Gerade bei Personen, die mehr Unterstützung und pflegerische Versorgung benötigen, ist für Angehörige nicht immer einfach zu durchschauen, wie hoch der Anspruch tatsächlich ist. Deshalb empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Pflegegradrechner, mit dem Sie die Höhe des Pflegegrads ermitteln können, der Ihnen zusteht. Wir empfehlen Ihnen dem Gutachter während der MD Begutachtung einen dokumentierten Nachweis vorzulegen, weshalb wir Ihnen raten ein Pflegetagebuch zu führen. Bei dem Großteil der pflegenden Angehörigen übersteigt nämlich der körperlich und zeitlich geleistete dem geschätzten Unterstützungsaufwand. Deshalb sollte der später anerkannte über dem von Ihnen jetzt ermittelte Pflegegrad liegen.
Mit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurden Schwerstpflegebedürftige in Pflegestufe 3 eingestuft. Zur Anerkennung der höchsten der drei Pflegestufen, musste der Antragsteller rund um die Uhr, also auch nachts Hilfe bei Verrichtungen aus dem Bereich “Körperpflege, Ernährung, Mobilität”, mehrfach in der Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft und durchschnittlich am Tag mindestens vier Stunden im Bereich der Grundpflege und eine Stunde im Bereich der Hauswirtschaft erhalten. Die Pflegestufe 3 ist seit Januar 2017 im Pflegegrad 4 aufgegangen.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung des Pflegegrads 4 sind eindeutig geregelt und werden in der MD Begutachtung überprüft. Unabhängig davon lässt sich jedoch feststellen, dass der Pflegebedürftige zwischen 180 bis 300 Minuten Hilfe bei der Grundpflege benötigen, bis zu sieben Mal am Tag psychosoziale Unterstützung nutzen, bis zu sechs Mal nächtliche Hilfe in Anspruch nehmen und am Tag zwischen 6 bis 12 Stunden versorgt werden muss.
Pflegegrad | Grundpflege in Min. | Psychosoziale Unterstützung | Nächtliche Hilfen | Präsenz tagsüber |
Pflegegrad 4 | 180 - 300 Minuten | bis 7 x am Tag | bis zu 6 Mal | bis zu 12 Stunden |
Pflegebedürftige, die im neuen Begutachtungsassessment der Begutachtung vom Gutachter Medizinischen Dienst der Krankenkassen mehr als 70 Punkte im Pflegegrad Punktesystem erhalten, erfüllen die Pflegegrad 4 Voraussetzungen. Dabei werden folgende sechs Bereich überprüft: 1. Mobilität, 2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten, 3. Verhaltensweise und psychische Problemlagen, 4. Selbstversorgung, 5. Unterstützung beim Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Je Bereich werden Punkte vom Gutachter verteilt. Die Summe der Punkte spiegelt den Grad der Selbständigkeit bzw. der Unselbständigkeit des Antragstellers wider.
Oftmals ist es nicht leicht einzuschätzen, wie hoch die tatsächliche Pflegebedürftigkeit ist. Damit Sie jedoch im Vorfeld einen ersten Eindruck erhalten, empfehlen wir unseren kostenlosen Pflegegradrechner zu nutzen. Punkt für Punkt wird abgefragt, wie hoch der Grad der Selbständigkeit bzw. Unselbständigkeit in den sechs Bereichen ist, die der MD Gutachter ebenfalls überprüft. Das Ergebnis dient jedoch lediglich als erste Tendenz. Grund hierfür ist die komplizierte Einstufung in selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig und unselbständig. Empfehlung: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Pflegesachverständigen unterstützen. Diese Experten beschäftigen sich täglich mit dem Thema und können verlässlich eine Auskunft geben.
Pflegebedürftige, die mit zunehmendem Alter oder Zeit mehr und mehr Unterstützung benötigen, können Pflegegrad 4 erhalten. Da das Prinzip "je höher der Pflegegrad, desto höher der Leistungsanspruch" gilt, nehmen je höherem Pflegegrad die Pflegeleistungen zu - die Pflegegrad 4 Leistungen sind somit höher als die von Pflegegrad 3. Der Großteil der anerkannten Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 werden von einem ambulanten Pflegedienst oder in einem Pflegeheim versorgt. Wird die Pflege jedoch durch die Angehörigen erbracht, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld. Wird die Versorgung durch die Familie und und einen ambulanten Pflegedienst erbracht, kann ein Antrag auf Kombination der Leistungen gestellt werden. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Auflistung der Leistungen bei Pflegegrad 4.
