Pflegeberatung in Brandenburg

Die Landeshauptstadt Brandenburg, das Bundesland im Nordosten, ist Potsdam. Neben der bevölkerungsreichsten Stadt sind weitere wichtige Städte Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder). 

 

Aktuell beträgt die Einwohnerzahl ca. 2,5 Millionen, von denen ca. 700.000 über 65 Jahre alt sind. In den vergangenen 30 Jahren hat sich dieser Anteil um 80 Prozent erhöht und liegt somit doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Insgesamt ist die Tendenz weiter steigend. Ausgehend vom Jahr 2015 wird die Zuwachsrate an Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2060 in Brandenburg um 52 Prozent zunehmen. 


Pflege in Brandenburg

Laut Hochrechnungen von Experten lebten im Jahr 2015 ca. 110.000 Pflegebedürftige im Bundesland Brandenburg. Bis 2060 wird mit einem deutlichen Anstieg dieser Zahl gerechnet: 2020: 126.000, 2030: 146.000, 2040: 166.000, 2050: 184.000 und 2060: 167.000. Der deutliche Anstieg in der Anzahl der Pflegebedürftigen vom Jahr 2015 bis 2060 resultiert aus enormen Zuwachsraten in der Pflegebedürftigkeit von Frauen (+46 Prozent) und Männern (+59 Prozent). 

 

Wie in allen anderen Bundesländern werden die meisten Pflegebedürftigen in ihrer Häuslichkeit versorgt, nämlich 79 Prozent. Über 50% der anerkannten Pflegebedürftigen werden ausschließlich von Angehörigen versorgt und 29 Prozent werden von Angehörigen und ambulanten Pflegedienst gemeinsam versorgt. 


Unabhängige Pflegeberater in Brandenburg

Damit Sie als Ratsuchender all Ihre Aufgaben bestmöglich erledigen können, unterstützen wir Sie sowohl beim Erstantrag, einem möglichen Widerspruch und bei der Durchsetzung der zahlreichen Ansprüche, die Sie haben und nutzen sollten. 

Unsere unabhängigen Pflegeberater in Brandenburg erstellen nach Überprüfung des konkreten Unterstützungsbedarfs einen auf den Pflegebedürftigen individuell abgestimmten Plan. Während der Beantragung des Pflegegrads 

  • unterstützt bei allen Anträgen,
  • holt im Vorfeld der Begutachtung alle notwendigen Unterlagen ein,
  • bereitet den Begutachtungstermin vor,
  • hilft die Begutachtung gut zu meistern, 
  • wirkt beruhigend auf den Pflegebedürftigen ein,
  • kennt alle Tricks, die der Gutachter anwendet um den tatsächlichen Hilfebedarf zu testen und 
  • holt nach Anerkennung der Pflegebedürftigkeit das Optimum Ihrer finanziellen Ansprüche heraus 

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