Pflegegrad Höherstufung

  • Sobald sich die gesundheitliche Situation verändert und Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger mehr Hilfe und Pflege benötigen, sollten Sie - wenn bereits einer der fünf Pflegegrade anerkannt ist - den Antrag auf Höherstufung stellen.
  • Überprüfen Sie mit unserem kostenlosen Pflegegradrechner, ob Sie die Punktzahl für den nächst höheren Pflegegrad erreichen. Das Ergebnis vom Pflegerechner kann jedoch nur als erster Anhaltspunkt dienen.
  • Deshalb empfehlen wir Ihnen sich von einem Pflegesachverständigen unabhängig beraten zu lassen. Er erstellt für Sie eine pflegefachliche Dokumentation, die Sie bei der Pflegekasse gemeinsam mit dem Höherstufungsantrag einreichen.

Mit uns erhalten Sie bei der Höherstufung einen fairen Pflegegrad!


1. Ausgangssituation besprechen

In einem kostenlosen telefonischen Infogespräch besprechen Sie mit unserem unabhängigen Pflegeberater 

Ihre Ausgangssituation. Im Anschluss erfahren Sie, ob und wenn ja wie wir Sie unterstützen können.


2. Voraussetzungen überprüfen

In einem strukturierten Interview ermittelt unser Experte ob Ihnen ein höherer Pflegegrad zusteht. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erstellen wir für Sie im Anschluss eine pflegefachliche Begründung.


3. Hilfe bei Höherstufung 

Darüber hinaus bereiten wir Sie auf den wichtigen Begutachtungstermin vor. Sobald Sie den Pflegebescheid haben, überprüfen wir diesen und stehen Ihnen die nächsten sechs Monate kostenlos für Rückfragen zur Verfügung.



Höheren Pflegegrad beantragen

Älteres Ehepaar im Haushalt

Wenn Sie einen höheren Pflegegrad beantragen wollen, empfehlen wir Ihnen unseren formlosen Antrag auf Höherstufung herunter zu laden. Alternativ können Sie den Antrag auf Höherstufung direkt online über unseren Service "Antrag online stellen" veranlassen. Der Antragsprozess läuft wie beim Erstantrag ab: 1. Antrag auf Höherstufung stellen, 2. Fragebogen der Pflegekasse beantworten, 3. MD bzw. MedicProof Begutachtungstermin meistern und 4. Anerkennung Ihres Antrags - bei Ablehnung Widerspruch einlegen.


Wer beantragt einen höheren Pflegegrad?

Damit die Leistungen von der Pflegekasse bzw. -versicherung genehmigt werden, muss der Pflegebedürftige den Antrag stellen. Kann der Pflegebedürftige den Antrag nicht mehr selbst stellen, übernimmt das ein bevollmächtigter Angehöriger: so erstellen Sie eine Vollmacht.

Anspruch auf höheren Pflegegrad prüfen

Wir empfehlen regelmäßig zu überprüfen, z.B. halbjährlich, ob sich die Pflegesituation verändert hat. Oftmals fallen Veränderungen dem Pflegenden nicht sofort auf, da Sie täglich den Pflegebedürftigen versorgen. Nehmen Sie sich deshalb die Zeit und sprechen Sie mit weiteren Familienangehörigen. Ermitteln Sie erneut den Anspruch.

Damit ein höherer Pflegegrad anerkannt wird, müssen klar definierte Voraussetzungen erfüllt werden. Die fünf Pflegegrade werden je nach erreichter Punktzahl zugesprochen. Folgende Abstufungen gibt es:

Pflegegrad benötigte Punktanzahl
Pflegegrad 1 ab 12,5
Pflegegrad 2 ab 27
Pflegegrad 3 ab 47,5
Pflegegrad 4 ab 70
Pflegegrad 5 ab 90


Rückwirkende Höherstufung des Pflegegrads

Wie beim Erstantrag auf Pflegeleistungen müssen Sie nachweisen, ab wann beim Antragsteller die körperlichen und psychischen Einschränkungen vorliegen.

 

Pflegesachverständige können dank ihrer Erfahrung aus ärztlichen Berichten und Ihren Schilderungen als Angehöriger eine pflegefachliche Dokumentation erstellen, aus der eine konkrete Zeitangabe hervor geht, ab wann dem Antragsteller ein höherer Pflegegrad zugesprochen werden sollte. 

 

Erkennt die Pflegekasse den Antrag auf Höherstufung an, erhält der Antragsteller eine rückwirkende Nachzahlung.


Nachzahlung bei Pflegegrad Höherstufung

Wird der Antrag auf einen höheren Pflegegrad anerkannt, erhalten Sie bzw. der Antragsteller rückwirkend bis zum Datum des Antrags auf Höherstufung die Ansprüche ausgezahlt.

