Pflege-ABC

Im nachfolgenden Pflege-ABC finden Sie sämtliche Begriffe, die beim Pflegegrad beantragen, bei der Entscheidung der geeigneten Pflegeform und der Organisation der täglichen Pflege relevant sind. Das Pflege-ABC wird kontinuierlich angepasst. Sollte ein Begriff fehlen, lassen Sie es uns bitte wissen. Gerne beantworten wir Ihre Frage.


Pflegebegriffe

Anleitung und Beaufsichtigung Pflegegrad

Muss der Pflegebedürftige bei Hilfeleistungen ausschließlich angeleitet und beaufsichtigt werden, so spricht man von Anleitung und Beaufsichtigung (A/B). Diese Beeinträchtigung wird mit der Einführung des Pflegegrads wesentlich besser im Vergleich zur Pflegestufe bei der Bemessung des Grads der Selbstständigkeit berücksichtigt. 

Alltagskompetenz Pflegegrad

Eine eingeschränkte Alltagskompetenz ist Voraussetzung für den Pflegegrad 1. Sie bezieht sich auf einen zusätzlichen Betreuungsbedarf.


Betreuungsleistungen Pflegegrad

Verfügt der Pflegebedürftige nur über eine eingeschränkte Alltagskompetenz (Pflegegrad 1), so erhält er Betreuungsleistungen in gewisser Höhe im Monat.

Betreuungsgeld Pflegegrad

Verfügt der Pflegebedürftige nur über eine eingeschränkte Alltagskompetenz (Pflegestufe 0), so erhält er Betreuungsleistungen in Höhe von 100 € bzw. 200 € im Monat.

Betreuungsangebot Pflegegrad

Niedrigschwellige Betreuungsangebote bieten stundenweise Betreuung für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz an.


Demenz Pflegegrad 

Demenz meint die erworbene, organisch bedingte Beeinträchtigung der Hirnleistungsfähigkeiten, verbunden mit negativen Auswirkungen auf die sozialen Funktionen.


Ersatzpflege Pflegegrad

Ist der pflegende Angehörige verhindert, kann er für für einen gewissen Betrag im Jahr eine Ersatzpflegeperson bezahlen. Die Höhe des Anspruchs ist bei allen Pflegestufen gleich Hoch.

Eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegegrad

Eine eingeschränkte Alltagskompetenz ist Voraussetzung für die „Pflegestufe 0“. Sie bezieht sich auf einen zusätzlichen Betreuungsbedarf.


Geldleistung Pflegegrad

Hierbei erhält der Betroffene einen Betrag überwiesen, mit dem er Leistungen selbst bezahlen kann. Das Gegenstück ist die Sachleistung.

Grundpflege Pflegegrad

Grundpflege ist ein Sammelbegriff die Hilfe bei der Körperpflege, der Mobilität innerhalb der Wohnung und der Nahrungsaufnahme.

GdB Pflegegrad 

Grad der Behinderung.


Hilfeleistungen Pflegegrad

Meint die Handlungen, mit denen die Pflegeperson den Pflegebedürftigen unterstützt.

Härtefall Pflegegrad

Auch als Pflegestufe 3+ bezeichnet. Es muss neben den Voraussetzungen für Pflegestufe 3 ein außergewöhnlich hoher Hilfebedarf vorliegen.

Hausnotruf Pflegegrad

Mit einem Hausnotrufknopf, der beispielsweise um den Hals getragen wird, kann ein Pflegebedürftiger Hilfe rufen. Viele Hilfsorganisationen bieten diesen Service an.

Hilfebedürftigkeit Pflegegrade

Bedeutet, dass ein Mensch Unterstützung benötigt. Diese kann beispielsweise materiell, sozial oder fürsorglich sein und umfasst auch Begleitung und Betreuung.


Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege meint die kurzfristige Unterbringung in einem Pflegeheim. Hierbei zahlt die Kasse maximal 1.550€ für maximal 28 Tage im Jahr.

Kombinationsleistung

Kombinationsleistung meint, dass der Pflegebedürftige von einem Privatperson und einem professionellen Pflegedienstleister versorgt wird.


MDK = Medizinischer Dienst

Der medizinische Dienst der Krankenkassen führt die Pflegebegutachtungen bei gesetzlich Versicherten durch.

MedicProof

Das Unternehmen MedicProof führt die Pflegebegutachtungen bei privat Versicherten durch.


Nachtpflege

Hier wird der Pflegebedürftige, der sonst zuhause versorgt wird, für die Nacht in die sogenannte Nachtpflege gebracht. Dies geschieht meist, um den pflegenden Angehörigen zu entlasten.


Pflegebedürftig

Pflegebedürftig ist, wer aufgrund von Krankheit oder Behinderung bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung für mindestens sechs Monate in erheblichem oder erhöhtem Maße der Hilfe bedarf.

Pflegestufe 0

 

Reicht der Hilfebedarf nicht für Pflegestufe 1, aber es liegt eine eingeschränkte Alltagskompetenz vor, so spricht man von Pflegestufe 0. Diese kann entweder mit oder auch ohne eine weitere Pflegestufe, d.h. Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 oder Pflegestufe 3, vorliegen.

Pflegestufe 1

Pflegestufe 1 liegt vor, wenn der Betroffene mindestens 90 Minuten am Tag der Hilfe bedarf. Davon mindestens 45 Minuten in der Grundpflege und mindestens 45 Minuten in der häuslichen Versorgung.

Pflegestufe 2

Pflegestufe 2 liegt vor, wenn der Betroffene mindestens 3 Stunden am  Tag der Hilfe bedarf. Davon mindestens 2 Stunden in der Grundpflege und mindestens 60 Minuten in der häuslichen Versorgung.

