Pflegegrade

  • Durch die Pflegereform und das zweite Pflegestärkungsgesetz ersetzen seit dem 1. Januar 2017 fünf Pflegegrade die drei Pflegestufen und werden somit zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff.
  • Die Pflegegrade - Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 - orientieren sich am Grad der Selbstständigkeit.
  • Bislang richtete sich seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 der Grad der Pflegebedürftigkeit nach dem minütlichen Pflegeaufwand und die Pflegebedürftigen wurden Pflegestufen eingeteilt. 
  • Die Einstufung in einen der Pflegegrade ist der zentrale Dreh- und Angelpunkt bei der Finanzierung des Pflegefalls. Dabei gehen Sie wie folgt vor: 1.) Voraussetzungen zum Pflegegrad beantragen überprüfen, 2.) Antrag auf Pflegegrad stellen und 3.) Begutachtung erfolgreich meistern. 

Voraussetzung für Pflegegrade

Die bisherige Einteilung in Pflegestufen auf Grundlage der Anzahl an Minuten, die ein Pflegebedürftiger an Unterstützung bedarf, wurde zu Anfang 2017 abgelöst. 

 

Die Anerkennung einer der fünf Pflegegrade entscheidet sich im neuen Begutachtungsassessment nach Überprüfung der Selbständigkeit und Alltagskompetenz des Pflegebedürftigen. Die Höhe der Pflegeleistungen in Form von Pflegegeld oder Pflegesachleistung richten sich weiterhin nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.



Wann ist jemand pflegebedürftig?

Neue Pflegegrade 1 bis 5

Nach §14 SGB XI bedeutet pflegebedürftig, dass eine Person wegen einer Krankheit oder einer Behinderung auf Dauer Hilfe im Alltag benötigt. Für den Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung ist dies grundlegende Voraussetzung. Der Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmt dann auch die Höhe der Leistungen – man spricht von Pflegegraden. Vereinfacht gesagt gilt: je pflegebedürftiger eine Person ist, desto höher ist die Pflegestufe, die ihr zusteht.

Pflegebedürftigkeit SGB XI Definition

Das elfte Sozialgesetzbuch definiert Pflegebedürftigkeit durch verschiedene Unterpunkte, auf die wir im Einzelnen eingehen werden:

“Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen.”

 

Was bedeutet "Krankheit oder Behinderung"?

Krankheit oder Behinderung können körperlicher, geistiger oder seelischer Art sein. Konkret können dies sein: Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat. Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane oder Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen. 

 

Was sind "Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens"?

Das sind die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben des täglichen Lebens. Genauer gesagt sind das die Verrichtungen der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung:

  • im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung,
  • im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung,
  • im Bereich der Mobilität das selbständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung,
  • im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen.

Wie lange ist auf Dauer?

Die Dauer muss mindestens sechs Monate betragen, sonst gilt die Person nicht als pflegebedürftig. Der Zeitpunkt der Erstellung der Prognose ist hierbei wichtig.

 

Was bedeutet "der Hilfe bedürfen"?

Dieser Hilfebedarf muss in erheblichem oder höherem Maße vorliegen. Beschrieben wird dieses Maß durch die Pflegegraden: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1), bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5). 


So beantragen Sie einen Pflegegrad

Bei Ihrer Krankenkasse sind Sie automatisch pflegeversichert. Benötigen Sie oder Ihr dort versicherter Angehöriger Pflege, können Sie den Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse dieser Krankenkasse stellen. Antragsformulare finden Sie im Internet. Das Antragsformular füllen Sie mit Ihren oder den persönlichen Daten des Angehörigen aus. Den unterschriebenen Pflegeantrag schicken Sie an die Krankenkasse. Kurze Zeit später wird Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) und bei einer privaten Krankenversicherung ein Gutachter von Medicproof kontaktieren. Er vereinbart mit Ihnen einen Besuchstermin. Anhand eines Fragenkatalogs prüft er, ob die Voraussetzungen für den Pflegegrad gegeben sind. Er empfiehlt einen Pflegegrad. Der Gutachter kann Sie über einen Pflegedienst für die Pflege zu Hause beraten. Die endgültige Entscheidung trifft die Krankenkasse. Die Empfehlung des Gutachters hat entscheidenden Einfluss auf die Entscheidung der Krankenkasse.


