Achtung: Viele Personen benutzen die Begriffe Pflegegrad und Pflegestufe synonym. Sie suchen Informationen zum Pflegegrad 1? Diese finden Sie hier.
Seit Einführung der Pflegeversicherung gab es die Unterteilung nach Pflegebedürftigkeit in drei Pflegestufen. Mit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gab es zum 1. Januar 2017 den Wechsel von der Pflegestufe zum Pflegegrad. Anerkannte Pflegebedürftige in Pflegestufe 1 wurden in Pflegegrad 2 überführt. Statt der Überprüfung von Hilfe und Unterstützung bei Verrichtungen auf Minutenbasis wird bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Grad der Selbständigkeit bzw. Unselbständigkeit beurteilt. So müssen mindestens 27 Punkte im Pflegegrad Punktesystem erreicht werden.
Um vor dem Jahr 2017 die Voraussetzungen für Pflegestufe 1 zu erhalten, musste ein Pflegebedürftiger
Viele pflegende Angehörige leisten körperlich und zeitlich mehr, als sie denken. Damit Sie einen besseren Überblick über den tatsächlichen zeitlichen Umfang erhalten, empfehlen wir Ihnen, ein Pflegetagebuch zu führen. In diesem führen Sie genau auf, wie oft und wie lange Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen unterstützen. Händigen Sie dem Pflegegutachter das Pflegetagebuch bei der Begutachtung aus und behalten Sie eine Kopie für sich.
Es ist als Laie nicht leicht einzuschätzen, wie hoch die tatsächliche Pflegebedürftigkeit ist. Um sich aber dennoch im Vorfeld der so wichtigen Begutachtung durch den MD einen Eindruck zu verschaffen, welche Pflegestufe oder Pflegegrad vorliegen kann, empfehlen wir unseren kostenlosen Pflegegradrechner zu nutzen. Dabei wird Punkt für Punkt abgefragt, wie hoch der Grad der Selbständigkeit bzw. Unselbständigkeit in den sechs Bereichen ist, die der MD-Gutachter ebenfalls überprüft. Das Ergebnis kann jedoch nur als erste Tendenz dienen. Grund hierfür ist die komplizierte Einstufung in selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig und unselbständig. Empfehlung: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Pflegesachverständigen unterstützen. Diese Experten beschäftigen sich täglich mit dem Thema und können verlässlich eine Auskunft geben.
Seit 2017 beantragen Sie einen Pflegegrad. Möchten Sie einen Pflegegrad beantragen oder Sie besitzen bereits einen Pflegegrad und möchten eine Höherstufung prüfen? Wir empfehlen folgendes Vorgehen:
1. Formlosen Antrag anfordern bzw. herunterladen
2. Antrag ausfüllen und vom Antragsteller unterschreiben lassen
Tipp: Unabhängige Experten hinzuziehen und professionelle Dokumentation dem Antrag hinzulegen
3. Antrag zur Pflegekasse schicken
4. MD-Begutachtung gut vorbereiten und meistern
5. Pflegegutachten unabhängig überprüfen lassen
6. Ansprüche optimieren
Wir arbeiten mit unabhängigen Pflegeberatern zusammen. Diese setzen sich ausschließlich für Ihren Vorteil ein.
Je nach Ergebnis der Einstufung in eine der vier Pflegestufen fiel der Leistungsanspruch für das Pflegegeld, die ambulante oder stationäre Pflegesachleistung aus. Dabei galt es immer zu berücksichtigen, ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorlag oder nicht. Wenn Pflegebedürftige in Pflegestufe 1 sowohl von Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst versorgt wurden, gab es die Möglichkeit die verschiedenen Pflegestufe 1 Leistungen zu kombinieren. Nachfolgend finden Sie im Detail eine Übersicht der verschiedenen Leistungsansprüche, die der Antragsteller bis 2017 nutzen konnte.
Etwa die Hälfte der Pflegebedürftigen werden durch einen ambulanten Pflegedienst oder in einem stationären Pflegeheim versorgt und betreut. Mit Pflegestufe 1 hatte der Pflegebedürftige bei eingeschränkter Alltagskompetenz 689 Euro für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst zur Verfügung. Wurde er in einem Pflegeheim betreut, standen ihm mit und ohne eingeschränkte Alltagskompetenz 1.330 Euro zur Verfügung. Da die Kosten des Pflegeheims diesen Betrag deutlich übersteigen, musste er für den Rest der Kosten privat aufkommen.
