ergebnis Pflegeluecke NRW


Wissen Sie, wie groß Ihre Pflegelücke und somit Ihr finanzielles Risiko bereits heute in 2023 wäre?

Aufgrund der demographischen Entwicklung wird die Anzahl der Pflegebedürftigen je Erwerbstätigen weiter ansteigen. Somit sinkt der finanzielle Anteil, den die Pflegekasse bzw. die Pflegeversicherung zu den gesamten Kosten der Pflegeversorgung beitragen kann - und Ihr Anteil steigt zwangsläufig weiter an. Auch wenn die eigene Pflegebedürftigkeit noch weit weg in ferner Zukunft scheint, lohnt sich frühe Vorsorge. Nutzen Sie den Pflegelückenrechner und ermitteln Sie die Lücke, die Sie bereits heute hätten.