Pflegegradeinstufung

Zur Ermittlung des Pflegegrads findet das Neue Begutachtungsassessment statt. Den Pflegegraden liegt eine Bemessung der Selbstständigkeit in sechs Kriterien zugrunde, die in der Begutachtung bestimmt werden. Während der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (gesetzlich) bzw. MedicProof (privat versichert) werden Punkte je nach Schwere der Beeinträchtigung in sechs Modulen ermittelt.

Pflegegrade berechnen

Insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden. Ob eine Demenz vorliegt, wird weiterhin beachtet. Am Ende der MD Begutachtung werden die Punkte aller sechs Module addiert und der Pflegegrad anhand der Skala von 0 bis 100 bestimmt. Je höher der Grad der Unselbständigkeit ist, desto höher ist der Pflegegrad und der finanzielle Anspruch beim Pflegegeld oder der Pflegesachleistung. Ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz wie zum Beispiel Demenz vorliegt, wird weiterhin beachtet.

Pflegegrad Bewertungskriterien bei der Pflegegradbegutachtung

1. Mobilität: In diesem Modul "Mobilität" werden fünf Positionen, sog. Items, überprüft: Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen.

 

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Dieser Bereich ist neu, da bis dato bei der Einstufung in eine Pflegestufe nicht die psychosoziale Unterstützung berücksichtigt wird. Zukünftig berücksichtigt der Pflegegrad folgenden Hilfsbedarf: Verwirrtheit, Depressionen und Strukturierung des Tages. (Graphik selbst erstellt)

3. Verhaltensweise und psychische Problemlagen

Dieses Kriterium wird bereits bei der Einstufung in eine Pflegestufe berücksichtigt und soll auch im neuen Begutachtungsassesment zum Pflegegrad zu Grunde gelegt werden.

 

4. Selbstversorgung

Kann die Person, die begutachtet wird, für eine bestimmte Zeit alleine (z.B. ohne Angehörige) gelassen werden? Erkennt die Person noch Gefahren, z.B. in der Küche, beim Überqueren der Straße? Es geht hier also um Fragen der Selbständigkeit.

 

5. Unterstützung beim Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen

Da der Großteil pflegebedürftiger Personen nicht mehr ohne medizinische Unterstützung auskommt, soll zukünftig die Selbstständigkeit bei der Blutzucker-Messung, Wundversorgung und Medikamenteneinnahme überprüft werden.

 

6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

4,5 Mio. Pflegebedürftige ohne Pflegestufe wurden im Jahr 2014 in informellen Pflegearrangements, d.h. von ca. 6,75 Mio. Angehörigen versorgt. Zukünftig soll ebenfalls überprüft werden, wer Hilfe leisten kann. Können die Angehörigen die Pflege übernehmen oder bedarf es professioneller Unterstützung?


Damit Sie einen besseren Eindruck davon erhalten, welche Punkte in den sechs Modulen im Detail überprüft werden, finden Sie nachfolgend fünf Videos.

 

In diesen - erstellt durch die Firma MedicProof - wird unserer Meinung nach sehr gut erklärt, was Sie am Tag der Begutachtung erwartet.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Antragsteller privat oder gesetzlich versichert ist - die zu Grunde gelegten Kriterien sind identisch.



Allgemein gilt, Pflegebedürftig ist, wer durch Krankheit oder Behinderung bei den alltäglichen Aufgaben mindestens 6 Monate lang Hilfe benötigt. Eine detaillierte Übersicht gibt nachfolgende Tabelle, die Ihnen aufzeigt wie oft und umfangreich die pflegebedürftige Person Unterstützung in Anspruch nehmen muss, bevor in der Regeln ein Pflegegrad zugesprochen wird.

Pflegegrade Grundpflege
Psychosoziale Hilfe

Nächtliche Hilfen

Präsenz tagsüber
Pflegegrad 1 27 - 60 in Min. bis 1x täglich nein

nein

Pflegegrad 2 30 - 127 in Min. bis 1x täglich bis 1 Mal nein

Pflegegrad 2 mit

eingeschränkter Alltagskompetenz

8 - 58 in Min. 2-12x täglich nein weniger als 6 Stunden
Pflegegrad 3 131-278 in Min. 2-6x täglich bis 2 Mal weniger als 6 Stunden