Pflegestufe 3

Pflegestufe 3 liegt vor, wenn der Betroffene mindestens 5 Stunden am  Tag der Hilfe bedarf. Davon mindestens 4 Stunden in der Grundpflege und mindestens 60 Minuten in der häuslichen Versorgung.

 

 

Pflegegeld

Wird ein Pflegebedürftiger ausschließlich von Privatpersonen versorgt, so erhält er einen Geldbetrag. Dieser hängt von der Pflegestufe ab. Man spricht von Pflegegeld.

 

Pflegesachleistung

Wird ein Pflegebedürftiger zuhause ausschließlich von professionellen Pflegedienstleistern versorgt, so erhält er Pflegesachleistungen. Diese rechnet der Pflegedienstleister direkt mit der Pflegekasse.

 

Pflegeberater

Ein Pflegeberater bietet kompetente und individuelle Hilfe und Information rund um die Pflege.

 

Pflegeberatung

Mit Pflegeberatung meint man eine Information und Beratung rund um die Pflegesituation. Pflegebedürftige und deren Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung!

 

Pflegetagebuch 

In einem Pflegetagebuch werden alle Hilfstätigkeiten, die eine Pflegeperson leistet, festgehalten. So erhält man schnell einen Überblick über die geleistete Hilfe und kann den Hilfebedarf bei der Begutachtung deutlich besser begründen.

 

Pflegegradantrag

Meint den schriftlichen Antrag auf einen Pflegegrad und damit auch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

 

Pflegestützpunkt

In einem Pflegestützpunkt finden Sie alle Informationen zur Pflege in Ihrer Umgebung.

 

Pflegestützpunkte

In einem Pflegestützpunkt finden Sie alle Informationen zur Pflege in Ihrer Umgebung.

 

Pflegebegutachtung

In einer Pflegebegutachtung wird der Hilfebedarf eines Pflegebedürftigen überprüft.

 

Pflegekurs

In einem Pflegekurs lernen pflegenden Angehörige, Ehrenamtliche und Interessierte alles Wichtige zur Pflege. Sie können Fragen stellen, Pflegehandlungen üben und sich mit anderen austauschen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für solche Kurse.

 

Pflege erschwerende Faktoren

Die Pflege erschwerende Faktoren sind beispielsweise ein Körpergewicht über 80 kg oder eine Abwehrverhalten bei Hilfestellungen. Diese führen dazu, dass die Pflege länger dauert.

 

Pflegedienst

Ein ambulanter Pflegedienst bietet Leistungen zur Pflege zuhause an.

 

Pflegeheim

In einem Pflegeheim werden Pflegebedürftige stationär versorgt.

 

Pflegeperson

Eine Person, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig in seiner häuslichen Umgebung pflegt. Ein Beispiel ist die Tochter, die ihren pflegebedürftigen Schwiegervater pflegt.

 

Pflegehilfsmittel

Um einer Einschränkung im Alltag entgegenzuwirken und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern, haben Versicherte Anspruch auf Hilfsmittel. Beispiele sind das Pflegebett oder ein Rollator.

 

 

S

Sachleistung

Sachleistung bedeutet, dass die Kosten einer Dienstleistung von der Pflegekasse übernommen werden. Das Gegenstück hierzu ist die Geldleistung.

 

Stationäre Versorgung

Mit stationärer Versorgung meint man die Pflege und Versorgung eines Pflegebedürftigen in einem Pflege- oder Altenheim.

 

SGB

Sozialgesetzbuch.

 

Seniorenservicebüro

Das Büro ist eine Anlaufstelle für ältere Menschen und ihre speziellen Belange.  Es leistet Hilfe im Alltag, informiert über relevante Dienstleistungen und fördert ehrenamtliche Strukturen.

 

 

T

Teilstationäre Versorgung

Von teilstationärer Versorgung spricht man, spezielle Tages- oder Nachtpflegeformen gemeint sind.

 

Tagespflege

Hier wird der Pflegebedürftige, der sonst zuhause versorgt wird, tagsüber in die sogenannte Tagespflege gebracht. Dies geschieht meist, um den pflegenden Angehörigen zu entlasten.

 

Teilweise Übernahme

Werden Hilfeleistungen teilweise von der Pflegeperson übernommen, spricht man von teilweiser Übernahme (TÜ).

 

 

U

Urlaubspflege

Ist der pflegende Angehörige verhindert, beispielsweise im Urlaub, kann er für 1.550€ im Jahr eine Ersatzpflegeperson bezahlen. Man bezeichnet diese Art der Pflege meist als Verhinderungspflege.

 

 

V

Verhinderungspflege

Ist der pflegende Angehörige verhindert, kann er für 1.550€ im Jahr eine Ersatzpflegeperson bezahlen.

 

Verrichtungen

Meint die Handlungen, mit denen die Pflegeperson den Pflegebedürftigen unterstützt.

 

Vollständige Übernahme

Werden Hilfeleistungen komplett von der Pflegeperson übernommen, spricht man von vollständiger Übernahme (VÜ)

 

 

W

Wohnraumanpassung

Um die Wohnung des Pflegebedürftigen für die Pflege anzupassen, bezahlt die Kasse auf Antrag bis zu 2.557€ für Umbaumaßnahmen.

 

Wohnraumverbessernde Maßnahmen

Um die Wohnung des Pflegebedürftigen für die Pflege anzupassen, bezahlt die Kasse auf Antrag bis zu 2.557€ für Umbaumaßnahmen.

 

Widerspruch

Stimmt der Pflegebedürftige einer Einstufung oder einem Gutachten nicht zu, so kann er zeitnah einen Widerspruch einlegen.

 

 

Z

Zeitkorridore

Zeitkorridor ist der Begriff für den maximalen Zeitraum, den eine Hilfestellung dauern darf.