Pflegehilfsmittel

  • Im Pflegealltag können viele Situationen durch Hilfsmittel erleichtert werden.
  • Besonders interessant ist die Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
  • Denn ist der Pflegebedürftige in einen Pflegegrad eingestuft worden bzw. erhält Leistungen der Pflegeversicherung, hat er gemäß dem Sozialgesetzbuch § 40 SGB XI Anspruch auf zuzahlungsfreie (kostenlose) und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel - die Kosten dafür trägt seine Pflegekasse.
  • Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Hilfsmittel nicht aufgrund einer Krankheit oder Behinderung notwendig sind.
  • Diese würden dann nach § 33 Abs. 1 SGB V von der Krankenkasse übernommen werden.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

kostenlose Pflegehilfsmittel beantragen

Pflegehilfsmittel dienen zum Schutz des Pflegenden und erleichtern die Pflege ungemein. So verhindern Bettschutzeinlagen beispielsweise eine Verschmutzung des Bettes und somit, dass das Bett ständig neu bezogen werden muss. Darüber hinaus unterscheidet man Pflegehilfsmittel nach technischen Hilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Ihre Pflegekasse übernimmt Kosten von bis zu 40 Euro im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beispielsweise für:

  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Fingerlinge zum Einmalgebrauch
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen zum Einmalgebrauch oder auch für waschbare Schutzschürzen
  • Händedesinfektionsmittel oder auch Flächendesinfektionsmittel.

Pflegehilfsmittel beantragen

Versorgen Sie einen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad? Dann haben nach § 40 SGB XI Anspruch auf zuzahlungsfreie und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro monatlich. Über uns können Sie jeden Monat diese Pflegehilfsmittel wie z.B. Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Betteinlagen erhalten - der Inhalt der Pakete wird nach Ihren Wünschen monatlich neu zusammengestellt. Um die Pflegebox oder das Pflegepaket erhalten zu können, müssen Sie einen Antrag auf Pflegehilfsmittel stellen. Darüber hinaus müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Der Pflegebedürftige

  • hat einen Pflegegrad
  • wird von einem Angehörigen bzw. Freund versorgt
  • bezieht Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistung.

Pflegehilfsmittel gratis

  • zuzahlungsfrei: Diese werden zu 100% von der Pflegekasse übernommen. Sie zahlen keinen Euro aus eigener Tasche.
  • rezeptfrei: Sie benötigen kein Rezept Ihres Arztes,
  • risikolos: es gibt kein Risiko und keine Mindestlaufzeit,
  • hoher Service: die benötigten Pflegehilfsmittel werden jeden Monat in einem Paket kostenlos zu Ihnen geliefert,
  • kein organisatorischer Aufwand: wir übernehmen die Antragstellung und Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse 

 

Pflegehilfsmittel Antrag

Alternativ zu dem Einreichen der Quittungen - hier müssten Sie in Vorleistung gehen, die Pflegekasse erstattet dann ggf. nach intensiver Prüfung einige Zeit später - können Sie die Pflegehilfsmittel auch online bestellen und eine pauschale Übernahme der Kosten für die Pflegehilfsmittel beantragen. Dafür gibt es ein sehr praktisches Angebot: Sie bekommen – zuzahlungs- und versandkostenfrei – jeden Monat zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel direkt per Post. So erhalten Sie die Produkte kostenlos und unkompliziert.



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