Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge. Um einen umfassenden Überblick zu erhalten, erklären wir jeweils im Detail die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
In diesem Artikel wollen wir alle drei Möglichkeiten gegenüberstellen, sodass auf einem Blick alle Informationen deutlich werden. So können Sie auf eine direkte Gegenüberstellung in der folgenden Tabelle sowie einer Zusammenstellung der wichtigsten Punkte zurückgreifen.
Patientenverfügung | Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung | |
Richtet sich an |
Arzt |
bevollmächtigte Person | Vormundschaftsgericht, Betreuer |
Anwendungsbereiche |
medizinische Angelegenheiten (Gesundheitssorge) |
alle oder spezielle Angelegenheiten (z.B. Gesundheitssorge, finanzielle Angelegenheiten) |
Bereiche, für die die rechtliche Betreuung notwendig ist |
Geschäftsfähigkeit der Verfügenden erforderlich? |
ja |
ja | nein |
Formvorgaben |
schriftlich, evtl. Unterschrift des Arztes, evtl. notarielle Beurkundung sinnvoll |
schriftlich, evtl. notarielle Beurkundung sinnvoll
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schriftlich, evtl. notarielle Beurkundung sinnvoll |
Widerruf
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jederzeit, auch mündlich oder durch Gesten | Schriftlich, nur bei Geschäftsfähigkeit | jederzeit |
Nutzung von Vordrucken möglich? | nicht empfehlenswert | möglich | möglich |
Zusammengefasst: Das gibt es zu beachten!