Leistungsanspruch bis 2017 | Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz | Mit eingeschränkte Alltagskompetenz |
Pflegesachleistung ambulanter Pflegedienst | 468 Euro | 689 Euro |
Pflegesachleistung Pflegeheim | 1.064 Euro | |
Teilstationäre Versorgung | 468 Euro | 689 Euro |
Achtung, Leistungsübersicht nur gültig bis 2017. Die aktualisierten Leistungen zu den seit 2017 bestehenden Pflegegraden finden Sie hier:
Die Mehrheit der Pflegebedürftigen 1 werden in ihrer Häuslichkeit und werden in der Regel durch Angehörige wie zum Beispiel Sohn, Tochter, Schwiegersohn oder Schwiegertochter oder dem Ehepartner versorgt. In diesem Fall hatte der anerkannte Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld als Leistung von der Pflegekasse. Dabei galt, je höher die Pflegestufe war, desto höher fiel das Pflegegeld aus.
Wenn die Versorgung und Pflege durch Angehörige oder Bekannte und ohne Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst stattfand, bestand ein Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld bei Pflegestufe 1 betrug 244 Euro pro Monat, wenn eine eingeschränkte Alltagskompetenz (=Demenz) anerkannt wurde, bekam er 316 Euro. Dieses Geld konnte der Pflegebedürftige an die Pflegeperson weitergeben und somit seinen Dank ausdrücken.
Leistungsanspruch bis 2017 | Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz | Mit eingeschränkte Alltagskompetenz |
Pflegegeld | 244 Euro | 316 Euro |
Achtung, Leistungsübersicht nur gültig bis 2017. Die aktualisierten Leistungen zu den seit 2017 bestehenden Pflegegraden finden Sie hier
Fiel die Pflegeperson, die den Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 1 versorgte und pflegte, aus, gab es ebanfalls die Möglichkeit Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Bei der Verhinderungspflege übernahm die Pflegekasse und Pflegeversicherung die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bei eingeschränkter Alltagskompetenz bis zu 474 Euro im Monat. Auch die Kosten der notwendigen Ersatzpflege bei einer Kurzzeitpflege übernahm die Pflegekasse und Pflegeversicherung bis zu einem Betrag von 1.612 Euro pro Jahr.
Leistungsanspruch bis 2017 | Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz | Mit eingeschränkte Alltagskompetenz |
Kurzzeitpflege | 1.612 Euro | |
Verhinderungspflege | 366 Euro | 474 Euro |
Achtung, Leistungsübersicht nur gültig bis 2017. Die aktualisierten Leistungen zu den seit 2017 bestehenden Pflegegraden finden Sie hier
Mit teilstationärer Versorgung meint man spezielle Formen der Tagespflege und Nachtpflege. Diese sind besonders zur Entlastung der Angehörigen gedacht und versorgen den Pflegebedürftigen tagsüber oder während der Nacht. In der Regel werden Fahrdienste für den Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung und zurück ebenfalls angeboten. Die Höhe der Sachleistung betrug bei Pflegestufe 1.468 Euro pro Monat ohne eingeschränkte Alltagskompetenz, 689 Euro mit eingeschränkter Alltagskompetenz.
Leistungsanspruch bis 2017 | Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz | Mit eingeschränkte Alltagskompetenz |
Tagespflege & Nachtpflege | 468 Euro | 689 Euro |
Achtung, Leistungsübersicht nur gültig bis 2017. Die aktualisierten Leistungen zu den seit 2017 bestehenden Pflegegraden finden Sie hier
Damit Sie als Pflegeperson ihres pflegebedürftigen Angehörigen, z.B. Mutter, Oma, Vater oder Opa, auch Zeit für sich haben können, gibt es sogenannte niedrigschwellige Betreuungsangebote, die über die Betreuungsleistungen von der Pflegekasse bezahlt wurden. Je nach Alltagskompetenz lag das Budget pro Jahr bei 1.248 bis 2.496 Euro.