 

Ein Beispiel

  • Sie haben Pflegegrad 2 und beziehen 332 Euro Pflegegeld pro Monat.
  • Wenn 8 Wochen nach Antrag auf Höherstufung Pflegegrad 3 anerkannt wird und Sie weiterhin Pflegegeld beziehen, erhalten Sie eine Nachzahlung über 482 Euro = (573 Euro - 332 Euro) x 2

Widerspruch bei Pflegegrad Höherstufung

Nicht jeder Antrag auf Höherstufung wird von der Pflegekasse bzw. -versicherung anerkannt. Die Ablehnung kann viele Gründe haben. Leider wird nicht nur jeder 3. Erstantrag abgelehnt und viele weitere zu niedrig beschieden, sondern auch einige Höherstufungsanträge werden fälschlicherweise abgelehnt. 

 

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist, legen Sie bitte Widerspruch ein. Gerne helfen wir Ihnen dabei.



Höherstufung

Sie haben zwei Optionen, die Höherstufung bei der Pflegekasse einzureichen: telefonisch oder schriftlich. Wir empfehlen den Höherstufungsantrag auf alle Fälle schriftlich mit Eingangsbestätigung zu stellen. Der Nachweis über den Eingang ist wichtig, weil Sie bei Anerkennung der Höherstufung sämtliche Leistungsansprüche mindestens rückwirkend bis zum Tag der Höherstufung erstattet bekommen. Nicht selten geht es dabei um einige Hundert oder Tausend Euro. 

Höherstufung stellen

Zögern Sie nicht den Antrag auf Höherstufung zu stellen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Voraussetzungen auf einen höheren Pflegegrad erfüllt sind. Für die Übermittlung des Antrags gibt es zwei Möglichkeiten mit verschiedenen Vor- und Nachteilen, die wir Ihnen nachfolgend aufzeigen. Eine schriftliche Bestätigung erhalten Sie jedoch nur beim postalischen Einschreiben und bei Nutzung unseres Services "Antrag online stellen". Sollten Sie sich später doch dazu entscheiden, dass Sie doch keinen höheren Pflegegrad beantragen wollen, können Sie den Antrag auf einen höheren Pflegegrad jeder Zeit ohne negative Konsequenzen zurückziehen. Bedenken Sie immer, dass der pflegebedürftige Angehörige bzw. Sie über die Sozialabgaben in die Pflegekasse eingezahlt haben und somit auch Anspruch auf die Unterstützungsleistungen haben.


Pflegekasse anrufen

  • eingeschränkte tel. Erreichbarkeit
  • ungewisse Wartezeit 
  • wenig Erfahrung auf Fachgebiet
  • nur Kosten für das Telefonat
  • keine schriftliche Bestätigung
  • hoher Stressfaktor
  • viel Ungewissheit 

Höherstufung online stellen

  • weder runterladen noch ausdrucken
  • einfach online ausfüllen: ca. 5 Min.
  • Versand durch uns ist kostenlos
  • Sie erhalten von uns per E-Mail einen Versand-/Eingangsnachweis
  • komplett orts- und zeitunabhängig
  • entspannt & ohne Stress

Formlosen Antrag runterladen

  • ausdrucken, ausfüllen & abschicken
  • Adresse Ihrer Pflegekasse suchen
  • Kosten: Drucker, Porto für Einschreiben, Fahrzeit & Benzin
  • Warten auf Eingangsbestätigung
  • alles neben Job und Familie
  • aufwendig und stressig


Antrag Höherstufung Pflegegrad Muster

Wenn Sie unseren Service "Antrag online stellen" nicht nutzen möchten, können Sie sich alternativ kostenlos unseren formlosen Antrag als PDF herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und die entsprechende Pflegekasse selbst postalisch versenden. So gehen Sie also vor, wenn Sie den Antrag auf Höherstufung alleine stellen wollen:



Pflegestufe Höherstufung Antrag

Vom Jahr der Einführung der Pflegeversicherung in 1995 bis Ende 2016 wurden anerkannte Pflegebedürftige in drei Pflegestufen eingruppiert. Zu Januar 2017 wurde im Rahmen der Pflegereform der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit eingeführt, nämlich die Pflegegrade. Fortan wird die Pflegebedürftigkeit nicht mehr in Minuten benötigter Unterstützungsleistungen und in der eingeschränkten Alltagskompetenz - Demenz - gemessen, sondern im Grad der Selbständigkeit. 

Höherstufung Pflegestufe Formular

Wie beim Antrag auf Pflegegrad musste auch die Pflegestufe beantragt werden. Auch dort konnten Sie den Antrag auf Pflegestufe über ein Formular stellen. Im Anschluss erfolgte die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse. In dem vom MD Gutachter erstellten Pflegegutachten wurde eine Empfehlung über die Höhe der Pflegestufe für die Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung ausgesprochen. Schlussendlich erhielt der Antragsteller einen Bescheid, in dem er über die anerkannte Pflegestufe informiert wurde. Sofern keine Pflegestufe anerkannt wurde, erhielt der Antragsteller einen Ablehnungsbescheid.