Die Leistungen bei Pflegegrad 4 sind folgende: Pflegegeld, Pflegesachleistung für ambulanten Pflegedienst, Pflegesachleistung für stationäre Pflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachpflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Pflegekurs, Hausnotruf, Badumbau und Treppenlift.
Je nachdem, wo und wie der Pflegefall versorgt wird, d.h. in einem ambulanten Pflegedienst oder in einem Pflegeheim, rechnet die Pflegekasse oder Pflegeversicherung des Antragstellers mit dem Leistungserbringer ab. Wenn der Pflegebedürftige von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird, stehen ihm hierfür 1.778 Euro zur Verfügung, die er für verschiedene Leistungen frei verwenden kann. Wird er dagegen in einem Pflegeheim versorgt, kann er Leistungen in Höhe von 1.775 Euro in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Heim deutlich teurer ist und ein großer Anteil der Kosten von Ihnen privat bezahlt werden muss.
Leistungsanspruch | Leistungshöhe monatlich |
Pflegesachleistung |
1.778 Euro |
Vollstationäre Pflege | 1.775 Euro |
Betreute Wohngruppen | 214 Euro |
Wenn Sie weder die Inanspruchnahme von einem ambulanten Pflegedienst oder die Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung nutzen wollen, hat der Pflegebedürftige in Pflegegrad 4 auch Anspruch auf Geld und Geldleistungen von der Pflegekasse. Die Verwendung des Geldes kann der anerkannte Pflegebedürftige frei einteilen, es wird keine Vorgabe von der Pflegeversicherung oder Pflegekasse vorgenommen. Nicht selten reicht er es an pflegenden Angehörige wie zum Beispiel Sohn, Tochter oder Nachbarn weiter, die sich um ihn kümmern.
Im Antrag auf Pflegegrad kreuzt der Antragsteller an, welche Leistung in Anspruch genommen werden soll. Wird das Pflegegeld bei Grad 4 von der Pflegekasse anerkannt, so bedeutet das, dass die Versorgung ausschließlich durch Angehörige und Bekannte sichergestellt wird und kein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen wird. Je höher der Pflegegrad ist, desto höher ist auch das Pflegegeld was die Pflegekasse zahlt. Bei Pflegegrad 4 erhält die pflegebedürftige Person pro Monat 765 Euro zur freien Nutzung, bei Pflegegrad 3 sind es nur 573 Euro.
Aufgrund der Schwerstpflegebedürftigkeit des Betroffenen, der nach alter Eingruppierung in der höchsten Pflegestufe 3 war, ist die Pflege mit Herausforderungen versehen. In der Regel wird das Pflegegeld an die Pflegeperson als Dank für die Bemühungen weitergegeben und dient als Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung. Je umfangreicher die benötigte Unterstützung wird, desto höher sollte der Pflegegrad sein. Denken Sie als Pflegeperson daher darüber nach, ob Sie nicht eine Höherstufung in Pflegegrad 5 die Wege leiten sollten. Ebenfalls können Sie verschiedenen Leistungsansprüche miteinander kombinieren.
Leistungsanspruch | Leistungshöhe monatlich |
Pflegegeld bei Pflegegrad 4 | 765 Euro |
Sie oder der Pflegebedürftige werden trotz Pflegegrad 4 weiterhin in der häuslichen Umgebung von Angehörigen versorgt und bezieht Pflegegeld von seiner Pflegekasse? Dann sind Sie bzw. der Pflegegeldempfänger vom Gesetzgeber verpflichtet pro Vierteljahr einen Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI Absatz 3 in Anspruch zu nehmen. So stellt der Gesetzgeber sicher, dass eine gute Versorgung der pflegebedürftigen Person auf Dauer gewährleistet wird. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder auch komplett streichen. Ihr Vorteil: Der Beratungseinsatz ist kostenfrei, da Ihre Pflegekasse diesen zu 100 Prozent mit dem Berater direkt verrechnet. Vereinbaren Sie noch heute den Beratungseinsatz.
Tag ein Tag aus für die Pflege verantwortlich zu sein, stellt neben der großen Verantwortung meistens auch eine große Belastung dar. Wenn die Pflegeperson ausfällt, z.B. aufgrund von Urlaub oder Krankheit, muss die Pflege weiter sichergestellt sein. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4 eingeführt. Bei der Verhinderungspflege übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 6 Wochen über bis zu 1.612 Euro. Auch die Kosten der notwendigen Ersatzpflege bei einer Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu einem Betrag von 1.774 Euro.
