Masterclass

Masterclass Pflegegrad beantragen

Sie haben sich dazu entschlossen einen Pflegegrad zu beantragen. Für pflegefachliche Laien ist es verständlicherweise leider nicht immer einfach, das Gemisch aus Antrag, Arztbriefen, Versicherungszeit, Begutachtung und Widerspruchsfrist zu verstehen und trotzdem einen fairen Pflegegrad zu erhalten. 

Aber haben Sie keine Sorge: wir kennen Ihre Situation aus eigener Erfahrung und können nachvollziehen, wenn Sie Sorge haben etwas falsch zu machen oder sich auf diesem für Sie neuen Gebiet unwohl fühlen.

 

Damit Sie trotzdem erfolgreich das Antragsverfahren durchlaufen, haben wir - Pflegesachverständiger, Anwältin und Digitalexperte - einen fünfteiligen Newsletter erstellt, in dem wir Ihnen wertvolle Tipps geben und Tricks aufzeigen. Deshalb lassen wir Ihnen in den kommenden fünf Wochen jeweils einen Newsletter pro Woche kostenlos zukommen. Die Themen sind unter anderem: 

  • Woche 1: Pflegeantrag stellen
  • Woche 2: Pflegetagebuch führen
  • Woche 3: Begutachtung vorbereiten 
  • Woche 4: erfolgreich Widerspruch einlegen
  • Woche 5: Leistungen & Ansprüche bei Anerkennung des Pflegegrads

So unterstützen wir Sie einen fairen Pflegegrad zu erhalten. Gemeinsam schaffen wir das!


So viel Geld entgeht Ihnen, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist

Gerade bei den niedrigen Pflegegraden lassen Sie hohe Ansprüche verfallen, wenn die Einstufung nicht korrekt ist; in diesem Fall stehen nämlich für die Pflege und Versorgung der pflegebedürftigen Person deutlich weniger finanzielle Mittel zur Verfügung. Ein Beispiel: Wenn nur Pflegegrad 2 statt Pflegegrad 3 anerkannt wird und der Pflegebedürftige von

  • Angehörigen versorgt wird, erhält er 2.748 Euro weniger Pflegegeld im Jahr.
  • einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird, entgehen ihm sogar 7.308 Euro für ambulante Sachleistung im Jahr.
Fehleinschätzung

Pflegegeld

ambulante Pflegesachleistung

eingestuft in... ...aber Anspruch auf weniger pro Jahr weniger pro Jahr
Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 3.792 Euro 8.268 Euro

Pflegegrad 1

Pflegegrad 3

6.540 Euro 15.576 Euro

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

2.748 Euro 7.308 Euro

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

2.196 Euro 3.768 Euro

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

2.076 Euro 4.596 Euro

Aufgrund den Corona-Einschränkungen können diese Beratungseinsätze auch telefonisch oder digital per Video stattfinden. Buchen Sie noch heute Ihren kostenlosen Termin und sichern Sie sich so auch zukünftig den Erhalt des Pflegegelds.