Pflegehilfsmittel dienen zum Schutz des Pflegenden und erleichtern die Pflege ungemein. So verhindern Bettschutzeinlagen beispielsweise eine Verschmutzung des Bettes und somit, dass das Bett ständig neu bezogen werden muss. Darüber hinaus unterscheidet man Pflegehilfsmittel nach technischen Hilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Ihre Pflegekasse übernimmt Kosten von bis zu 40 Euro im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beispielsweise für:
Versorgen Sie einen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad? Dann haben nach § 40 SGB XI Anspruch auf zuzahlungsfreie und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro monatlich. Über uns können Sie jeden Monat diese Pflegehilfsmittel wie z.B. Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Betteinlagen erhalten - der Inhalt der Pakete wird nach Ihren Wünschen monatlich neu zusammengestellt. Um die Pflegebox oder das Pflegepaket erhalten zu können, müssen Sie einen Antrag auf Pflegehilfsmittel stellen. Darüber hinaus müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Der Pflegebedürftige
Alternativ zu dem Einreichen der Quittungen - hier müssten Sie in Vorleistung gehen, die Pflegekasse erstattet dann ggf. nach intensiver Prüfung einige Zeit später - können Sie die Pflegehilfsmittel auch online bestellen und eine pauschale Übernahme der Kosten für die Pflegehilfsmittel beantragen. Dafür gibt es ein sehr praktisches Angebot: Sie bekommen – zuzahlungs- und versandkostenfrei – jeden Monat zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel direkt per Post. So erhalten Sie die Produkte kostenlos und unkompliziert.
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