Pflegegrad 1

  • Pflegegrad 1 ist der niedrigste von fünf Pflegegraden und hat zu Januar 2017 die Pflegestufe 0 abgelöst.
  • Um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss ein Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit gestellt werden.
  • Im Anschluss wird bei der MD-Begutachtung überprüft, ob der Pflegebedürftige die Voraussetzungen für Pflegegrad 1 erfüllt. Da viele Pflegebedürftige anstelle körperlicher Unterstützung eher Beaufsichtigung (z.B. bei Demenz) benötigen, wird diese eingeschränkte Alltagskompetenz im neuen Begutachtungsassesment (NBA) ebenso berücksichtigt.
  • Sobald der Pflegegrad 1 anerkannt ist, stehen dem Pflegebedürftigen verschiedene Ansprüche und Leistungen zu, z.B. der Entlastungsbetrag über 125 Euro im Monat.

Pflegegrad 1 Fallbeispiel

Pflegegrad 1 Stempel

Nicht jede Person, die Unterstützung benötigt, ist pflegebedürftig. Zu den Zeiten der Klassifizierung nach den Pflegestufen wurde minutengenau die benötigte Unterstützung ermittelt. Hiervon ist der Gesetzgeber beim Wechsel zu den Pflegegraden abgewichen. Fortan geht es um den Grad der Selbständigkeit, der ausschlaggebend für die Einstufung ist. Ältere Personen, die an einer leichten Demenz erkrankt und körperlich aber weiter fit sind, zählen zu den Personen, die in Pflegegrad 1 fallen. Ermitteln Sie mit unserem kostenlosen Pflegegradrechner, ob die Voraussetzungen für Pflegegrad 1 vorliegen.

Pflegestufe 0

Umgangssprachlich sprach man auch von der Pflegestufe 0. Diese war unabhängig von den anderen Pflegestufen und vom Pflegebedarf. Die sogenannte Pflegestufe 0 richtete sich ausschließlich nach dem Betreuungsbedarf und einer eingeschränkten Alltagskompetenz. Das war beispielsweise häufig bei an Demenz Erkrankten, Personen mit Beeinträchtigung, psychischer Krankheit, besonderen Erkrankungen oder geistiger Behinderung der Fall. Pflegestufe 0 konnte auch mit einer der anderen drei Pflegestufen zusammen kombiniert auftreten und anerkannt werden. In Pflegestufe 0 eingruppierte Pflegebedürftige erhalten seit Anfang 2017 im Pflegegrad 1.


Pflegegrad 1 beantragen

  1. Voraussetzungen mit Pflegegradrechner überprüfen
  2. Pflegeantrag online stellen oder formlosen Antrag herunterladen
  3. Antrag ausfüllen und vom Antragsteller unterschreiben lassen
  4. Tip: Unabhängige Experten hinzuziehen und professionelle Dokumentation dem Antrag hinzulegen
  5. Antrag zur Pflegekasse schicken
  6. MD-Begutachtung gut vorbereiten und meistern
  7. Pflegegutachten unabhängig überprüfen lassen
  8. Ansprüche optimieren

Voraussetzung Pflegegrad 1

Die Pflegegrad 1 Voraussetzungen sind eindeutig geregelt. Bei der Begutachtung - dem neuen Begutachtungsassessment - überprüft ein Pflegegutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder von der Firma MedicProof, wie stark der Grad der Unselbständigkeit ausgeprägt ist. Je mehr Hilfe der Antragsteller benötigt, desto höher wird der anerkannte Pflegegrad in der Regel ausfallen. Im Groben lässt sich festhalten, dass täglich bis zu 60 Minuten Unterstützung bei der Grundpflege und ein Mal pro Tag psychosoziale Unterstützung geleistet werden muss - Hilfestellungen während der Nacht oder am Tag sind nicht gefordert.

