Im nachfolgenden Pflege-ABC finden Sie sämtliche Begriffe, die beim Pflegegrad beantragen,
bei der Entscheidung der geeigneten Pflegeform und der Organisation der täglichen Pflege relevant sind. Das Pflege-ABC wird kontinuierlich angepasst. Sollte ein Begriff fehlen, lassen Sie es uns
bitte wissen. Gerne beantworten wir Ihre
Frage.
Muss der Pflegebedürftige bei Hilfeleistungen ausschließlich angeleitet und beaufsichtigt werden, so spricht man von Anleitung und Beaufsichtigung (A/B). Diese Beeinträchtigung wird mit der Einführung des Pflegegrads wesentlich besser im Vergleich zur Pflegestufe bei der Bemessung des Grads der Selbstständigkeit berücksichtigt.
Eine eingeschränkte Alltagskompetenz ist Voraussetzung für den Pflegegrad 1. Sie bezieht sich auf einen zusätzlichen
Betreuungsbedarf.
Verfügt der Pflegebedürftige nur über eine eingeschränkte Alltagskompetenz (Pflegegrad 1), so erhält er Betreuungsleistungen in gewisser Höhe im
Monat.
Verfügt der Pflegebedürftige nur über eine eingeschränkte Alltagskompetenz (Pflegestufe 0), so erhält er Betreuungsleistungen in Höhe von 100 € bzw. 200 € im
Monat.
Niedrigschwellige Betreuungsangebote bieten stundenweise Betreuung für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz an.
Demenz meint die erworbene, organisch bedingte Beeinträchtigung der Hirnleistungsfähigkeiten, verbunden mit negativen Auswirkungen auf die sozialen Funktionen.
Ist der pflegende Angehörige verhindert, kann er für für einen gewissen Betrag im Jahr eine Ersatzpflegeperson bezahlen. Die Höhe des Anspruchs ist bei allen Pflegestufen gleich
Hoch.
Eine eingeschränkte Alltagskompetenz ist Voraussetzung für die „Pflegestufe 0“. Sie bezieht sich auf einen zusätzlichen Betreuungsbedarf.
Hierbei erhält der Betroffene einen Betrag überwiesen, mit dem er Leistungen selbst bezahlen kann. Das Gegenstück ist die Sachleistung.
Grundpflege ist ein Sammelbegriff die Hilfe bei der Körperpflege, der Mobilität innerhalb der Wohnung und der Nahrungsaufnahme.
Grad der Behinderung.
Meint die Handlungen, mit denen die Pflegeperson den Pflegebedürftigen unterstützt.
Auch als Pflegestufe 3+ bezeichnet. Es muss neben den Voraussetzungen für Pflegestufe 3 ein außergewöhnlich hoher Hilfebedarf vorliegen.
Mit einem Hausnotrufknopf, der beispielsweise um den Hals getragen wird, kann ein Pflegebedürftiger Hilfe rufen. Viele Hilfsorganisationen bieten diesen Service an.
Bedeutet, dass ein Mensch Unterstützung benötigt. Diese kann beispielsweise materiell, sozial oder fürsorglich sein und umfasst auch Begleitung und Betreuung.
Die Kurzzeitpflege meint die kurzfristige Unterbringung in einem Pflegeheim. Hierbei zahlt die Kasse maximal 1.550€ für maximal 28 Tage im Jahr.
Kombinationsleistung meint, dass der Pflegebedürftige von einem Privatperson und einem professionellen Pflegedienstleister versorgt wird.
Der medizinische Dienst der Krankenkassen führt die Pflegebegutachtungen bei gesetzlich Versicherten durch.
Das Unternehmen MedicProof führt die Pflegebegutachtungen bei privat Versicherten durch.
Hier wird der Pflegebedürftige, der sonst zuhause versorgt wird, für die Nacht in die sogenannte Nachtpflege gebracht. Dies geschieht meist, um den pflegenden Angehörigen zu entlasten.
Pflegebedürftig ist, wer aufgrund von Krankheit oder Behinderung bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung für mindestens sechs Monate in erheblichem oder erhöhtem Maße der Hilfe bedarf.
Reicht der Hilfebedarf nicht für Pflegestufe 1, aber es liegt eine eingeschränkte Alltagskompetenz vor, so spricht man von Pflegestufe 0. Diese kann entweder mit oder auch ohne eine weitere Pflegestufe, d.h. Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 oder Pflegestufe 3, vorliegen.
Pflegestufe 1 liegt vor, wenn der Betroffene mindestens 90 Minuten am Tag der Hilfe bedarf. Davon mindestens 45 Minuten in der Grundpflege und mindestens 45 Minuten in der häuslichen Versorgung.
Pflegestufe 2 liegt vor, wenn der Betroffene mindestens 3 Stunden am Tag der Hilfe bedarf. Davon mindestens 2 Stunden in der Grundpflege und mindestens 60 Minuten in der häuslichen Versorgung.
Pflegestufe 3 liegt vor, wenn der Betroffene mindestens 5 Stunden am Tag der Hilfe bedarf. Davon mindestens 4 Stunden in der Grundpflege und mindestens 60 Minuten in der häuslichen Versorgung.