Leistungsanspruch bei Pflegegrad 4 | Leistungshöhe jährlich |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro |
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro |
Wenn die Pflegeperson tagsüber einem Job nachgeht, zum Beispiel in Teilzeit, muss währenddessen die Versorgung des Pflegebedürftigen sichergestellt sein. Hierfür bietet sich die Tagespflege an, bei der der Betroffene tagsüber in einer Einrichtung versorgt und unterhalten wird. Er steht dort mit anderen älteren Personen im Kontakt und nimmt soweit er kann am Alltag teil. Gleiches gilt für die Möglichkeit der Nachtpflege, wenn die Pflegeperson zum Beispiel im Schichtdienst arbeitet und Nachtdienst hat.
Leistungsanspruch | Leistungshöhe monatlich |
Teilstationäre Leistung der Tages-/Nachtpflege | 1.612 Euro |
Anerkannte Pflegebedürftige, die in ihrer häuslicher Umgebung gepflegt werden, haben unabhängig von Pflegegrad Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, der zur Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag dienen soll. Der Anspruch wird im § 45b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) geregelt. Mit dem Entlastungsbetrag für Pflegegrad 4 können Sie Kosten aus dem Bereich der Leistungen in der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, des ambulanten Pflegedienstes nach § 36 und Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag - geregelt in § 45a. Unser Tipp: In vielen Bundesländer können auch Sie als Angehöriger und Nachbar den Entlastungsbetrag für Ihre Pflege des Betroffenen erhalten. Hierfür ist ein Nachweis nötig, den Sie durch das erfolgreiche Absolvieren unseres kostenlosen Online Pflegekurses erhalten.
Leistungsanspruch | Leistungshöhe monatlich |
Entlastungsbetrag | 125 Euro |
Anerkannte Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf weitere Unterstützungen, die durch die Pflegeversicherung bezahlt werden. Neben den zum Verbrauch verwendeten Pflegehilfsmitteln, die Ihnen kostenlos bei der häuslichen Pflege im Wert von bis zu 40 Euro im Monat gestellt werden, können der Badumbau oder der Einbau eines Treppenlifts beantragt werden. Übernehmen Sie als Pflegeperson die Aufgaben der Versorgung, erfahren Sie im Online Pflegekurs Details zu Ihren Ansprüchen und Rechten, aber auch nützliche Tipps und Tricks für die Pflege. Der Kurs ist online 24/7 verfügbar und komplett kostenlos! Lebt die pflegebedürftige Person in ihren eigenen vier Wänden, z.B. Haus, so gibt es den Anspruch auf einen Hausnotruf, der nur im Bedarfsfall gerufen wird. Auch diese Leistung steht Ihnen kostenlos nach Beantragung zur Verfügung.
Leistungsanspruch bei Pflegegrad 4 | Leistungshöhe |
kostenlose Pflegehilfsmittel |
40 Euro monatlich |
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen wie Bad oder Treppenlift * |
4.000 Euro / Maßnahme |
Hausnotruf |
25,50 Euro monatlich |
Online Pflegekurs |
kostenlos für Pflegepersonen |
* bis 16.000 € wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen
Den Pflegegrad 4 zu beantragen ist leider kein Selbstläufer. Im Durchschnitt lehnen die Pflegekassen jeden 3. Antrag ab, 50 Prozent davon zu unrecht. Häufigster Grund für die Ablehnung liegt an Formalien, die Sie als Ratsuchender bzw. Antragsteller nicht wussten, nicht beachtet oder schlichtweg falsch gemacht haben.
Stellen Sie gemeinsam mit einem unabhängigen Pflegeberater den Antrag auf Pflegegrad 4. Mit diesem an Ihrer Seite können Sie jederzeit sicher sein, dass er für Sie das Maximale versucht herauszuholen. Abhängige Pflegeberater, d.h. Pflegeberater, die für Dritte handeln (z.B. Pflegekassen), haben immer einen externen Anreiz und vertreten eine gewisse Position. Unsere über 250 Pflegeberater arbeiten ausschließlich für Sie!