Pflegegrad 1 Punkte

Beim Begutachtungstermin überprüft der Gutachter Einschränkungen der Selbständigkeit in die sechs Bereiche Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweise und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Unterstützung beim Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Je Bereich vergibt der Gutachter Punkte. Damit Pflegegrad 1 anerkannt wird, werden mindestens 12.5 Punkte benötigt. Leider kommt es nicht selten vor, dass wenige Punkte fehlen und der Pflegegrad 1 nicht anerkannt wird. Deshalb empfehlen wir auch bei der Beantragung eines geringen Pflegegrads, zum Beispiel dem Pflegegrad 1, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Pflegegrad 1 berechnen

Oftmals ist es nicht leicht einzuschätzen, wie hoch die tatsächliche Pflegebedürftigkeit ist. Damit Sie jedoch im Vorfeld einen ersten Eindruck erhalten, empfehlen wir unseren kostenlosen Pflegegradrechner zu nutzen. Punkt für Punkt wird abgefragt, wie hoch der Grad der Selbständigkeit bzw. Unselbständigkeit in den sechs Bereichen ist, die der MD Gutachter ebenfalls überprüft. Das Ergebnis dient jedoch lediglich als erste Tendenz. Grund hierfür ist die komplizierte Einstufung in selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig und unselbständig.

 


Pflegegrad 1 Leistungen

Wenn die Pflegekasse nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst die Pflegebedürftigkeit anerkennt, hat der Pflegebedürftige zahlreiche Leistungsansprüche. Allerdings besteht jedoch bei Pflegegrad 1 weder ein Anspruch auf das Pflegegeld noch auf die Pflegesachleistungen. Im Detail können anerkannte Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 folgende Leistungen erhalten:

Welche Leistungen bei Pflegegrad 1

Mit Pflegegrad 1 gibt es erste Leistungen von der Pflegekasse, allerdings weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung. Stattdessen hat der anerkannte Pflegebedürftige Anspruch auf einen Entlastungsbetrag, kostenlose Pflegehilfsmittel, Pflegekurs, Hausnotruf, Badumbau und Treppenlift. Der Entlastungsbetrag lässt sich darüber hinaus auch für einen ambulanten Pflegedienst sowie für die Tages- und Nachtpflege verwenden.

Pflegegrad 1 Geld

Wenn die Versorgung und Pflege durch Angehörige oder Bekannte und ohne Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst stattfindet, haben anerkannte Pflegebedürftige Anspruch auf das Pflegegeld. Je nach Grad der Unselbständigkeit ist auch die Höhe des Pflegegrad Gelds unterschiedlich hoch. Ab Pflegegrad 2 hat der Antragsteller Anspruch auf 316 Euro pro Monat, im Pflegegrad 5 sind es 901 Euro.

Leistungsanspruch Leistungshöhe
Pflegegeld 0 Euro

Pflegegrad 1 Geldleistung

Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Geldleistung, die der pflegebedürftige Betroffene als Anerkennung zum Beispiel an die Pflegeperson, also seine Kinder, Ehefrau, Nachbarn oder Schwiegertochter oder Schwiegersohn, weitergeben könnte. Damit Sie zukünftig Pflegegeld erhalten, empfehlen wir Ihnen die Voraussetzungen für den Pflegegrad 2 von einem unabhängigen Pflegeprofi überprüfen zu lassen. Ab Pflegegrad 2 bekommen Sie 316 Euro von der Pflegekasse oder Pflegeversicherung pro Monat.

Pflegegrad 1 Pflegesachleistungen

Wenn die Versorgung und Pflege durch professionelle Anbieter im Pflegebereich durchgeführt und sicher gestellt wird, erhalten Pflegebedürftige dafür von der Pflegekasse oder Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen. Wenn der Pflegebedürftige von einem ambulanten Pflegedienst oder in einem Pflegeheim stationär versorgt werden, stehen anerkannten Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 maximal 125 Euro pro Monat zur Verfügung.

