AOK Sachsen-Anhalt Pflegegrad beantragen

Sind Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger bei der AOK Sachsen-Anhalt krankenversichert? Dann ist er  auch hier pflegeversichert. Um von der AOK den Pflegegrad zugesprochen zu bekommen, müssen Sie zunächst den AOK Sachsen-Anhalt Pflegeantrag stellen. Sofern Sie bzw. Ihr Pflegebedürftiger den Pflegegrad Kriterien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen entsprechen, erhalten Sie einen der fünf Pflegegrade: Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5.

AOK Sachsen-Anhalt Pflegeantrag

Bei der AOK Sachsen-Anhalt mit Sitz in Magdeburg sind ca. 700.000 Versicherte, die von 1.900 Mitarbeitern in 44 Geschäftsstellen versorgt werden. Gegründet wurde die AOK Sachsen-Anhalt am 1. April 2009 aus dem Zusammenschluss der AOK Sachsen-Anhalt und der BKK Sachsen-Anhalt.


Wir von PflegeVertrauen unterstützen Sie als unabhängiges Ratgeberportal bei der Beantragung und Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche! Wir sind nicht die AOK, sondern geben Ihnen Tipps, wie Sie erfolgreich den Pflegegrad beantragen bzw. einen Widerspruch einlegen und unterstützen Sie mit dem Antragsservice.

AOK Sachsen-Anhalt Pflegegrad


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Adresse AOK Sachsen-Anhalt

Bitten senden Sie den formlosen Pflegeantrag im Anschluss an folgende Adresse:

AOK Sachsen-Anhalt

Lüneburger Straße 4

39106 Magdeburg


ratgeber pflege

So beantragen Sie erfolgreich den Pflegegrad

 

In unserem kompakten Ratgeber zeigen wir Schritt für Schritt auf, wie Sie auch ohne professionelle Unterstützung erfolgreich den Pflegegrad beantragen. Darüber hinaus machen wir Sie auf Ihre Leistungsansprüche aufmerksam, die für Ratsuchende am Anfang sonst schwer zu überblicken sind. Das Gute: Alle Kosten, die für die Inanspruchnahme der Leistungen entstehen, werden von der Pflegekasse getragen. Mitunter handelt es sich um einige hundert Euro im Monat, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten. 



Wussten Sie, dass jährlich deutschlandweit über alle Kassen hinweg ca. 30 Prozent aller Anträge werden abgelehnt?

Die Gründe sind vielfältig, unter anderem: 

  • Voraussetzungen für Anerkennung sind nicht erfüllt,
  • Formfehler bei der Beantragung,
  • es wird kein Pflegetagebuch geführt,
  • die Grund- und Gesamtpflegzeiten sind falsch protokolliert
  • oder die Fragen bei der Begutachtung wurden ungünstig beantwortet.

Im Pflegereport 2013 (Barmer GEK) wird darauf hingewiesen, dass die Ablehnungsquote durch die persönliche Begleitung und inhaltliche Vorbereitung eines erfahrenen Pflegeberaters um bis zu 30% gesenkt werden kann. Gerne stellen wir Ihnen kostenlos den Kontakt zu einem Pflegeberater vor Ort her.

Beratung 

"Sollte wieder einmal Bedarf sein, werden wir uns sehr gerne an Sie wenden. Denn Ihre Vermittlung und die Beratung vom Pflegeberater haben uns sehr geholfen. Wir durften erfahren, dass man nicht ganz allein ist, um bestimmte Dinge durchzusetzen. Danke!" 

Ehepaar Gerhardt aus Bremen