Leistungsanspruch bis 2017 | Ohne eingeschränkte Alltagskompetenz | Mit eingeschränkte Alltagskompetenz |
Betreuungsleistungen | 1.248 Euro | 1.248 Euro / 2.496 Euro |
Achtung, Leistungsübersicht nur gültig bis 2017. Die aktualisierten Leistungen zu den seit 2017 bestehenden Pflegegraden finden Sie hier
Pflegebedürftige, die von Eltern, Geschwistern oder Kindern, in ihrer Häuslichkeit versorgt werden, haben darüber hinaus noch Ansprüche auf Unterstützungsmaßnahmen, die der Pflegeperson den Alltag erleichtern sollen. So haben Sie Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel, die vierwöchentlich direkt zu Ihnen nach Hause geschickt werden konnten. Ebenso konnten Sie das Bad umbauen oder einen Treppenlift für den Weg von Wohnzimmer ins Schlafzimmer einbauen lassen.
Leistungsanspruch bis 2017 | Leistungshöhe pro Monat |
kostenlose Pflegehilfsmittel |
40 € |
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen* |
4.000 € |
* bis 16.000 € wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen
Achtung, Leistungsübersicht nur gültig bis 2017. Die aktualisierten Leistungen zu den seit 2017 bestehenden Pflegegraden finden Sie hier
Wussten Sie, dass mehr als 50 % aller Anträge Pflegekassen fälschlicherweise abgelehnt werden? Damit Ihre Ansprüche auch nach Ablehnung gewahrt bleiben, empfehlen wir Ihnen Widerspruch einzulegen. Wenn Sie einen Neuantrag stellen, verlieren Sie wertvolle Anspruchszeit und somit Leistungsansprüche. Wir unterstützen Sie beim Widerspruch einlegen: professionell, kostengünstig weil erfolgsbasiert und schnell.
In den vergangenen Jahren lehnten Pflegekassen jeden 3. Antrag auf Pflegegrade ab. Häufig liegt die Ablehnung an formellen Gründen, die der Antragsteller nicht wusste, nicht beachtet oder falsch gemacht hat. Damit Ihnen das nicht passiert, raten wir Ihnen, sich einen unabhängigen Pflegeberater an die Seite zu holen.
Die Begründung des Widerspruchs zu Pflegestufe bzw. Pflegegrad ist sehr wichtig. Zunächst können Sie formlos Widerspruch einlegen, dass Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung und des Pflegegutachtens nicht einverstanden sind. Im Anschluss gilt es einen professionellen Widerspruch einzulegen, aus dem die genauen Gründe hervorgehen. Ziehen Sie dafür einen unabhängigen Pflegesachverständigen hinzu. Dieser kennt sich mit dem Aufbau, den Formulierungen und der Begründung des professionellen Widerspruchs im Detail aus.
Gerne lassen wir Ihnen einen Widerspruch Musterbriefe zukommen. Prinzipiell raten wir hiervon jedoch ab, da es einer professionellen und pflegefachlichen Begründung bedarf, warum die Entscheidung des Medizinischen Dienstes und der Pflegekasse Ihrer Meinung nach falsch ist. Den Widerspruch Musterbrief können Sie jedoch für den formlosen Widerspruch nehmen, den Sie unmittelbar nach Ablehnung des Pflegegrads per Einschreiben bei der Pflegekasse einlegen sollten.
Nach Erhalt des Widerspruchs zu Pflegestufe bzw. Pflegegrad prüft die Pflegekasse den Sachverhalt intern. Dazu wird die Empfehlung des MDs hervorgeholt, auf dessen Grundlage die Pflegekasse die Pflegestufe abgelehnt hatte. Ist der Widerspruch professionell und vor allem nachvollziehbar pflegefachlich begründet, erfolgt im besten Fall ein positiver Bescheid nach Aktenprüfung. Ist die Pflegekasse trotz guter Begründung nicht überzeugt den Widerspruch anzuerkennen, kommt es zu einer weiteren Prüfung beim Pflegebedürftigen vor Ort. Spätestens hier empfehlen wir Ihnen, sich von einem unabhängigen Pflegesachverständigen unterstützen zu lassen.
Erfolgreich Pflegegrad beantragen
In unserem kompakten Ratgeber zeigen wir Schritt für Schritt auf, wie Sie auch ohne professionelle Unterstützung erfolgreich den Pflegegrad beantragen. Darüber hinaus machen wir Sie auf Ihre Leistungsansprüche aufmerksam, die für Ratsuchende am Anfang sonst schwer zu überblicken sind. Das Gute: Alle Kosten, die für die Inanspruchnahme der Leistungen entstehen, werden von der Pflegekasse getragen. Mitunter handelt es sich um einige hundert Euro im Monat, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.