Leistungsanspruch Leistungshöhe monatlich
Pflegesachleistung 

0 Euro

Vollstationäre Pflege 125 Euro
Betreute Wohngruppen 214 Euro

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 1

Fällt die Pflegeperson, die den Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 versorgt und pflegt, aus, gibt es leider keinen Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Ab Pflegegrad 2 stehen Betroffenen 1.612 Euro pro für die Verhinderungspflege und 1.774 Euro für die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Stattdessen besteht die Möglichkeit von der Krankenkasse und Krankenversicherung nach § 37 Abs. 1a und 39c SGB V die Überleitungspflege – eine erweiterte Haushaltshilfe – zu nutzen. Wie bei der Kurzzeitpflege stehen Ihnen dann für maximal 4 Wochen 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Eine derartige Sonderregelung für Verhinderungspflege gibt es nicht.

Leistungsanspruch Leistungshöhe jährlich
Verhinderungspflege 0 Euro
Kurzzeitpflege 0 Euro

Tagespflege und Nachtpflege mit Pflegegrad 1

Wenn die Pflegeperson tagsüber einem Job nachgeht, zum Beispiel in Teilzeit, muss währenddessen die Versorgung des Pflegebedürftigen sichergestellt sein. Hierfür bietet sich die Tagespflege an, bei der der Betroffene tagsüber in einer Einrichtung versorgt und unterhalten wird. Er steht dort mit anderen älteren Personen im Kontakt und nimmt soweit er kann am Alltag teil. Gleiches gilt für die Möglichkeit der Nachtpflege, wenn die Pflegeperson zum Beispiel im Schichtdienst arbeitet und Nachtdienst hat.

Leistungsanspruch Leistungshöhe monatlich
Teilstationäre Leistung der Tages-/Nachtpflege 0 Euro

Pflegegrad 1 Entlastungsbetrag

Jeder anerkannte Pflegebedürftige, der in häuslicher Umgebung gepflegt wird, hat unabhängig von seinem Pflegegrad Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, der zur Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag dienen soll. Der Anspruch wird im § 45b SGB XI geregelt. Mit dem Entlastungsbetrag für Angehörige können Sie Kosten aus dem Bereich der Leistungen in der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, des ambulanten Pflegedienstes nach § 36 und Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag - geregelt in § 45a.

 

Tip: In vielen Bundesländer können auch Sie als Angehöriger und Nachbar den Entlastungsbetrag für Ihre Pflege des Betroffenen erhalten. Hierfür ist ein Nachweis nötig, den Sie durch das erfolgreiche Absolvieren unseres kostenlosen Online Pflegekurses erhalten.

Leistungsanspruch Leistungshöhe monaltich
Entlastungsbetrag 125 Euro

Pflegehilfsmittel, Badumbau und Hausnotruf bei Pflegegrad 1

Anerkannte Pflegebedürftige, unabhängig von der Höhe des Pflegegrads, haben Anspruch auf weitere Unterstützungen, die durch die Pflegekasse bezahlt werden. Neben den zum Verbrauch verwendeten Pflegehilfsmitteln, die Ihnen bei der häuslichen Pflege kostenlos zur Verfügung gestellt werden, können wohnumfeldverbesserende Maßnahmen - wie zum Beispiel der Badumbau oder der Einbau eines Treppenlifts - beantragt werden. Übernehmen Sie als Pflegeperson die Aufgaben der Versorgung, erfahren Sie im kostenlosen Online Pflegekurs Details zu Ihren Ansprüchen und Rechten, aber auch nützliche Tipps und Tricks für die Pflege. Lebt die pflegebedürftige Person in ihrer eigenen Häuslichkeit, z.B. Wohnung, so gibt es den Hausnotruf, der nur im Bedarfsfall gerufen wird. Auch diese Leistung steht Ihnen kostenlos nach Beantragung zur Verfügung.

Leistungsanspruch bei Pflegegrad 2 Leistungshöhe 

kostenlose Pflegehilfsmittel

40 Euro monatlich

Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen wie Bad oder Treppenlift *

4.000 Euro / Maßnahme

Hausnotruf

25,50 Euro monatlich

Online Pflegekurs

kostenlos für Pflegepersonen

* bis 16.000 € wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen


Pflegegrad 1 Haushaltshilfe

Wenn Ihr Angehöriger, Nachbar oder Freund etwas Unterstützung im Haushalt benötigt, sollten Sie spätestens nach Anerkennung des Pflegegrads 1 eine Haushaltshilfe hinzuziehen. Die Chance, dass Sie diese Unterstützung über den Entlastungsbetrag abrechnen können, stehen nicht schlecht, hängen aber von Bundesland zu Bundesland von einigen Faktoren ab. Mit Hilfe der Unterstützung vor Ort ermöglichen Sie dem Antragsteller weiterhin in seiner Häuslichkeit wohnen bleiben zu können.