Pflegegrad 3 mit eingeschränkter

Alltagskompetenz

8 - 74 in Min. 6xtäglich bis ständig bis 2 Mal 6-12 Stunden
Pflegegrad 4 183 - 300 in Min. 2-6 x täglich 2 bis 3 Mal 6-12 Stunden

Pflegegrad 4 mit eingeschränkter

Alltagskompetenz

128 - 250 in Min. 7 x täglich 1 bis 6 Mal rund um die Uhr

Pflegegrad 5 mit eingeschränkter

Alltagskompetenz

24 - 279 in Min. mind. 12 x täglich 3 Mal rund um die Uhr

Pflegegrad Punktesystem

Am Ende des Neuen Begutachtungverfahrens werden die Punkte aller sechs Module addiert und der Pflegegrad, z.B. Pflegegrad 2, Pflegegrad 3 oder Pflegegrad 4, anhand der rechts dargestellten  Tabelle bestimmt.

 

Die Höhe der Leistungen von Pflegegeld und Pflegesachleistung korrelieren mit der Höhe des Grads. Überprüfen Sie, ob die Voraussetzungen für einen der fünf Pflegegrade vorliegt.

Pflegegrad benötigte Punktanzahl
Pflegegrad 1 ab 12,5
Pflegegrad 2 ab 27
Pflegegrad 3 ab 47,5
Pflegegrad 4 ab 70
Pflegegrad 5 ab 90


Widerspruch Pflegegrad nicht vergessen

Bei einem Anspruch mit Pflegegrad können Sie leichter einen geeigneten Pflegedienst vor Ort finden. Ein ambulanter Pflegedienst für die Pflege zu Hause kann teuer werden. Es ist daher umso wichtiger, dass Sie einen Pflegegrad beantragen. Wird Ihr Antrag abgelehnt, sollten Sie Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Ein weiterer Gutachter wird Sie für einen Besuchstermin kontaktieren.


Pflegegeld, Pflegeleistungen und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad

Pflegegeld je Pflegegrad

Ein anerkannter Pflegebedürftiger hat Anspruch auf Leistungen von seiner Pflegekasse. Wird der Antragsteller in seiner Häuslichkeit durch Familie oder Angehörige versorgt, so erhält er PflegegeldUnterstützt zusätzlich noch ein ambulanter Pflegedienst, z.B. am Morgen und Abend, so besteht Anspruch auf Pflegesachleistung für diese ambulante Unterstützung. Ist keine Pflege in dem informellen Pflegearrangement mehr möglich, kommt es in der Regel zum Umzug in ein Pflegeheim. Auch bei dieser Form der Pflege bekommt der Pflegebedürftige Leistung von seiner Pflegekasse, die sogenannte Pflegesachleistungen für die stationäre Pflege. Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad kann also entscheiden, ob er Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung in Anspruch nehmen möchte.

Pflegegrad Geldleistungen

Die Auszahlung der Pflegeleistung erfolgt am Monatsanfang an den jeweiligen Leistungsberechtigten, z.B. Pflegedienst, Pflegeheim und Pflegebedürftigen. Das Pflegegeld kann der Betroffene zum Beispiel nach eigenem Ermessen verwenden oder weitergeben. Nachfolgend zeigen wir Ihnen kurz auf, was die Pflegeleistungen im Einzelnen bedeuten. Wenn Sie weitere weitergehende Detailinformationen wünschen, klicken Sie bitte auf den jeweiligen Button.

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistung / ambulanter Pflegedienst
  • Vollstationäre Pflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege 
  • betreutes Wohnen

Pflegegrade Leistungen 2024

Leistungsanspruch bei Pflegegrad 1 2 3 4  5
Pflegegeld  332 € 573 € 765 € 947 €
Ambulante Pflegesachleistung (Pflegedienst)  761 € 1.432 € 1.778 € 2.200 €
Ambulanter Entlastungsbetrag 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Vollstationäre Pflege (Pflegeheim) 125 € 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €

Pflegesachleistungen und Pflegegeld nach Anerkennung

Ist der Antrag auf Pflegegrad von der Pflegekasse anerkannt worden, hat der Antragsteller verschiedene Ansprüche auf Pflegesachleistungen wie zum Beispiel das Pflegegeld, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. Da diese Leistungsansprüche sich regelmäßig verändern und sehr kleinteilig in der Inanspruchnahme sind, haben wir für Sie zu jedem Bereich umfangreiche Informationen auf einzelnen Unterseiten aufbereitet.