Pflegegeld
Wird ein Pflegebedürftiger ausschließlich von Privatpersonen versorgt, so erhält er einen Geldbetrag. Dieser hängt von der Pflegestufe ab. Man spricht von Pflegegeld.
Pflegesachleistung
Wird ein Pflegebedürftiger zuhause ausschließlich von professionellen Pflegedienstleistern versorgt, so erhält er Pflegesachleistungen. Diese rechnet der Pflegedienstleister direkt mit der Pflegekasse.
Pflegeberater
Ein Pflegeberater bietet kompetente und individuelle Hilfe und Information rund um die Pflege.
Pflegeberatung
Mit Pflegeberatung meint man eine Information und Beratung rund um die Pflegesituation. Pflegebedürftige und deren Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung!
Pflegetagebuch
In einem Pflegetagebuch werden alle Hilfstätigkeiten, die eine Pflegeperson leistet, festgehalten. So erhält man schnell einen Überblick über die geleistete Hilfe und kann den Hilfebedarf bei der Begutachtung deutlich besser begründen.
Pflegegradantrag
Meint den schriftlichen Antrag auf einen Pflegegrad und damit auch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Pflegestützpunkt
In einem Pflegestützpunkt finden Sie alle Informationen zur Pflege in Ihrer Umgebung.
Pflegestützpunkte
In einem Pflegestützpunkt finden Sie alle Informationen zur Pflege in Ihrer Umgebung.
Pflegebegutachtung
In einer Pflegebegutachtung wird der Hilfebedarf eines Pflegebedürftigen überprüft.
Pflegekurs
In einem Pflegekurs lernen pflegenden Angehörige, Ehrenamtliche und Interessierte alles Wichtige zur Pflege. Sie können Fragen stellen, Pflegehandlungen üben und sich mit anderen austauschen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für solche Kurse.
Pflege erschwerende Faktoren
Die Pflege erschwerende Faktoren sind beispielsweise ein Körpergewicht über 80 kg oder eine Abwehrverhalten bei Hilfestellungen. Diese führen dazu, dass die Pflege länger dauert.
Pflegedienst
Ein ambulanter Pflegedienst bietet Leistungen zur Pflege zuhause an.
Pflegeheim
In einem Pflegeheim werden Pflegebedürftige stationär versorgt.
Pflegeperson
Eine Person, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in seiner häuslichen Umgebung pflegt. Ein Beispiel ist die Tochter, die ihren pflegebedürftigen Schwiegervater pflegt.
Pflegehilfsmittel
Um einer Einschränkung im Alltag entgegenzuwirken und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern, haben Versicherte Anspruch auf Hilfsmittel. Beispiele sind das Pflegebett oder ein Rollator.
S
Sachleistung
Sachleistung bedeutet, dass die Kosten einer Dienstleistung von der Pflegekasse übernommen werden. Das Gegenstück hierzu ist die Geldleistung.
Stationäre Versorgung
Mit stationärer Versorgung meint man die Pflege und Versorgung eines Pflegebedürftigen in einem Pflege- oder Altenheim.
SGB
Sozialgesetzbuch.
Seniorenservicebüro
Das Büro ist eine Anlaufstelle für ältere Menschen und ihre speziellen Belange. Es leistet Hilfe im Alltag, informiert über relevante Dienstleistungen und fördert ehrenamtliche Strukturen.
T
Teilstationäre Versorgung
Von teilstationärer Versorgung spricht man, spezielle Tages- oder Nachtpflegeformen gemeint sind.
Tagespflege
Hier wird der Pflegebedürftige, der sonst zuhause versorgt wird, tagsüber in die sogenannte Tagespflege gebracht. Dies geschieht meist, um den pflegenden Angehörigen zu entlasten.
Teilweise Übernahme
Werden Hilfeleistungen teilweise von der Pflegeperson übernommen, spricht man von teilweiser Übernahme (TÜ).
U
Urlaubspflege
Ist der pflegende Angehörige verhindert, beispielsweise im Urlaub, kann er für 1.550€ im Jahr eine Ersatzpflegeperson bezahlen. Man bezeichnet diese Art der Pflege meist als Verhinderungspflege.
V
Verhinderungspflege
Ist der pflegende Angehörige verhindert, kann er für 1.550€ im Jahr eine Ersatzpflegeperson bezahlen.
Verrichtungen
Meint die Handlungen, mit denen die Pflegeperson den Pflegebedürftigen unterstützt.
Vollständige Übernahme
Werden Hilfeleistungen komplett von der Pflegeperson übernommen, spricht man von vollständiger Übernahme (VÜ)
W
Wohnraumanpassung
Um die Wohnung des Pflegebedürftigen für die Pflege anzupassen, bezahlt die Kasse auf Antrag bis zu 2.557€ für Umbaumaßnahmen.
Wohnraumverbessernde Maßnahmen
Um die Wohnung des Pflegebedürftigen für die Pflege anzupassen, bezahlt die Kasse auf Antrag bis zu 2.557€ für Umbaumaßnahmen.
Widerspruch
Stimmt der Pflegebedürftige einer Einstufung oder einem Gutachten nicht zu, so kann er zeitnah einen Widerspruch einlegen.
Z
Zeitkorridore
Zeitkorridor ist der Begriff für den maximalen Zeitraum, den eine Hilfestellung dauern darf.