Sie haben bereits Pflegegrad 3 und möchten nun eine Höherstufung beantragen? Oder wollen Sie gleich den Pflegegrad 4 beantragen? Wir empfehlen folgendes Vorgehen:
1. Formlosen Antrag anfordern bzw. herunterladen
2. Antrag ausfüllen und vom Antragsteller unterschreiben lassen
Tipp: Unabhängige Experten hinzuziehen und professionelle Dokumentation dem Antrag hinzulegen
3. Antrag zur Pflegekasse schicken
4. MD-Begutachtung gut vorbereiten und meistern
5. Pflegegutachten unabhängig überprüfen lassen
6. Ansprüche optimieren
Schreitet die Pflegebedürftigkeit weiter fort, können Sie bei der Krankenkasse einen höheren Pflegegrad beantragen, zum Beispiel Pflegegrad 4. Der Pflegedienst wird Sie darüber informieren. Ein Gutachter vereinbart wieder einen Besuchstermin. Haben Sie bislang noch keinen Pflegedienst in Anspruch genommen, können Sie mit einem höheren Anspruch mit Pflegegrad einen Pflegedienst vor Ort finden.
Erfolgreich Pflegegrad beantragen
In unserem kompakten Ratgeber zeigen wir Schritt für Schritt auf, wie Sie auch ohne professionelle Unterstützung erfolgreich den Pflegegrad beantragen. Darüber hinaus machen wir Sie auf Ihre Leistungsansprüche aufmerksam, die für Ratsuchende am Anfang sonst schwer zu überblicken sind. Das Gute: Alle Kosten, die für die Inanspruchnahme der Leistungen entstehen, werden von der Pflegekasse getragen. Mitunter handelt es sich um einige hundert Euro im Monat, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.
Wussten Sie, dass mehr als 50 % aller Anträge Pflegekassen fälschlicherweise abgelehnt werden? Damit Ihre Ansprüche auch nach Ablehnung gewahrt bleiben, empfehlen wir Ihnen Widerspruch einzulegen. Wenn Sie einen Neuantrag stellen, verlieren Sie wertvolle Anspruchszeit und somit Leistungsansprüche. Wir unterstützen Sie beim Widerspruch einlegen: professionell, kostengünstig weil erfolgsbasiert und schnell. In den vergangenen Jahren lehnten Pflegekassen jeden 3. Antrag auf Pflegestufe ab. Häufig liegt die Ablehnung an formellen Gründen, die der Antragsteller nicht wusste, nicht beachtet oder falsch gemacht hat. Damit Ihnen das nicht passiert, raten wir Ihnen, sich einen unabhängigen Pflegeberater an die Seite zu holen.
Bei einem Anspruch mit Pflegegrad können Sie leichter einen geeigneten Pflegedienst vor Ort finden. Ein ambulanter Pflegedienst für die Pflege zu Hause kann teuer werden. Es ist daher umso wichtiger, dass Sie einen Pflegegrad beantragen. Wird Ihr Antrag abgelehnt, sollten Sie Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen. Ein weiterer Gutachter wird Sie für einen Besuchstermin kontaktieren.
Die Begründung des Widerspruchs zu Pflegegrad 4 ist sehr wichtig. Zunächst können Sie formlos Widerspruch einlegen, dass Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung und des Pflegegutachtens nicht einverstanden sind. Im Anschluss gilt es einen professionellen Widerspruch einzulegen, aus dem die genauen Gründe hervorgehen. Ziehen Sie dafür einen unabhängigen Pflegesachverständigen hinzu. Dieser kennt sich mit dem Aufbau, den Formulierungen und der Begründung des professionellen Widerspruchs im Detail aus.
Gerne lassen wir Ihnen einen Widerspruch Pflegegrad 4 Musterbriefe zukommen. Prinzipiell raten wir hiervon jedoch ab, da es einer professionellen und pflegefachlichen Begründung bedarf, warum die Entscheidung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und der Pflegekasse Ihrer Meinung nach falsch ist. Den Widerspruch Musterbrief können Sie jedoch für den formlosen Widerspruch nehmen, den Sie unmittelbar nach Ablehnung des Pflegegrads per Einschreiben bei der Pflegekasse einlegen sollten.
Nach Erhalt des Widerspruchs zu Pflegegrad 4 prüft die Pflegekasse den Sachverhalt intern. Dazu wird die Empfehlung des MDs hervorgeholt, auf dessen Grundlage die Pflegekasse den Pflegegrad 4 abgelehnt hat. Ist der Widerspruch professionell und vor allem nachvollziehbar pflegefachlich begründet, erfolgt im besten Fall ein positiver Bescheid nach Aktenprüfung. Ist die Pflegekasse trotz guter Begründung nicht überzeugt den Pflegegrad 4 anzuerkennen, kommt es zu einer weiteren Prüfung beim Pflegebedürftigen vor Ort. Spätestens hier empfehlen wir Ihnen, sich von einem unabhängigen Pflegesachverständigen unterstützen zu lassen.