Pflegegeld

Pflegegeldanspruch je Pflegegrad

Wenn Sie als pflegender Angehöriger wegen Urlaub oder Erkrankung den Pflegebedürftigen nicht versorgen können, zahlt die Pflegekasse eine notwendige Ersatzpflege. 


Kurzzeitpflege

Alte Dame in Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege kann für maximal 28 Tage im Jahr für die Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer anerkannten Einrichtung in Anspruch genommen werden.


Verhinderungspflege

Älteres Ehepaar in Verhinderungspflege

Wenn Sie als pflegender Angehöriger wegen Urlaub oder Erkrankung den Pflegebedürftigen nicht versorgen können, zahlt die Pflegekasse eine notwendige Ersatzpflege. 



Tages- und Nachtpflege

Pflegerin in Tages- und Nachtpflege

Diese Versorgungsform ist zur Entlastung der Angehörigen gedacht und stellt die Versorgung des Pflegebedürftigen tagsüber oder während der Nacht sicher.


Pflegedienst

Pflegesituation mit Pflegedienst

Wird der Pflegebedürftige zuhause von einem ambulanten Anbieter versorgt, erhält er Pflegesachleistungen. Wenn er zusätzlich auch von Angehörigen versorgt wird, gibt es Kombileistungen.


Pflegeheim

Seniorenrunde im Pflegeheim

Die Pflegekasse zahlt pauschale Beträge für die Versorgung für den Pflegeaufwand, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung in einem Pflegeheim.



Pflegegrad Höherstufung

Schreitet die Pflegebedürftigkeit weiter fort, können Sie bei der Krankenkasse einen höheren Pflegegrad beantragen. Der Pflegedienst wird Sie darüber informieren. Ein Gutachter vereinbart wieder einen Besuchstermin. Haben Sie bislang noch keinen Pflegedienst in Anspruch genommen, können Sie mit einem höheren Anspruch mit Pflegegrad einen Pflegedienst vor Ort finden.

Höheren Pflegegrad beantragen

Antrag auf Pflegegrad-Höherstufung

Sie haben bereits einen Pflegegrad und möchten einen Antrag auf Höherstufung stellen? Gehen Sie wie folgt vor: formlosen Antrag herunter laden, ausfüllen und zur Pflegekasse schicken. Im Anschluss erfolgt eine MD Begutachtung durch einen Pflegegutachter. Dieser überprüft, ob Ihr Antrag auf Höherstufung anerkannt werden kann und gibt Ihrer Pflegekasse seine Empfehlung ab. 

 

Innerhalb von 25 Werktagen muss die Pflegekasse des Antragstellers dem Antrag zustimmen oder ablehnen. Wenn der Antrag auf Höherstufung nicht anerkannt wird, empfehlen wir Ihnen Widerspruch einzulegen.


Pflegestufe wird Pflegegrad

Damit kein Pflegebedürftiger, der bereits eine Pflegestufe hatte, nach der Einführung der Pflegegrade ab Januar 2017 schlechter da steht, gab es eine feste Zuordnung bei dem Wechsel von den drei Pflegestufen zu den fünf Pflegegraden. Dabei wurde jeder Pflegestufe genau ein Pflegegrad zugeordnet. Auch zukünftig werden Pflegebedürftige mit Demenz oder Alzheimer berücksichtigt. 

Pflegestufen Pflegegrade
bisher nicht vorhanden Pflegegrad 1

Pflegestufe 0 & Pflegestufe 1 

Pflegegrad 2

Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz & Pflegestufe 2

Pflegegrad 3

Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz & Pflegestufe 3

Pflegegrad 4

Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz & Härtefall

Pflegegrad 5

Ratgeber Pflege

Erfolgreich Pflegegrad beantragen 

In unserem kompakten Ratgeber zeigen wir Schritt für Schritt auf, wie Sie auch ohne professionelle Unterstützung erfolgreich den Pflegegrad beantragen. Darüber hinaus machen wir Sie auf Ihre Leistungsansprüche aufmerksam, die für Ratsuchende am Anfang sonst schwer zu überblicken sind. Das Gute: Alle Kosten, die für die Inanspruchnahme der Leistungen entstehen, werden von der Pflegekasse getragen. Mitunter handelt es sich um einige hundert Euro im Monat, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten.