Vollmachten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge. Um einen umfassenden Überblick zu erhalten, erklären wir jeweils im Detail die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

 

In diesem Artikel wollen wir alle drei Möglichkeiten gegenüberstellen, sodass auf einem Blick alle Informationen deutlich werden. So können Sie auf eine direkte Gegenüberstellung in der folgenden Tabelle sowie einer Zusammenstellung der wichtigsten Punkte zurückgreifen.

  Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
Richtet sich an

Arzt

bevollmächtigte Person Vormundschaftsgericht, Betreuer
Anwendungsbereiche

medizinische Angelegenheiten (Gesundheitssorge)

alle oder spezielle Angelegenheiten (z.B. Gesundheitssorge, finanzielle Angelegenheiten)

 

 

Bereiche, für die die rechtliche Betreuung notwendig ist

Geschäftsfähigkeit der Verfügenden

erforderlich?

ja

ja nein

Formvorgaben

schriftlich, evtl. Unterschrift des Arztes, evtl. notarielle Beurkundung sinnvoll

 

 

schriftlich, evtl. notarielle Beurkundung sinnvoll

 

schriftlich, evtl. notarielle Beurkundung sinnvoll

Widerruf

 

jederzeit, auch mündlich oder durch Gesten Schriftlich, nur bei Geschäftsfähigkeit jederzeit
Nutzung von Vordrucken möglich? nicht empfehlenswert   möglich möglich

Zusammengefasst: Das gibt es zu beachten!

  • Lassen Sie sich detailliert über die Inhalte, Formen etc. informieren.
  • Unterschreiben Sie die Verfügungen mit Ihrer üblichen Unterschrift, sowie Ort und Datum.
  • Lassen Sie eine neutrale und unbeteiligte dritte Person (z.B. den Hausarzt oder einen Notar) unterschreiben, dass Sie die Verfügung aus freiem Willen verfasst haben und sich der Bedeutung der niedergeschriebenen Entscheidungen bewusst sind.
  • Bewahren Sie die Verfügungen so auf, dass sie bei Bedarf schnell gefunden werden.
  • Weisen Sie Angehörige, Vertrauenspersonen und Ärzte darauf hin, dass Verfügungen vorliegen. Führen Sie idealerweise einen schriftlichen Verweis mit sich.
  • Für anstehende Entscheidungen sollten Sie die Originalverfügung vorliegen haben. Für die eigenen Unterlagen und eventuelle weitere Personen sollten Sie Kopien anfertigen.
  • Unbedingt die Verfügungen regelmäßig überprüfen. Ändern Sie sie bei Bedarf beziehungsweise bestätigen Sie durch eine erneute Unterschrift mit Datum. Die vorherige Verfügung sollten Sie dann widerrufen (beispielsweise durch einen zusätzlichen schriftlichen Vermerk, dass die neue Verfügung die vorherige ersetzen soll).
  • Lassen Sie eine wieder bestätigte oder neue Verfügung durch einen Zeugen erneut unterschreiben.
  • Geben Sie Kopien der neuen Verfügung an Vertrauenspersonen weiter.