Ratgeber Pflege

Erfolgreich Pflegegrad beantragen 

In unserem kompakten Ratgeber zeigen wir Schritt für Schritt auf, wie Sie auch ohne professionelle Unterstützung erfolgreich den Pflegegrad beantragen. Darüber hinaus machen wir Sie auf Ihre Leistungsansprüche aufmerksam, die für Ratsuchende am Anfang sonst schwer zu überblicken sind. Das Gute: Alle Kosten, die für die Inanspruchnahme der Leistungen entstehen, werden von der Pflegekasse getragen. Mitunter handelt es sich um einige hundert Euro im Monat, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.  



Widerspruch bei Pflegegrad 1

In den vergangenen Jahren lehnten Pflegekassen jeden 3. Antrag auf Pflegegrad ab. Häufig liegt die Ablehnung an formellen Gründen, die der Antragsteller nicht wusste, nicht beachtet oder falsch gemacht hat. Damit Ihnen das nicht passiert, raten wir Ihnen, sich einen unabhängigen Pflegeberater an die Seite zu holen. Nutzen Sie die Möglichkeit Widerspruch auf Pflegegrad 1 einzulegen, damit die Ansprüche gewahrt bleiben. Bei einem Neuantrag verlieren Sie Anspruchszeit und somit Leistungsansprüche. Wenn Sie einen Neuantrag stellen, verlieren Sie wertvolle Anspruchszeit und somit Leistungsansprüche. Wir unterstützen Sie beim Widerspruch einlegen: professionell, kostengünstig weil erfolgsbasiert und schnell. 

Begründung Widerspruch Pflegegrad 1

Die Begründung des Widerspruchs zu Pflegegrad 1 ist sehr wichtig. Zunächst können Sie formlos Widerspruch einlegen, dass Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung und des Pflegegutachtens nicht einverstanden sind. Im Anschluss gilt es einen professionellen Widerspruch einzulegen, aus dem die genauen Gründe hervorgehen. Ziehen Sie dafür einen unabhängigen Pflegesachverständigen hinzu. Dieser kennt sich mit dem Aufbau, den Formulierungen und der Begründung des professionellen Widerspruchs im Detail aus.

Widerspruch Pflegegrad 1 Musterbrief

Im Netz gibt es viele Widerspruch Pflegegrad 1 Musterbriefe. Wir raten von der Verwendung dieser Musterbriefe jedoch ab, da es einer professionellen und pflegefachlichen Begründung für einen Widerspruch zu Pflegegrad 1 bedarf, warum die Entscheidung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der Pflegekasse Ihrer Meinung nach falsch ist. Den Widerspruch Musterbrief können Sie jedoch für den formlosen Widerspruch nehmen, den Sie unmittelbar nach Ablehnung des Pflegegrads per Einschreiben bei der Pflegekasse einlegen sollten.

Pflegegrad Widerspruch Bearbeitungszeit

Die Pflegekasse prüft nach Erhalt des Widerspruchs zu Pflegegrad 1 den Sachverhalt intern. Dazu wird die Empfehlung des MDs hervorgeholt, auf dessen Grundlage die Pflegekasse den Pflegegrad 1 abgelehnt hat. Ist der Widerspruch professionell und vor allem nachvollziehbar pflegefachlich begründet, erfolgt im besten Fall ein positiver Bescheid nach Aktenprüfung. Ist die Pflegekasse trotz guter Begründung nicht überzeugt den Pflegegrad 1 anzuerkennen, kommt es zu einer weiteren Prüfung beim Pflegebedürftigen vor Ort. Spätestens hier empfehlen wir Ihnen, sich von einem unabhängigen Pflegesachverständigen unterstützen zu lassen.