Mit uns erhalten Sie bei der Höherstufung einen fairen Pflegegrad!
1. Ausgangssituation besprechen
In einem kostenlosen telefonischen Infogespräch besprechen Sie mit unserem unabhängigen Pflegeberater
Ihre Ausgangssituation. Im Anschluss erfahren Sie, ob und wenn ja wie wir Sie unterstützen können.
2. Voraussetzungen überprüfen
In einem strukturierten Interview ermittelt unser Experte ob Ihnen ein höherer Pflegegrad zusteht. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erstellen wir für Sie im Anschluss eine pflegefachliche Begründung.
3. Hilfe bei Höherstufung
Darüber hinaus bereiten wir Sie auf den wichtigen Begutachtungstermin vor. Sobald Sie den Pflegebescheid haben, überprüfen wir diesen und stehen Ihnen die nächsten sechs Monate kostenlos für Rückfragen zur Verfügung.
Wenn Sie einen höheren Pflegegrad beantragen wollen, empfehlen wir Ihnen unseren formlosen Antrag auf Höherstufung herunter zu laden. Alternativ können Sie den Antrag auf Höherstufung direkt online über unseren Service "Antrag online stellen" veranlassen. Der Antragsprozess läuft wie beim Erstantrag ab: 1. Antrag auf Höherstufung stellen, 2. Fragebogen der Pflegekasse beantworten, 3. MD bzw. MedicProof Begutachtungstermin meistern und 4. Anerkennung Ihres Antrags - bei Ablehnung Widerspruch einlegen.
Damit die Leistungen von der Pflegekasse bzw. -versicherung genehmigt werden, muss der Pflegebedürftige den Antrag stellen. Kann der Pflegebedürftige den Antrag nicht mehr selbst stellen, übernimmt das ein bevollmächtigter Angehöriger: so erstellen Sie eine Vollmacht.
Wir empfehlen regelmäßig zu überprüfen, z.B. halbjährlich, ob sich die Pflegesituation verändert hat. Oftmals fallen Veränderungen dem Pflegenden nicht sofort auf, da Sie täglich den Pflegebedürftigen versorgen. Nehmen Sie sich deshalb die Zeit und sprechen Sie mit weiteren Familienangehörigen. Ermitteln Sie erneut den Anspruch.
Damit ein höherer Pflegegrad anerkannt wird, müssen klar definierte Voraussetzungen erfüllt werden. Die fünf Pflegegrade werden je nach erreichter Punktzahl zugesprochen. Folgende Abstufungen gibt es:
Pflegegrad | benötigte Punktanzahl |
Pflegegrad 1 | ab 12,5 |
Pflegegrad 2 | ab 27 |
Pflegegrad 3 | ab 47,5 |
Pflegegrad 4 | ab 70 |
Pflegegrad 5 | ab 90 |
Wie beim Erstantrag auf Pflegeleistungen müssen Sie nachweisen, ab wann beim Antragsteller die körperlichen und psychischen Einschränkungen vorliegen.
Pflegesachverständige können dank ihrer Erfahrung aus ärztlichen Berichten und Ihren Schilderungen als Angehöriger eine pflegefachliche Dokumentation erstellen, aus der eine konkrete Zeitangabe hervor geht, ab wann dem Antragsteller ein höherer Pflegegrad zugesprochen werden sollte.
Erkennt die Pflegekasse den Antrag auf Höherstufung an, erhält der Antragsteller eine rückwirkende Nachzahlung.
Wird der Antrag auf einen höheren Pflegegrad anerkannt, erhalten Sie bzw. der Antragsteller rückwirkend bis zum Datum des Antrags auf Höherstufung die Ansprüche ausgezahlt.
Ein Beispiel
Nicht jeder Antrag auf Höherstufung wird von der Pflegekasse bzw. -versicherung anerkannt. Die Ablehnung kann viele Gründe haben. Leider wird nicht nur jeder 3. Erstantrag abgelehnt und viele weitere zu niedrig beschieden, sondern auch einige Höherstufungsanträge werden fälschlicherweise abgelehnt.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist, legen Sie bitte Widerspruch ein. Gerne helfen wir Ihnen dabei.
Sie haben zwei Optionen, die Höherstufung bei der Pflegekasse einzureichen: telefonisch oder schriftlich. Wir empfehlen den Höherstufungsantrag auf alle Fälle schriftlich mit Eingangsbestätigung zu stellen. Der Nachweis über den Eingang ist wichtig, weil Sie bei Anerkennung der Höherstufung sämtliche Leistungsansprüche mindestens rückwirkend bis zum Tag der Höherstufung erstattet bekommen. Nicht selten geht es dabei um einige Hundert oder Tausend Euro.
Zögern Sie nicht den Antrag auf Höherstufung zu stellen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Voraussetzungen auf einen höheren Pflegegrad erfüllt sind. Für die Übermittlung des Antrags gibt es zwei Möglichkeiten mit verschiedenen Vor- und Nachteilen, die wir Ihnen nachfolgend aufzeigen. Eine schriftliche Bestätigung erhalten Sie jedoch nur beim postalischen Einschreiben und bei Nutzung unseres Services "Antrag online stellen". Sollten Sie sich später doch dazu entscheiden, dass Sie doch keinen höheren Pflegegrad beantragen wollen, können Sie den Antrag auf einen höheren Pflegegrad jeder Zeit ohne negative Konsequenzen zurückziehen. Bedenken Sie immer, dass der pflegebedürftige Angehörige bzw. Sie über die Sozialabgaben in die Pflegekasse eingezahlt haben und somit auch Anspruch auf die Unterstützungsleistungen haben.
Pflegekasse anrufen
Höherstufung online stellen
Formlosen Antrag runterladen
Wenn Sie unseren Service "Antrag online stellen" nicht nutzen möchten, können Sie sich alternativ kostenlos unseren formlosen Antrag als PDF herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und die entsprechende Pflegekasse selbst postalisch versenden. So gehen Sie also vor, wenn Sie den Antrag auf Höherstufung alleine stellen wollen:
Vom Jahr der Einführung der Pflegeversicherung in 1995 bis Ende 2016 wurden anerkannte Pflegebedürftige in drei Pflegestufen eingruppiert. Zu Januar 2017 wurde im Rahmen der Pflegereform der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit eingeführt, nämlich die Pflegegrade. Fortan wird die Pflegebedürftigkeit nicht mehr in Minuten benötigter Unterstützungsleistungen und in der eingeschränkten Alltagskompetenz - Demenz - gemessen, sondern im Grad der Selbständigkeit.
Wie beim Antrag auf Pflegegrad musste auch die Pflegestufe beantragt werden. Auch dort konnten Sie den Antrag auf Pflegestufe über ein Formular stellen. Im Anschluss erfolgte die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse. In dem vom MD Gutachter erstellten Pflegegutachten wurde eine Empfehlung über die Höhe der Pflegestufe für die Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung ausgesprochen. Schlussendlich erhielt der Antragsteller einen Bescheid, in dem er über die anerkannte Pflegestufe informiert wurde. Sofern keine Pflegestufe anerkannt wurde, erhielt der Antragsteller einen Ablehnungsbescheid.